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Immer mehr deutsche mittelständische Unternehmen drängen in den chinesischen Markt. Wir unterstützen die Expansionspläne unserer Mandanten und beraten sie in enger Zusammenarbeit mit unseren chinesischen Anwaltskollegen vor Ort in allen rechtlichen Fragen, insbesondere in Bezug auf die passende Rechsform des chinesischen (Tochter-)Unternehmens oder Joint Ventures. Außerdem beraten wir im Hinblick auf den Schutz geistigen Eigentums, ohne den ein Engagement in China in keinem Fall erfolgen sollte.
Neben der rein rechtlichen Begleitung ist die steuerliche Beratung und Planung eines China-Investments von großer Bedeutung: Sogenannte Dienstleistungsbetriebsstätten können bei einem China-Engagement schnell und unbewusst zu einer ungewünschten Doppelbesteuerung führen und sollten bereits im Vorfeld vermieden oder zumindest in die Planungen mit einbezogen werden.
Die Ausarbeitung des rechtlichen und steuerlichen Konzepts für den Markteintritt in China erfolgt dabei überwiegend von Deutschland aus. Für die Umsetzung vor Ort ziehen wir dann unsere Partnerkanzleien in China hinzu. Wir kooperieren seit Jahren mit mehreren angesehen chinesischesn Kanzleien mit Büros in den bedeutendsten Metropolen der Volksrepublik China.
Auch das Interesse chinesischer Investoren am deutschen Markt wächst seit Jahren beständig. Chinesische Unternehmen erwerben durch den Kauf deutscher Mittelständler oder durch strategische Unternehmensbeteiligungen wertvolles Know-How für den chinesischen Heimatmarkt und verschaffen sich durch ihre Investments gleichzeitig Zugang zum deutschen und europäischen Absatzmarkt.
Wir betreuen chinesische Unternehmen in enger Zusammenarbeit mit den chinesischen Hausberatern und unseren Partnerkanzleien aus dem Netzwerk der International Society of Primerus Law Firms bei allen wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen, die sich in Deutschland stellen. Wir sind chinesischen Unternehmen und Investoren insbesondere dabei behilflich, auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen. Nach dem erfolgreichem Markteintritt stehen wir der deutschen Tochtergesellschaft während des laufenden Geschäftsbetriebs mit Rat und Tat beratend zur Seite.
Unsere chinesischen Mandanten können sich übrigens sowohl in deutscher, englischer als auch – mit Hilfe unserer Übersetzer – chinesischer Sprache mit uns verständigen.
Für jedes Rechtsgebiet steht Ihnen bei uns ein spezialisierter Berater zur Verfügung. Ihr erster Ansprechpartner für Fragen zum deutsch-chinesischen Rechtsverkehr ist Rechtsanwalt Stefan Winheller, der sich Ihrer Angelegenheit gerne annimmt. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 80).