info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung
Rechtsanwalt Johannes Fein leitet das Team Nonprofit-Organisationen, das gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen berät und vertritt. Zu seinen Mandanten zählen außerdem die öffentliche Hand und Glaubensgemeinschaften sämtlicher Couleur in Vereinsrechtsform sowie als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften.
Seine Mandanten berät Johannes Fein in allen relevanten rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen und im Gemeinnützigkeitsrecht. Er ist ein versierter Berater in komplexen vereins- und verbandsrechtlichen Problemstellungen und bei Satzungsfragen, erstellt Gutachten und überarbeitet organisationsinterne Strukturen vor allem in Großvereinen und -verbänden und bringt sie auf den neuesten Stand.
Im Gesellschaftsrecht berät er bei der Gründung von Gesellschaften und bei der Rechtsformwahl - insbesondere auch bei der Wahl des passenden gemeinnützigen Rechtsträgers -, bei Gesellschafterstreitigkeiten, bei der Durchführung von Gesellschafter-, Haupt- und Mitgliederversammlungen, bei Haftungsfragen von Geschäftsführern und Vorständen sowie bei gesellschaftsrechtlichen Transaktionen und Umstrukturierungen.
Darüber hinaus berät Rechtsanwalt Fein Sportvereine, Sportverbände und Sponsoren in allen Angelegenheiten des Sportrechts, insbesondere bei Fragen des Vereins- und Verbandsrechts, Steuerrechts, der Gestaltung von Sponsoringverträgen und Werbeagenturverträgen.
Johannes Fein begleitet Nonprofit-Organisationen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, z.B. bei Mitgliederstreitigkeiten und Mitgliederausschlussverfahren und bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden.
Johannes Fein studierte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht sowie Steuerrecht. Bereits seit 2014 ist er bei WINHELLER; seit 2022 Partner.
In seiner Freizeit ist er sportlich aktiv, insbesondere im Schwimmbecken und in den Bergen. Er ist verheiratet und hat eine Tochter.
Deutsch, Englisch
28.02.2023 - Johannes Fein
Abzug von Mitgliedsbeiträgen: Ausnahme „Förderung von kultureller Betätigung“
28.02.2023 - Johannes Fein
Keine Verletzung der Mitgliederrechte bei zu Unrecht eingetragenem Verein