Kanzlei für Verbandsklagen

Verbandsklage und Verbandsklagebefugnis

Was ist eine Verbandsklage?

Mittels einer Verbandsklage werden Verbände in die Lage versetzt, Rechtsgüter der Allgemeinheit, wie die Natur, Umweltschutz oder auch Verbraucherrechte, effektiv zu schützen. Ohne eine solche Verbandsklagebefugnis würden diese Ansprüche häufig nicht durchgesetzt werden: Weder Natur noch Tiere könnten sich gegen Eingriffe des Staates vor Gericht wehren. Verbrauchern wäre es zwar theoretisch möglich, Unternehmen, die Verbraucherschutzrechte verletzen, zu verklagen. Ein Verbraucher verfügt in der Regel allerdings nicht über dieselben personellen und finanziellen Ressourcen wie ein Unternehmen, um einen langjährigen Rechtsstreit vor Gericht zu führen. Der vom Gesetzgeber angedachte Rechtsschutz liefe damit praktisch ins Leere. 
Dieses Problem soll die Verbandsklagebefugnis lösen: Eine Organisation mit Verbandsklagebefugnis kann die Verletzung von Rechten ihrer Mitglieder oder der Allgemeinheit vor Gericht geltend machen, ohne selbst in ihren eigenen Rechten verletzt worden zu sein.

Beratung zu Verbandsklage und Verbandsklagebefugnis

Voraussetzungen für die Verbandsklagebefugnis

Die Verbandsklagebefugnis ist nicht in einem einzigen Gesetz, sondern in mehreren Bundes- und Landesgesetzen für verschiedene Rechtsgebiete, bspw. das Wettbewerbs- und Kartellrecht, das Naturschutzrecht, das Verbraucherschutzrecht oder das Tierschutzrecht, geregelt. Kennzeichnend in allen Rechtsgebieten ist, dass Organisationen folgende Voraussetzungen erfüllen müssen, um verbandsklagebefugt zu sein:

  • Erhebliche Anzahl an Mitgliedern: Nur so ist gewährleistet, dass ein Verband auch tatsächlich für die Allgemeinheit spricht und keine Einzelinteressen vertritt. Bei einem zu kleinen Verband mit zu wenigen Mitgliedern bestünde ferner das Risiko, dass das Ausscheiden von Mitgliedern die Fortsetzung der Verbandsarbeit gefährden könnte. 
  • Bestimmte Leistungsfähigkeit: Die Leistungsfähigkeit bestimmt sich nach der personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung der Organisation. Eben diese Voraussetzung soll sicherstellen, dass die Organisation mögliche Rechtsstreitigkeiten über längere Zeit und über mehrere Instanzen verfolgen kann.

Können nur gemeinnützige Verbände eine Verbandsklagebefugnis erhalten?

Nicht in allen Fällen müssen Verbände für die Anerkennung einer Verbandsklagebefugnis aus steuerlicher Sicht gemeinnützig sein. Im Verbraucherschutzrecht und im Wettbewerbs- und Kartellrecht kommt es z.B. nicht auf die Gemeinnützigkeit der Organisation an. Organisationen, die im Bereich des Naturschutz- oder Tierschutzrechts eine Verbandsklagebefugnis anstreben, müssen dagegen gemeinnützige Zwecke verfolgen.

Wie erhält eine Organisation die Verbandsklagebefugnis?

Damit einer Organisation die Befugnis für Verbandsklagen zugesprochen werden kann, muss sie einen Antrag auf Anerkennung der Verbandsklagebefugnis bei der zuständigen Behörde stellen:

  • Verbraucherschutzrecht: Um die Verbandsklagebefugnis zu erhalten, müssen Verbraucherschutzverbände beim Bundesamt für Justiz einen Antrag auf Eintragung in ein zentrales Register stellen.
  • Wettbewerbs- und Kartellrecht: In diesen beiden Rechtsgebieten können sowohl Berufs- und Wirtschaftsverbände als auch Verbraucherschutzverbände eine Verbandsklagebefugnis erhalten. Während es bei Berufs- und Wirtschaftsverbänden ausreicht, über eine erhebliche Anzahl an Mitgliedern eines bestimmten Marktes und eine bestimmte Leistungsfähigkeit zu verfügen, müssen Verbraucherschutzverbände zusätzlich in das Register des Bundesamts für Justiz eingetragen werden.
  • Natur- und Umweltrecht: Im Bereich des Natur- und Umweltrechts ist zunächst zu unterscheiden, wie groß der Tätigkeitsbereich der Organisation ist. Beschränkt sich dieser auf ein Bundesland, ist der Antrag bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen. Ist der Tätigkeitsbereich der Organisation größer, ist das Umweltbundesamt für die Anerkennung zuständig.
  • Tierschutzrecht: Im Tierschutzrecht ist der Antrag bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen. Dabei gilt allerdings zu beachten, dass nicht alle Bundesländer eine Verbandsklagebefugnis im Tierschutzrecht vorsehen.

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Was können wir für Sie tun?

Der Weg zur Verbandsklagebefugnis ist komplex. Angefangen mit der Frage, ob überhaupt ein passendes Bundes- oder Landesgesetz existiert, das dem Verband eine Verbandsklagebefugnis zugestehen könnte. Sofern ein entsprechendes Gesetz existiert, ist zu prüfen, ob der Verband die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt. Schließlich muss der Antrag an die richtige Bundes- oder Landesbehörde gerichtet werden. Die genannten Schritte bergen diverse Fallstricke, die dazu führen können, dass der Verband schlussendlich keine Verbandsklagebefugnis erhält.

Unsere Experten für Verbandsrecht sind Ihnen gerne behilflich und bieten Ihnen unter anderem folgende Leistungen an:

  • Prüfung, ob die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Verbandsklagebefugnis für Ihren Verband vorliegen. Falls nicht: Durchführung entsprechender Maßnahmen, etwa Satzungsgestaltungen oder Umstrukturierungen,
  • Durchführung der Antragstellung für die Anerkennung der Verbandsklagebefugnis bei den zuständigen Behörden,
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, 
  • rechtliche Begleitung von Verbandsklagen, sowohl außergerichtlich als auch als Ihr Prozessvertreter vor Gericht,
  • laufende sonstige rechtliche Beratung der Geschäftsführung und des Vorstands.

Ihr Anwalt für Verbandsklagen

Sie möchten, dass auch Ihr Verband eine Verbandsklagebefugnis erhält? Sie sind sich unsicher, ob Ihr Verband die nötigen Voraussetzungen für eine Verbandsklagebefugnis erfüllt? Ihr Verband verfügt bereits über eine Verbandsklagebefugnis und Sie benötigen Unterstützung bei Ihren rechtlichen Verfahren? Unsere Experten begleiten und unterstützen Sie kompetent bei jedem Schritt und beraten Sie zu allen Fragen rund um die Verbandsklage.

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