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Gutes Personal kostet gutes Geld, das gilt auch für Vorstände in Vereinen und Stiftungen. Das Gehalt eines Vorstands muss aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründen angemessen sein, darf also nicht überhöht sein, wenn der Verein oder die Stiftung keinen Ärger mit dem Finanzamt riskieren und die Gemeinnützigkeit aufs Spiel setzen möchte.
Das Gesetz macht strikte Vorgaben: Keine Person in einem Verein oder einer Stiftung darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Andernfalls liegt eine Mittelfehlverwendung vor, die zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen kann. Im Rahmen der Steuerveranlagung und bei Betriebsprüfungen prüft das Finanzamt daher regelmäßig, ob eine Mittelfehlverwendung wegen eines zu hohen Gehalts vorliegt.
Bei Streit mit dem Finanzamt oder vor dem Finanzgericht ist es hilfreich, wenn der Verein bzw. die Stiftung Vorsorge getroffen hat und ein Gehaltsgutachten vorlegen kann, das sich ausführlich mit der Gehaltssituation in der NPO beschäftigt. In einem solchen Gehaltsgutachten werden folgende Fragen geklärt:
Unsere Experten helfen Ihnen, die Gehaltsstruktur in Ihrem Verein und in Ihrer Stiftung zu optimieren und auf sichere Beine zu stellen – zum Fixpreis. Sprechen Sie uns gerne an!
Sie sind unsicher, ob die Höhe Ihres Vorstandsgehalts noch angemessen ist? Sie möchten sich absichern und einem möglichen Entzug der Gemeinnützigkeit vorbeugen? Sie liegen im Clinch mit dem Finanzamt oder dem Betriebsprüfer wegen eines angeblich überhöhten Vorstandsgehalts? Unsere Experten für Gemeinnützigkeitsrecht und Gehaltsfragen für Vorstände in Vereinen und Stiftungen unterstützen Sie gerne. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Johannes Fein (Fachanwalt für Steuerrecht). Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80). Gern unterbreiten wir Ihnen auch ein Angebot zum Fixpreis.
Immer griffbereit: Erster Kommentar zum gesamten Gemeinnützigkeitsrecht, herausgegeben von Stefan Winheller (u.a.)
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