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Gutes Personal kostet gutes Geld, das gilt auch für Geschäftsführer in gGmbHs. Das Gehalt eines gGmbH-Geschäftsführers muss aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründen allerdings angemessen sein, darf also nicht überhöht sein, wenn die gGmbH keinen Ärger mit dem Finanzamt riskieren und ihre Gemeinnützigkeit aufs Spiel setzen möchte.
Das Gemeinnützigkeitsrecht macht strikte Vorgaben: Keine Person in einer gGmbH darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Andernfalls liegt eine Mittelfehlverwendung vor, die zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen kann. Im Rahmen der Steuerveranlagung und bei Betriebsprüfungen prüft das Finanzamt daher regelmäßig, ob eine Mittelfehlverwendung wegen eines zu hohen Gehalts vorliegt.
In der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt, aber auch mit den Finanzgerichten, ist es günstig, wenn die gGmbH Vorsorge getroffen hat und ein Gehaltsgutachten vorlegen kann, das sich ausführlich mit der Gehaltssituation in der gGmbH beschäftigt. In einem solchen Gehaltsgutachten kann ein Experte für Gemeinnützigkeitsrecht folgende Fragen klären:
Unsere Experten helfen Ihnen, die Gehaltsstruktur in Ihrer gGmbH zu optimieren und auf sichere Beine zu stellen – zum Fixpreis. Sprechen Sie uns gerne an!
Sie sind unsicher, ob die Höhe Ihres gGmbH-Geschäftsführergehalts noch angemessen ist? Sie möchten sich absichern und einem möglichen Entzug der Gemeinnützigkeit vorbeugen? Sie liegen im Clinch mit dem Finanzamt oder dem Betriebsprüfer wegen eines angeblich überhöhten Geschäftsführergehalts? Unsere Experten für Gemeinnützigkeitsrecht und Gehaltsfragen für gGmbH-Geschäftsführer unterstützen Sie gerne. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Johannes Fein (Fachanwalt für Steuerrecht). Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80). Gern unterbreiten wir Ihnen auch ein Angebot zum Fixpreis.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sportrecht Dr. Thomas Dehesselles wurde vom Wirtschaftsmagazin WiWo erneut ausgezeichnet.
Immer griffbereit: Erster Kommentar zum gesamten Gemeinnützigkeitsrecht, herausgegeben von Stefan Winheller (u.a.)
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