Kanzlei für Gehaltsgutachten für gGmbH-Geschäftsführer

Gehaltsgutachten für gGmbH-Geschäftsführer

Gutes Personal kostet gutes Geld, das gilt auch für Geschäftsführer in gGmbHs. Das Gehalt eines gGmbH-Geschäftsführers muss aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründen allerdings angemessen sein, darf also nicht überhöht sein, wenn die gGmbH keinen Ärger mit dem Finanzamt riskieren und ihre Gemeinnützigkeit aufs Spiel setzen möchte. 

Geschäftsführergehalt muss angemessen sein

Das Gemeinnützigkeitsrecht macht strikte Vorgaben: Keine Person in einer gGmbH darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Andernfalls liegt eine Mittelfehlverwendung vor, die zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen kann. Im Rahmen der Steuerveranlagung und bei Betriebsprüfungen prüft das Finanzamt daher regelmäßig, ob eine Mittelfehlverwendung wegen eines zu hohen Gehalts vorliegt.

Gehaltsgutachten für gGmbH-Geschäftsführer

Schutz durch Gehaltsgutachten

In der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt, aber auch mit den Finanzgerichten, ist es günstig, wenn die gGmbH Vorsorge getroffen hat und ein Gehaltsgutachten vorlegen kann, das sich ausführlich mit der Gehaltssituation in der gGmbH beschäftigt. In einem solchen Gehaltsgutachten kann ein Experte für Gemeinnützigkeitsrecht folgende Fragen klären:

  • Ist das aktuelle Geschäftsführergehalt angemessen? Hierfür stellt das Gehaltsgutachten auf fundierte Marktvergleichsdaten ab und zudem auf finanzverwaltungsinterne Vergütungstabellen und nimmt zudem die individuellen Umstände der gGmbH in den Blick, um entsprechende Zu- und Abschläge zu berechnen. 
  • Ist eine Gehaltserhöhung möglich? 
  • Falls ja, bis zu welcher Höhe ist eine Gehaltserhöhung möglich? Vielfach sind die Gehälter in gGmbHs nämlich niedriger als bei entsprechenden gewerblichen Unternehmen. Das muss nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) aber nicht sein. Falls es wirtschaftlich in Betracht kommt, besteht daher häufig die Möglichkeit, Gehälter in der gGmbH anzuheben, um so für potentielle Mitarbeiter attraktiver zu sein.

Welche konkreten Vorteile bietet ein Gehaltsgutachten?

  • Sicherheit: Mit einem Gehaltsgutachten können gemeinnützige GmbHs mögliche Zweifel des Finanzamts an der Angemessenheit des Geschäftsführergehalts schnell aus der Welt schaffen, da das Gutachten die Angemessenheit des Gehalts finanzamts- und gerichtsfest dokumentiert. gGmbHs müssen daher keine bösen Überraschungen mehr im Rahmen einer Steuererklärung oder Betriebsprüfung fürchten.
  • Prävention: Es kann der Fall eintreten, dass das Gehaltsgutachten aufdeckt, dass das Geschäftsführergehalt tatsächlich unangemessen ist und somit ein Verstoß gegen das Gemeinnützigkeitsrecht vorliegt. Unsere Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass in einem solchen Fall der zeitliche Abstand zur nächsten Veranlagung oder Betriebsprüfung immens wichtig ist. Je früher ein Fehler entdeckt wird, umso eher können durch geeignete Gegenmaßnahmen potenzielle Schäden so gering wie möglich gehalten werden – bevor das Finanzamt hellhörig wird.
  • Optimierung: Die Vergütung im dritten Sektor hinkt den Gehältern in der freien Wirtschaft hinterher. Im Kampf um die besten Talente haben viele gGmbHs daher oft das Nachsehen. Gutes tun und Geld verdienen muss aber kein Widerspruch sein. Mithilfe des Gutachtens können gGmbHs feststellen, ob und bis zu welcher Höhe sie das Geschäftsführergehalt erhöhen können.

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Sie sind unsicher, ob die Höhe Ihres gGmbH-Geschäftsführergehalts noch angemessen ist? Sie möchten sich absichern und einem möglichen Entzug der Gemeinnützigkeit vorbeugen? Sie liegen im Clinch mit dem Finanzamt oder dem Betriebsprüfer wegen eines angeblich überhöhten Geschäftsführergehalts? Unsere Experten für Gemeinnützigkeitsrecht und Gehaltsfragen für gGmbH-Geschäftsführer unterstützen Sie gerne.

Ihren Ansprechpartner erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 85 24). Gern unterbreiten wir Ihnen auch ein Angebot zum Fixpreis.

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