Kanzlei für internationalen Markteintritt - English Speaking Desk

English Speaking Desk

Internationaler Markteintritt

Der Eintritt in internationale Märkte stößt bei vielen deutschen Unternehmen auf großes Interesse. Wir unterstützen mittelständische Unternehmen bei ihren Expansionsplänen und beraten sie in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen, um Ihnen so den dauerhaften Geschäftserfolg im Ausland zu sichern. Wir planen mit Ihnen Ihr Projekt und kümmern uns insbesondere um die grundlegenden gesellschaftsrechtlichen, haftungsrechtlichen, steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und visumsrechtlichen Fragen, die es vor dem Schritt ins Ausland zu klären gilt. Speziell in steuerlicher Hinsicht ist eine frühzeitige Planung ratsam.

In die laufende Beratung und Planung binden wir in der Regel eine unserer internationalen Partnerkanzleien mit ein. Dabei stellen wir sicher, dass die Bedürfnisse und Ziele des deutschen Unternehmens vollständig berücksichtigt und umgesetzt und von einseitigen rechtlichen Gestaltungen nicht ins Gegenteil verkehrt werden. Wenn Ihre Unternehmung später laufende Betreuung wünscht, steht Ihnen die Partnerkanzlei als direkter Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.

Beratung internationaler Unternehmen im deutschen Recht

Wir beraten und betreuen ausländische Unternehmen in enger Zusammenarbeit mit deren Hausanwälten sowie unseren Partnerkanzleien im Ausland bei allen wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen, die sich in Deutschland stellen. Wir sind Unternehmen insbesondere dabei behilflich, auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen. Danach stehen wir ihnen während des laufenden Geschäftsbetriebs mit Rat und Tat beratend zur Seite. Neben sämtlichen rechtlichen Beratungsleistungen, die im Zuge des Markteintritts und des Vertriebs von Produkten oder Dienstleistungen in Deutschland gefragt sind, übernehmen wir für unsere internationalen Unternehmensmandanten auch die laufende Steuerberatung.

Typische Beratungsfelder im internationalen Recht

  • Gründung von Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Beratungsleistungen
  • Wahl der richtigen Rechtsform oder sonstiger Vertriebswege insbesondere unter Berücksichtigung steuerrechtlicher, arbeitsrechtlicher, visumsrechtlicher und haftungsrechtlicher Gesichtspunkte
  • Wahl des geeigneten Standorts unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Gestaltung wirtschaftsrechtlicher Verträge im internationalen Rechtsverkehr - auf Deutsch und auf Englisch
  • Grenzüberschreitender Schutz geistigen Eigentums (Marken, Patente etc.)
  • Optimierung steuerlicher Sachverhalte auch in Bezug auf erbschaftssteuerliche und schenkungssteuerliche Fragen und im Hinblick auf grenzüberschreitende Vermögenstransfers und Transaktionen - jeweils unter Berücksichtigung des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens
  • Umfassende wirtschaftsrechtliche und steuerrechtliche Beratung und Vertretung internationaler Unternehmen und vermögender Privatmandanten im deutschen Recht (Markteintritt in Deutschland, Gesellschaftsgründungen, Immobilienrecht, M&A, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Marken- und Lizenzrecht, Erbrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Forderungsdurchsetzung, Vertragsgestaltung, gerichtliche Vertretung, etc.)

Ihr englischsprachiger Anwalt

Für jedes Rechtsgebiet steht Ihnen bei uns ein spezialisierter Berater zur Verfügung. Ihre ersten Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum internationalen Rechtsverkehr sowie für Fragen rund um das Thema US-Visumsrecht sind Rechtsanwalt Thomas Schwab sowie US-Anwalt Paul Bess.

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

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