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Die wichtigste Rechtsform unter den gemeinnützigen Kapitalgesellschaften ist die gemeinnützige GmbH (gGmbH). Als moderne Rechtsform genießt die gGmbH eine immer größere Beliebtheit im Nonprofit-Sektor. Sie vereint die Vorteile der in Deutschland seit jeher außerordentlich erfolgreichen Rechtsform der gewerblichen GmbH mit den Steuervorteilen, die das Gemeinnützigkeitsrecht Nonprofit-Organisationen bietet.
Eine GmbH kann gemeinnützig sein, wenn ihre Satzung (bzw. ihr Gesellschaftsvertrag) die Verfolgung ausschließlich gemeinnütziger Zwecke vorsieht und die gGmbH auch im Übrigen sämtliche gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben beachtet.
Wer eine gGmbH gründet, kommt vor allem in den Genuss folgender Vorteile:
Gemeinnützige GmbHs können vielfältige gemeinnützige Zwecke verfolgen. Häufig kommen sie z.B. im Bildungssektor vor. Aber auch für Zwecke wie die Förderung von Forschung, Wissenschaft, Umweltschutz, Kultur und Kunst oder auch für die Förderung des Gesundheitswesens eignet sich diese Rechtsform. Zahlreiche Neugründungen erfolgen seit Jahren außerdem im sozialen Umfeld (Kindertagesstätten, Kindergärten, Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen, Sozialpädagogische Dienste etc.). Selbst einige der bedeutendsten und finanzstärksten deutschen Stiftungen sind in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH organisiert (sog. Stiftungs-gGmbH). Ausländische Organisationen wiederum, die in Deutschland ihre Projekte verwirklichen wollen, bedienen sich der gGmbH als Rechtsform, weil sie ihnen den größtmöglichen Einfluss sichert – gleich, welche gemeinnützigen Zwecke die gGmbH verfolgen soll. Häufig anzutreffen sind insoweit z.B. religiöse und mildtätige Zwecke. Schließlich existieren auch, angelehnt an die Funktionsweise von Fördervereinen, reine Förder-gGmbHs.
In jedem Fall ist eines wichtig: Der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung der Gesellschaft muss die verfolgten Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung konkret bezeichnen. Nur dann wird die Satzung der gGmbH sowohl dem Gemeinnützigkeitsrecht als auch dem GmbH-Gesetz gerecht und die Gründung langfristig ein Erfolg. Die richtige Beratung spielt somit eine entscheidende Rolle.
Ausländische Organisationen, die in Deutschland ihre Projekte verwirklichen möchten, bedienen sich in aller Regel der gGmbH als Rechtsform für ihr Deutschlandengagement. Die Flexibilität des deutschen Nonprofitrechts ist häufig auch Grund dafür, dass ausländische NPOs ihre deutsche Tochter darüber hinausgehend als Zentrale für ihr gesamtes Europageschäft nutzen. Anders als in vielen anderen Jurisdiktionen ist es nach deutschem Rechtsverständnis nämlich kein Problem, wenn eine ausländische Mutterorganisation einziger Gesellschafter einer deutschen gemeinnützigen GmbH ist und so den größtmöglichen Einfluss auf die Geschicke der gGmbH ausübt.
Häufig anzutreffen sind solche Gründungen durch ausländische Organisationen z.B. im religiösen und mildtätigen Umfeld.
Die Gründung einer gGmbH bedeutet nicht zwingend, dass die Gesellschaft ihre Geschäfte im Sinne einer Neugründung vom Reißbrett ganz neu aufnehmen muss. Tatsächlich ist die gemeinnützige GmbH die mit Abstand beliebteste Rechtsform für Ausgliederungen und sonstige Umstrukturierungen von gemeinnützigen Organisationen. Zum einen wandeln sich Vereine häufig vollständig in die Rechtsform der gGmbH um (häufig anzutreffen z.B. bei Kindergärten in der Rechtsform des Vereins, die Formwechsel in Kindergarten gGmbHs vornehmen), weil sie merken, dass sie sich zunehmend wirtschaftlich betätigen und dem Rechtskleid des e.V. entwachsen sind oder auch, weil das zuständige Vereinsregister eine Rechtsformverfehlung moniert. Zum anderen gliedern Stiftungen, Vereine, Verbände, aber auch andere gemeinnützige Kapitalgesellschaften haftungsträchtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gerne auf separate gemeinnützige GmbHs aus, z.T. auch auf gewerbliche Tochter-GmbHs.
Gesellschaftsrechtlich, arbeitsrechtlich und gemeinnützigkeitsrechtlich müssen derlei Umstrukturierungsmaßnahmen sorgfältig geplant werden. Richtig gemacht bieten sie der (Mutter-)Einrichtung viele Vorteile: Sie schützen die Steuerbegünstigung, reduzieren die Haftungsrisiken der handelnden Personen und optimieren die interne Kompetenzverteilung. Umstrukturierungen mit Hilfe gewerblicher und gemeinnütziger GmbHs können so insgesamt deutliche Effizienzsteigerungen zur Folge haben.
Diese Fragen beantwortet Fachanwalt Stefan Winheller im Video:
atmosfair gGmbH
Schule Schloss Salem gGmbH
Le Jardin Multilinguale Kindereinrichtungen gGmbH
Gemeinnützige Respekt! GmbH
IFAW - Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH
Center for International Forestry Research (CIFOR) Germany gGmbH
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Gründungsvorhaben und klären die Frage, ob sich die Rechtsform der gGmbH für Ihr Vorhaben tatsächlich eignet. Daneben betreuen wir zahlreiche bereits seit vielen Jahren erfolgreich am Markt tätige gemeinnützige GmbHs im laufenden Tagesgeschäft und erbringen für sie sowohl sämtliche rechtliche Dienstleistungen (Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht etc.) als auch umfassende steuerberatende Leistungen inkl. der laufenden Buchführung und der notwendigen Jahresabschlussarbeiten.
Wir sind übrigens auch dann Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn sich im Einzelfall zeigen sollte, dass die Gründung einer gGmbH nicht erste Wahl ist, sondern eine klassische gewerbliche GmbH (z.B. eine Service-GmbH) oder auch eine völlig andere (gemeinnützige) Rechtsform der geeignetere Träger für Ihr Projekt wäre. Sprechen Sie uns einfach an – wir finden die für Ihr Vorhaben geeignete Lösung.
Sie möchten eine gGmbH gründen oder sich von einem erfahrenen Anwalt zum Recht und Steuerrecht der gemeinnützigen GmbH beraten lassen? Ihre kompetenten Ansprechpartner sind Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Johannes Fein sowie Rechtsanwalt Alexander Vielwerth. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).
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28.07.2022 - Johannes Fein
gGmbHs: Abfindungen in Höhe des Nennwerts entsprechen der Gemeinnützigkeit
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