Kanzlei für Vergütung in Verein, Stiftung und gGmbH

Vergütung in Verein, Stiftung und gGmbH

Verlust der Gemeinnützigkeit durch überhöhtes Gehalt

Immer wieder geraten gemeinnützige Organisationen ins Visier der Finanzbehörden. Der Vorwurf ist schnell erhoben: unangemessen hohe Gehälter für das Führungspersonal.

Damit befinden sich viele NPOs in einer Zwickmühle. Gutes Personal kostet bekanntlich gutes Geld.

Aber wie viel Gehalt ist innerhalb von Vereinen, Stiftungen und gGmbHs noch angemessen?

Finanzämter prüfen NPO-Jahresgehälter

Gemeinnützige Organisationen sind steuerlich begünstigt, wenn sie sich an die strengen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts halten. Dazu gehört, dass niemand durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden darf.

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Gemeinnützigkeit in Gefahr

Bei Betriebsprüfungen ist die Überprüfung der Gehälter auf ihre Angemessenheit hin Standard. Nicht zuletzt angesichts vieler Medienberichte über hohe Geschäftsführergehälter und Vorstandsgehälter im Dritten Sektor haben die Finanzämter die Problematik im Blick. Viele unserer Mandanten haben damit auch bereits unliebsame Erfahrungen gemacht, und zwar rechtsformunabhängig: Sowohl Vorstände in Stiftungen und Vereinen als auch Geschäftsführer von gGmbHs können betroffen sein.

Folgen bei unangemessener Vergütung in NPOs

Deutschlandweit werden die Behörden immer wieder fündig und decken zu hohe Jahresgehälter auf. Ist die Vergütung in Verein, Stiftung oder gGmbH zu hoch, kann viel auf dem Spiel stehen:

Vor allem große Einrichtungen betroffen

Betroffen sind vor allem große gemeinnützige Einrichtungen, z.B. große Sozialunternehmen mit umfassender betrieblicher Betätigung, hohen Umsätzen und einer Vielzahl von Mitarbeitern. Führungskräfte in großen NPOs tragen vergleichbar hohe Verantwortung wie Geschäftsführer in großen mittelständischen Unternehmen. Entsprechend hoch sind häufig die Gehälter. Die Finanzämter gehen dann schnell von einer überhöhten Vergütung aus. Die betroffenen Einrichtungen nehmen diese vorschnelle Beurteilung des Finanzamtes oft widerspruchslos hin. Das muss nicht sein. Vielfach lassen sich nämlich überzeugende Argumente finden, die auch höhere sechsstellige Gehälter rechtfertigen.

Kriterien der angemessenen Vergütung in NPOs

Das Gesetz selbst gibt keine Anhaltspunkte, wie hoch ein Jahresgehalt in einem Verein, einer Stiftung oder einer gGmbH sein darf. Zur Bestimmung der angemessenen Gesamtvergütung behelfen sich die Gerichte daher mit einem Fremdvergleich: Sie vergleichen die Vergütung der Führungsebene sowohl mit den Gehältern von Mitarbeitern aus der jeweiligen NPO (interner Fremdvergleich) als auch mit Gehältern externer Personen, die in anderen vergleichbaren Organisationen ähnliche Tätigkeiten entfalten (externer Fremdvergleich). Dabei ziehen sie die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) heran.

Geschäftsführervergütung in NPOs | Welches Gehalt ist angemessen?

Es gibt nicht DAS eine angemessene Gehalt

Die Gerichte sehen nicht ein bestimmtes Gehalt, sondern immer eine gewisse Bandbreite als angemessen an. Innerhalb dieser Bandbreite an angemessenen Gehältern sollte sich das Gehalt der Führungskraft bewegen.

Sicherheitszuschlag von 20 Prozent

Das im Rahmen eines Fremdvergleichs festgestellte angemessene Gehaltsband darf zudem um bis zu 20 Prozent überschritten werden, ohne dass dadurch das Gehalt unangemessen hoch würde.

