Kanzlei für internationales Wirtschaftsrecht

Internationales Wirtschaftsrecht

Fachanwälte und Steuerberater unterstützen beim Markteintritt in Deutschland

Wir sind seit jeher ausgerichtet auf die Beratung im internationalen Wirtschaftsrecht. Unsere Fachanwälte und sonstigen Berater sprechen die Sprache unserer ausländischen Mandanten – in tatsächlicher Hinsicht, aber auch im übertragenen kulturellen Sinn – und begleiten sie souverän beim Markteintritt in Deutschland. Die meisten unserer ausländischen Mandanten kommen aus den USA, Russland und der Volksrepublik China, zahlreiche Mandanten aber auch aus sonstigen englischsprachigen und vor allem auch französischsprachigen Ländern.

Von der Klärung aufenthaltsrechtlicher Fragen, über die Gründung eines Unternehmens bis hin zur laufenden rechtlichen und steuerlichen Begleitung in allen Fragen des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts – unsere Fachanwälte und Berater sind Ihr Türöffner für den deutschen Markt und betreuen sowohl Einzelinvestoren als auch große ausländische Unternehmen bei ihrem Deutschlandgeschäft.

Fachanwälte und Steuerberater für internationales Wirtschaftsrecht

Auszug aus dem Beratungsangebot unserer Anwälte und Fachanwälte im Wirtschaftsrecht für ausländische Mandanten

  • Klärung des aufenthaltsrechtlichen Status des Investors (Aufenthaltsgenehmigung, Visum)
  • Wahl der Rechtsform im Fall einer Unternehmensgründung
  • Wahl des Unternehmenssitzes unter Berücksichtigung der (gewerbe-) steuerlichen und der aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen
  • Kontaktherstellung zu den relevanten Wirtschaftsförderungseinrichtungen, zu Immobilienmaklern, Personaldienstleistern und Geschäfts- und Privatbanken
  • Unternehmenskäufe und Umstrukturierungen
  • Erstellung der nötigen Arbeitsverträge
  • Erstellung von Verträgen zwischen nahestehenden Unternehmen (intercompany contracts)

Das Beratungsangebot unserer Anwälte und Fachanwälte im Wirtschaftsrecht im internationalen Kontext ist äußerst vielfältig. Einen Überblick über die typischen Rechtsgebiete, in denen wir für unsere ausländischen Mandanten tätig werden, liefert Ihnen auch unsere Broschüre „Doing Business and Investing in Germany“ (in englischer Sprache).

Eintritt in fremde Märkte: USA, China, Russland etc.

Die weltweite Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen veranlasst mehr und mehr inländische Unternehmen, sich ausländischen Absatzmärkten zu öffnen. Unsere deutsche Mandantschaft unterstützen wir bei ihrer internationalen Expansion mit unserer Expertise im internationalen Wirtschaftsrecht – gleich, ob die Gründung von Auslandsdependancen oder Tochterunternehmen in Rede steht, sonstige Joint-Ventures geplant sind oder gar nur der internetbasierte Auslandsvertrieb gewünscht ist.

Besondere Erfahrung haben wir in Bezug auf den russischen, den chinesischen und den US-amerikanischen Markt sowie das französischsprachige Ausland. Unser engmaschiges,  weltweites Netz an auf die Beratung im Wirtschaftsrecht spezialisierten Kooperationspartnern ermöglicht es uns aber auch, über die genannten Länder hinaus Auslandsengagements souverän zu betreuen. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Schritt ins Ausland, indem wir ihn unter anderem in gesellschaftsrechtlicher, haftungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher und steuerlicher Hinsicht optimieren. Insbesondere mit Blick auf die USA übernehmen wir auch die komplette visumsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Abwicklung Ihres Projekts im Ausland. Für die rechtliche und steuerliche Unterstützung im Ausland selbst bringen wir Sie gerne in Kontakt zu unseren lokalen Kooperationspartnern, so dass Sie künftig auch einen direkten Ansprechpartner für das Tagesgeschäft vor Ort haben.

Beratungsfelder im Wirtschaftsrecht in Bezug auf Auslandsengagements

  • Wahl der richtigen Rechtsform, insbesondere im Hinblick auf steuerliche und haftungsrechtliche Aspekte
  • Wahl des geeigneten Standorts im Ausland (z.B. die Wahl des richtigen Einzelstaates in den USA unter steuerlichen Gesichtspunkten)
  • Marktanalysen, Klärung von Chancen und Risiken des Auslandsengagements
  • Gründung von Unternehmen im Ausland sowie alle damit im Zusammenhang stehenden visumsrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen
  • Kauf von Unternehmen und Erwerb von Unternehmensbeteiligungen sowie die Begleitung von Unternehmenstransaktionen
  • Klärung steuerlicher Fragen und die Optimierung steuerlicher Sachverhalte unter Berücksichtigung der einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen und der steuerlichen Verrechnungspreisregelungen

Ihre Anwälte für Internationales Wirtschaftsrecht

Sie planen den Schritt ins Ausland und benötigen Unterstützung von erfahrenen Beratern, Rechtsanwälten und Fachanwälten im Wirtschaftsrecht – auf nationaler wie internationaler Ebene? Melden Sie sich einfach bei uns, so dass wir über Ihr Vorhaben sprechen und die nächsten Schritte planen können.

Ihre Ansprechpartner erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

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