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Mittels einer Verbandsklage werden Verbände in die Lage versetzt, Rechtsgüter der Allgemeinheit, wie die Natur, Umweltschutz oder auch Verbraucherrechte, effektiv zu schützen. Ohne eine solche Verbandsklagebefugnis würden diese Ansprüche häufig nicht durchgesetzt werden: Weder Natur noch Tiere könnten sich gegen Eingriffe des Staates vor Gericht wehren. Verbrauchern wäre es zwar theoretisch möglich, Unternehmen, die Verbraucherschutzrechte verletzen, zu verklagen. Ein Verbraucher verfügt in der Regel allerdings nicht über dieselben personellen und finanziellen Ressourcen wie ein Unternehmen, um einen langjährigen Rechtsstreit vor Gericht zu führen. Der vom Gesetzgeber angedachte Rechtsschutz liefe damit praktisch ins Leere.
Dieses Problem soll die Verbandsklagebefugnis lösen: Eine Organisation mit Verbandsklagebefugnis kann die Verletzung von Rechten ihrer Mitglieder oder der Allgemeinheit vor Gericht geltend machen, ohne selbst in ihren eigenen Rechten verletzt worden zu sein.
Die Verbandsklagebefugnis ist nicht in einem einzigen Gesetz, sondern in mehreren Bundes- und Landesgesetzen für verschiedene Rechtsgebiete, bspw. das Wettbewerbs- und Kartellrecht, das Naturschutzrecht, das Verbraucherschutzrecht oder das Tierschutzrecht, geregelt. Kennzeichnend in allen Rechtsgebieten ist, dass Organisationen folgende Voraussetzungen erfüllen müssen, um verbandsklagebefugt zu sein:
Nicht in allen Fällen müssen Verbände für die Anerkennung einer Verbandsklagebefugnis aus steuerlicher Sicht gemeinnützig sein. Im Verbraucherschutzrecht und im Wettbewerbs- und Kartellrecht kommt es z.B. nicht auf die Gemeinnützigkeit der Organisation an. Organisationen, die im Bereich des Naturschutz- oder Tierschutzrechts eine Verbandsklagebefugnis anstreben, müssen dagegen gemeinnützige Zwecke verfolgen.
Damit einer Organisation die Befugnis für Verbandsklagen zugesprochen werden kann, muss sie einen Antrag auf Anerkennung der Verbandsklagebefugnis bei der zuständigen Behörde stellen:
Der Weg zur Verbandsklagebefugnis ist komplex. Angefangen mit der Frage, ob überhaupt ein passendes Bundes- oder Landesgesetz existiert, das dem Verband eine Verbandsklagebefugnis zugestehen könnte. Sofern ein entsprechendes Gesetz existiert, ist zu prüfen, ob der Verband die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt. Schließlich muss der Antrag an die richtige Bundes- oder Landesbehörde gerichtet werden. Die genannten Schritte bergen diverse Fallstricke, die dazu führen können, dass der Verband schlussendlich keine Verbandsklagebefugnis erhält.
Unsere Experten für Verbandsrecht sind Ihnen gerne behilflich und bieten Ihnen unter anderem folgende Leistungen an:
Sie möchten, dass auch Ihr Verband eine Verbandsklagebefugnis erhält? Sie sind sich unsicher, ob Ihr Verband die nötigen Voraussetzungen für eine Verbandsklagebefugnis erfüllt? Ihr Verband verfügt bereits über eine Verbandsklagebefugnis und Sie benötigen Unterstützung bei Ihren rechtlichen Verfahren? Unsere Experten begleiten und unterstützen Sie kompetent bei jedem Schritt und beraten Sie zu allen Fragen rund um die Verbandsklage. Ihre Ansprechpartner bei WINHELLER sind
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