Kanzlei für Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht

Beratung vom Anwalt für Wettbewerbsrecht

Zahlreiche Unternehmen leiden unter wettbewerbswidrigem Verhalten der Konkurrenz. Dazu zählen beispielsweise Wettbewerbsverstöße im E-Commerce. Viele wissen jedoch nicht, wie sie sich erfolgreich dagegen zur Wehr setzen und gegen das wettbewerbswidrige Verhalten ihrer Konkurrenz vorgehen können.

Währenddessen wissen Unternehmen, die wegen wettbewerbswidrigem Verhalten abgemahnt wurden, häufig nicht, wie sie sich gegen diese Abmahnung wehren können. In beiden Fällen ist es jedoch wichtig, zügig und überlegt zu handeln.

Kanzlei für Wettbewerbsrecht

Abmahnen der Konkurrenz bei wettbewerbswidrigem Verhalten

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bildet den Schwerpunkt des Wettbewerbsrechts. Es gibt Unternehmen sowie Unternehmern die Möglichkeit, sich gegen unlauteres Verhalten ihrer Konkurrenz zur Wehr zu setzen. Dies erfolgt oft im Wege der Abmahnung. In Abmahnfällen nehmen unsere Anwälte für Wettbewerbsrecht mit dem Konkurrenten außergerichtlich Kontakt auf und fordern ihn zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Kooperiert der Wettbewerber nicht, beantragen wir gegen ihn beim zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung. Zudem setzen wir über eine Hauptsacheklage insbesondere Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen den Konkurrenten durch.

Unsere erfahrenen Anwälte für Wettbewerbsrecht beraten Sie umfassend, welches Vorgehen im Einzelfall zielführend und erfolgversprechend ist. Kooperiert der Wettbewerber nicht, beantragen wir gegen ihn beim zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung. Zudem setzen wir über eine Hauptsacheklage insbesondere Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen den Konkurrenten durch. Unsere erfahrenen Anwälte für Wettbewerbsrecht beraten Sie umfassend, welches Vorgehen im Einzelfall zielführend und erfolgversprechend ist.

Verteidigung gegen Abmahnungen der Konkurrenz

Sollten Sie selbst einmal eine Abmahnung von einem Konkurrenten wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht erhalten, so ist erfahrungsgemäß ein promptes, aber auch besonnenes Vorgehen dagegen angezeigt. Häufig ist es sinnvoll, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl aber rechtsverbindlich abzugeben. Unterschreiben Sie auf keinen Fall vorschnell den Vordruck eines abmahnenden Anwalts, sondern lassen Sie sich erst anwaltlich beraten.

Oftmals enthalten diese Vordrucke ausufernde Regelungen wie beispielsweise überhöhte Vertragsstrafen und die Pflicht zum sofortigen Ersatz der Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite, welche kein notwendiger Bestandteil einer strafbewährten Unterlassungserklärung sind.

Wir erläutert Ihnen gerne, welche Abwehrmöglichkeiten gegen die Abmahnung für Sie im Einzelfall in Betracht kommen und auf welche Weise Sie sich am effektivsten gegen Angriffe Ihrer Konkurrenz zur Wehr setzen.

Beratung und Vertretung in Spezialgebieten des Wettbewerbsrechts

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nimmt Bezug auf eine Reihe spezieller wettbewerbsrechtlicher Vorschriften aus anderen Rechtsbereichen, deren Verletzung im Einzelfall ebenfalls eine Abmahnung nach sich ziehen kann. Im Einzelfall können insbesondere Vorschriften aus folgenden Rechtsbereichen anwendbar sein:

  • Telemedienrecht
  • Preisangabenverordnung
  • Datenschutzrecht
  • Jugendschutzrecht
  • Verbraucherschutzrecht (z.B. Belehrung über das Widerrufsrecht und Mängelgewährleistung)
  • Heilmittelwerberecht
  • Arzneimittelrecht
  • Medizinprodukterecht
  • Lebensmittelrecht
  • Produktkennzeichnungsrecht
  • Berufsbezogene Regelungen, die den Zugang und die Ausübung bestimmter Berufe regeln, insbesondere für Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker und Handwerker
  • Glücksspielrecht
  • Vorschriften aus dem Kapitalmarktrecht und Finanzaufsichtsrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten seit vielen Jahren in den vorstehenden Rechtsbereichen. Zudem schützen wir ihr Unternehmenspersönlichkeitsrecht, also den Schutz des guten Rufes und der Wertschätzung des Unternehmens.

Abmahnungen im Bereich des E-Commerce

Eine bedeutsame Stellung nehmen Abmahnungen bei Wettbewerbsverstößen im Online-Handel ein. Wir haben uns seit Jahren darauf spezialisiert, die Internetauftritte von Unternehmen auf ihre Rechtssicherheit zu prüfen bzw. diese abmahnsicher zu gestalten. Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie auf der Seite zum Thema E-Commerce.

Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht

  • Abmahnen der Konkurrenz bei wettbewerbswidrigem Verhalten
  • Verteidigung gegen Abmahnungen der Konkurrenz
  • Vertretung vor Gericht
  • Rundum-Sorglos-Beratung rund ums Wettbewerbsrecht

Ihr Anwalt für Wettbewerbsrecht

Wir haben die perfekten Ansprechpartnerinnen für Fragen rund um die Themen unlauterer Wettbewerb sowie Wettbewerbsrecht für Sie.

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

Kontakt

Kontakt
captcha