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Das Sportrecht ist eine Querschnittsmaterie aus Vereinsrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und internationalem Recht. Sportrecht ist so vielfältig wie kompliziert in der Anwendung. Nicht nur, dass es unterschiedlichste Rechtsgebiete zusammenführt, es betrifft die Rechte verschiedener Gruppierungen, die jeweils sehr unterschiedliche Interessen vertreten: Sportverbände, Sportvereine und deren Organe und Funktionäre einerseits, Sportler und Sponsoren andererseits.
Damit nicht genug: Eine Vielzahl von Regelungen im Sportrecht haben ihren Ursprung oftmals nicht einmal im deutschen Rechtsraum. Die Globalisierung ist im Sport seit Jahren gelebte Realität. Für Sportvereine und Sportverbände sowie für Sportler, Trainer, Sponsoren, Sportagenturen und Sportunternehmen ist es heutzutage daher kaum noch möglich, sich im Sportrecht ohne einen spezialisierten Berater zurechtzufinden. Das gilt insbesondere im gut bezahlten Profisport sowie im eSport.
Sportvereine und Sportverbände können im Rahmen des geltenden Vereinsrechts ihre Organisation, ihre Struktur und ihre Regelwerke autonom ausgestalten. Eine wesentliche Rolle spielt dabei immer wieder die Frage, welche Rechte und welche Pflichten den Mitgliedern zukommen. Im Einzelfall kann es schwierig sein, die Regelungen rechtssicher und mit Bindungswirkung gegenüber dem Verein und den übergeordneten Sportverbänden auszugestalten. Ein häufiger Streitpunkt in der Praxis ist auch, ob und wie die Ordnungs- und Strafgewalt der Vereine/Verbände gegenüber den einzelnen Vereinsmitgliedern durchgesetzt werden kann.
Auch Fragen der Vereins- und Verbandsgerichtsbarkeit – Schiedsgerichtsbarkeit – sowie die Möglichkeiten und die Reichweite der Kontrolle von Vereinsregelungen und Maßnahmen durch die staatliche Gerichtsbarkeit sind sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene relevant.
Ein guter Sportrechtsanwalt muss daher beides im Blick haben: Sowohl die vereins- und verbandsinternen Regelungen zur Schlichtung von Streitigkeiten in den Schiedsordnungen und Satzungen als auch die gesetzlichen Voraussetzungen der staatlichen Prozessordnungen.
Die weit überwiegende Zahl der Sportvereine und Sportverbände ist als gemeinnützig anerkannt. Das Gemeinnützigkeitsrecht gewährt ihnen zahlreiche steuerliche Begünstigungen. Für Sportvereine und Sportverbände gelten allerdings vielfältige gemeinnützigkeitsrechtliche Sonderregelungen, die für NPOs außerhalb des Sports nicht einschlägig sind. So kennt das Gemeinnützigkeitsrecht z.B. spezielle Regelungen
Schwierig wird es für die Verantwortlichen meist auch dann, wenn neben die rein ideellen sportlichen Betätigungen im Jugend- und Amateursport – wie bspw. im Profifußball – große Profiabteilungen treten oder gar Kapitalgesellschaften, auf die der Lizenzspielerbetrieb ausgegliedert wurde oder werden soll.
Das Steuerrecht im Sport betrifft also nicht nur die Besteuerung der Sportvereine und Sportverbände, sondern auch die Besteuerung der Sportkapitalgesellschaften und natürlich auch die Besteuerung der Sportler selbst. Neben das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht tritt also gerade im Profisport das klassische Unternehmens(steuer)recht.
Aufgrund der Internationalität des Sports sind zudem Fragen der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht eines Sportlers im Inland, der Besteuerung ausländischer Sportler im Inland und der Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen zu klären. Darüber hinaus stellen sich bei grenzüberschreitenden Spielertransfers und Spielerleihen vielfältige steuerliche Fragen.
Sportvereine und Sportverbände sehen sich mit einer Vielzahl von Verträgen konfrontiert. Neben der steuerlich optimierten Gestaltung von Sponsoring- und Nutzungsverträgen (Stadien, Arenen usw.) spielt in der Praxis vor allem die rechtssichere Gestaltung von Sportleistungsverträgen eine wichtige Rolle.
Daneben sind rund um den einzelnen Sportler vor allem Manager- bzw. Managementverträge, aber auch Werbeagenturverträge relevant und sollten nicht ohne fachkundigen Rat abgeschlossen werden.
Nicht immer verläuft in Organisationen des Sports alles wie geplant. Durch die hohe Anzahl an komplexen Aufgaben sind Verantwortliche verschiedensten Haftungsrisiken ausgesetzt. Vorstandsmitglieder und andere handelnde Personen, wie Geschäftsführer und Projektleiter, können in ihrer täglichen Arbeit Haftungsansprüche von Mitgliedern oder Dritten auslösen, die sich gegen dien Verein oder Verband, jedoch auch gegen die Handelnden selbst richten. Wir unterstützen Sie dabei, steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Handelnden Personen stehen wir bei bereits eingetretenen Haftungsfällen verlässlich zur Seite.
Unsere Mandanten beraten wir immer wieder auch zur Verhängung von Stadionverboten. Oft reichen die betroffenen „Fans“ Klage gegen das ausgesprochenen Stadionverbot ein. Selbstverständlich übernehmen wir in diesen Fällen Ihre Vertretung vor Gericht. Gern beraten Sie unsere Anwälte zum Stadionverbot und zu allen damit zusammenhängenden Themen.
Von strafrechtlicher Relevanz ist im Sport vor allem unerlaubtes Doping. Strafbar sind zudem Sportmanipulationen zu sportimmanenten Zwecken und zu außersportlichen Zwecken (z.B. Wettmanipulationen). Auch das klassische Wirtschaftsstrafrecht (z.B. Untreue und Betrug) spielt im Sport eine Rolle.
Gern beraten wir Sie zu allen Fragen rund um das Sportrecht. Wir helfen z.B. bei:
Gefragt ist also nicht nur qualifizierte juristische Arbeit in unterschiedlichen Rechtsgebieten, sondern auch Praxiskenntnisse zu den besonderen Anforderungen im Sportrecht. Als Ihre erfahrenen Anwälte für Sportrecht beantworten Dr. Thomas Dehesselles (Fachanwalt für Sportrecht und Steuerrecht) und Johannes Fein (Fachanwalt für Steuerrecht) Ihre Fragen. Melden Sie sich gern und zögern Sie nicht mit Ihren Fragen auf uns zuzugehen. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80).
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