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten

Bei kleineren, einmaligen Verstößen dürfen die Finanzämter der gemeinnützigen Organisation außerdem nicht sofort die Gemeinnützigkeit aberkennen. Das ist z.B. der Fall, wenn das Gehalt einer Führungskraft die Bandbreite an angemessenen Gehältern inklusive des zusätzlichen 20-prozentigen Zuschlags nur um einen geringfügigen Betrag überschreitet.

Wie kommt man an die nötigen Vergleichszahlen der Gehälter?

Für die Frage, ob das Gehalt angemessen ist, kommt es daher zunächst entscheidend darauf an, die richtigen Unternehmen für den Fremdvergleich auszuwählen. Entsprechende Datenbankanbieter liefern geeignete Vergleichszahlen und Gehaltsstrukturvergleiche – jedenfalls in der Theorie. In der Praxis liegen nämlich nicht immer zuverlässige Marktzahlen vor, die für die jeweilige NPO „passen“. Neben der Branche und Größe sind nämlich z.B. auch die Anzahl der Mitarbeiter und der Umsatz zu berücksichtigen. Als Vergleichsgröße können aber immerhin auch die Gehälter vergleichbarer nicht gemeinnütziger Unternehmen herangezogen werden, da NPOs und kommerzielle Unternehmen um dieselben Fachkräfte konkurrieren und deshalb ähnliche Gehälter zahlen dürfen. Das vergrößert die Datenlage erheblich.

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Individuelle Situation ist maßgebend

Die am Markt erhältlichen Vergleichszahlen berücksichtigen noch nicht die oben genannten Kriterien (Bandbreite, Sicherheitszuschlag, Verhältnismäßigkeit). Auch die besonderen, individuellen Umstände der NPO, die nach der Rechtsprechung zu diversen Zu- und Abschlägen bei der Vergütung führen können, sind zusätzlich zu bedenken: Sind in einer Organisation z.B. mehrere Geschäftsführer aktiv, die sich die Arbeit teilen? Dann sind Abschläge vorzunehmen. Gleiches gilt üblicherweise, wenn auch nicht immer, dann, wenn ein Geschäftsführer neben seinem „Hauptjob“ noch einen weiteren Geschäftsführerposten in einer anderen Gesellschaft, z.B. einer Tochter-gGmbH, innehat.

Sicherheit durch Gehaltsgutachten

Damit es möglichst gar nicht erst zum Streit mit dem Finanzamt oder dem Betriebsprüfer kommt, sind gemeinnützige Organisationen gut beraten, Vorsorge zu betreiben, sich über ihre individuelle Situation Gedanken zu machen und sie einfließen zu lassen in die Bestimmung des angemessenen Gehalts. Im Wettkampf um das beste Personal bietet ein entsprechendes Gutachten (besonders häufig werden Gehaltsgutachten für gGmbH-Geschäftsführer und Gehaltsgutachten für Vorstände erstellt), das zwar zunächst auf Gehaltsstrukturdaten zurückgreift, darüber hinaus aber vor allem die besonderen Verhältnisse in der jeweiligen NPO berücksichtigt, die nötige Sicherheit für das Gespräch mit dem Finanzamt.

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Sie sind unsicher, ob die Höhe Ihres Gehalts als Geschäftsführer oder Vorstand angemessen ist? Sie möchten dem Entzug der Gemeinnützigkeit vorbeugen? Sie müssen die Gehälter anheben, um weiterhin das beste Personal für sich zu gewinnen?

Unsere Experten für Gemeinnützigkeitsrecht unterstützen Sie und erstellen Ihnen auf Wunsch auch gerne ein Gehaltsgutachten für Sie als Geschäftsführer einer gGmbH oder ein Gehaltsgutachten für Ihre Funktion als Vereinsvorstand/Stiftungsvorstand.

Ihren Ansprechpartner erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 85 24).