Gehaltsgutachten für Vorstände in Verein und Stiftung
Gutes Personal kostet gutes Geld, das gilt auch für Vorstände in Vereinen und Stiftungen. Das Gehalt eines Vorstands muss aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründen angemessen sein, darf also nicht überhöht sein, wenn der Verein oder die Stiftung keinen Ärger mit dem Finanzamt riskieren und die Gemeinnützigkeit aufs Spiel setzen möchte.
Vorstandsgehalt muss angemessen sein
Das Gesetz macht strikte Vorgaben: Keine Person in einem Verein oder einer Stiftung darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Andernfalls liegt eine Mittelfehlverwendung vor, die zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen kann. Im Rahmen der Steuerveranlagung und bei Betriebsprüfungen prüft das Finanzamt daher regelmäßig, ob eine Mittelfehlverwendung wegen eines zu hohen Gehalts vorliegt.
Gehaltsgutachten für Stiftungen und Vereine
Bei Streit mit dem Finanzamt oder vor dem Finanzgericht ist es hilfreich, wenn der Verein bzw. die Stiftung Vorsorge getroffen hat und ein Gehaltsgutachten vorlegen kann, das sich ausführlich mit der Gehaltssituation in der NPO beschäftigt. In einem solchen Gehaltsgutachten werden folgende Fragen geklärt:
- Ist das aktuelle Gehalt des Vorstands angemessen?
Hierfür nutzt das Gehaltsgutachten fundierte Marktvergleichsdaten und finanzverwaltungsinterne Vergütungstabellen und nimmt zudem die individuellen Umstände des Vereins bzw. der Stiftung in den Blick, um entsprechende Zu- und Abschläge zu berechnen.
- Ist eine Gehaltserhöhung möglich?
Falls ja, bis zu welcher Höhe ist eine Gehaltserhöhung möglich? Oft sind die Gehälter im dritten Sektor niedriger als bei gewerblichen Unternehmen mit ähnlicher Tätigkeit. Das muss nach Ansicht des Bundesfinanzhofs aber nicht sein. Falls die wirtschaftliche Situation es zulässt, besteht daher häufig die Möglichkeit, Gehälter im Verein bzw. in der Stiftung anzuheben, um so für potenzielle Mitarbeiter attraktiver zu sein.
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Vorstandsvergütung in NPOs | Welches Gehalt ist angemessen?
Vorteile eines Gehaltsgutachtens für Vorstände
- Sicherheit: Mit einem Gehaltsgutachten können gemeinnützige Vereine und Stiftungen mögliche Zweifel des Finanzamts an der Angemessenheit des Vorstandsgehalts schnell aus der Welt schaffen, da das Gutachten die Angemessenheit des Gehalts finanzamts- und gerichtsfest dokumentiert. Vereine und Stiftungen müssen daher keine bösen Überraschungen mehr im Rahmen einer Steuererklärung oder Betriebsprüfung fürchten.
- Prävention: Sollte das Gehaltsgutachten aufdecken, dass das Vorstandsgehalt tatsächlich unangemessen ist und somit ein Verstoß gegen das Gemeinnützigkeitsrecht vorliegt, spielt die Zeit bis zur nächsten Betriebsprüfung unserer Erfahrung nach eine wichtige Rolle. Je früher ein Fehler entdeckt wird, umso eher können durch geeignete Gegenmaßnahmen potenzielle Schäden so gering wie möglich gehalten werden – bevor das Finanzamt hellhörig wird.
- Optimierung: Die Vergütung in Vereinen und Stiftungen hinkt den Gehältern in der freien Wirtschaft meist hinterher. Im Kampf um die besten Talente haben viele NPOs daher oft das Nachsehen. Gutes tun und Geld verdienen muss aber kein Widerspruch sein. Mithilfe des Gutachtens können Vereine und Stiftungen feststellen, ob und bis zu welcher Höhe sie das Vorstandsgehalt erhöhen können.
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Ihr Anwalt für Vorstands-Gehaltsgutachten
Sie sind unsicher, ob die Höhe Ihres Vorstandsgehalts noch angemessen ist? Sie möchten sich absichern und einem möglichen Entzug der Gemeinnützigkeit vorbeugen? Sie liegen im Clinch mit dem Finanzamt oder dem Betriebsprüfer wegen eines angeblich überhöhten Vorstandsgehalts? Unsere Experten für Gemeinnützigkeitsrecht und Gehaltsfragen für Vorstände in Vereinen und Stiftungen unterstützen Sie gerne.
Ihren Ansprechpartner erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 85 24). Gern unterbreiten wir Ihnen auch ein Angebot zum Fixpreis.