Sitzverlegung ins Ausland
Aus verschiedenen Gründen kann es für einen deutschen Verein sinnvoll sein, seinen Sitz ins Ausland zu verlegen. Bei Berufsverbänden bietet z.B. der Umzug nach Brüssel - ins Zentrum der europäischen Politik - häufig einen Vorteil.
Identitätswahrender Übergang durch grenzüberschreitenden Formwechsel
Will ein Verein von Deutschland ins Ausland "umziehen", also seinen Sitz von einem Staat in einen anderen Staat verlegen, kann dies rechtlich auf verschiedene Art und Weise vollzogen werden.
Die Sitzverlegung kann durch Auflösung des Vereins in Deutschland und eine daran anschließende Neugründung im Ausland geschehen. Dies bringt jedoch insbesondere den Nachteil mit sich, dass der Verein zunächst in Deutschland liquidiert, also in der Regel das Vereinsvermögen an die Mitglieder verteilt werden muss. In einem zweiten Schritt müssten dann alle Mitglieder wieder in den neuen Verein im Ausland eintreten. Außerdem müsste das Vereinsvermögen auf umständliche Art und Weise auf den neuen Verein übertragen werden.
Viel eleganter und einfacherer ist es, wenn der Verein identitätswahrend, also unter Beibehaltung der Mitglieder und des Vermögens, ins Ausland "übergeht". Der Verein wird dann nach ausländischem Recht ohne Auflösung und Neugründung fortgeführt. Der deutsche Verein wird dazu durch einen grenzüberschreitenden Formwechsel in einen ausländischen Verein umgewandelt. Der Vorgang ist in formeller Hinsicht nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint, denn es müssen die Vorgaben sowohl des deutschen als auch des ausländischen Rechts penibel eingehalten werden, um einen wirksamen Übergang zu gewährleisten. Richtig gemacht, ist ein solcher identitätswahrender Übergang aber der Königsweg bei einem "Umzug" ins Ausland.
Unsere Vereinsrechtsexperten beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten eines solchen grenzüberschreitenden Formwechsels und begleiten dessen Durchführung.
Erfolgreicher „Umzug“ des Vereins durch frühzeitige Abstimmung mit dem Vereinsregister
Um unangenehme Überraschungen bei einem solchen grenzüberschreitenden Formwechsel zu vermeiden, nehmen wir frühzeitig Kontakt zum zuständigen Vereinsregister im In- und Ausland auf. Wir klären die Einhaltung der vereinsrechtlichen Vorgaben mit den Behörden ab, damit der "Umzug" schlussendlich auch erfolgreich ist.
Anpassen der Satzung
Als Grundlage einer erfolgreichen identitätswahrenden Sitzverlegung ins Ausland, ist bei dem grenzüberschreitenden Formwechsel besonderes Augenmerk auf die Satzung zu legen, die bereits vor dem eigentlichen "Umzug" sorgfältig ausgearbeitet und rechtlich geprüft sein sollte. Eine sorgfältige Satzungsgestaltung ist unerlässlich, um Probleme bei der Anerkennung durch die ausländische Rechtsordnung zu vermeiden. Dabei sollten die individuellen Vorstellungen der Mitglieder über das Vereinsleben nicht aus den Augen verloren werden.
Die Satzung sollte daher so kurz wie möglich, aber so ausführlich wie notwendig formuliert werden. Mustersatzungen stellen allenfalls eine Orientierungshilfe dar, können aber niemals eine individuell ausgearbeitete Satzung ersetzen. Gerne sind wir Ihnen bei der Gestaltung Ihrer Satzung behilflich.
Auch bei den anderen Schritten (z.B. Mitgliederversammlung) unterstützen wir Sie, damit der Prozess zügig, aber rechtssicher von Statten geht.
Internationale Expertise
Über unser internationales Beraternetzwerk haben wir zudem die notwendigen Kontakte zu ausländischen Kollegen, um klärungsbedürftige Rechtsfragen der jeweiligen ausländischen Rechtsordnung auf kurzem Weg zu klären.
Sitzverlegung vom Ausland nach Deutschland
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne, wenn es darum geht, einen Verein aus dem Ausland nach Deutschland zu verlegen. Wir prüfen, ob im konkreten Fall ein identitätswahrender Übergang des Vereins ohne Auflösung und Neugründung aus dem Ausland nach Deutschland möglich ist und unterstützen Sie dabei, die Satzung des Vereins an die Vorgaben des deutschen Vereinsrechts anzupassen. Außerdem nehmen wir die für die Eintragung erforderliche Abstimmung mit dem Vereinsregister vor, damit der Formwechsel vom ausländischen Verein zu deutschen e.V. reibungslos klappt.
Daneben sind wir Ihnen auch gerne dabei behilflich, für einen im Ausland bestehenden Verein einen neuen deutschen Verein zu gründen und ein internationales Vereinsnetzwerk aufzubauen.
Ihr Anwalt für Sitzverlegungen
Ihre Ansprechpartner zum Thema Sitzverlegung ins Ausland sowie allgemein zum Vereins- und Verbandsrecht.
Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 85 24).