Kanzlei für US-Recht vom US-Anwalt in Deutschland

US-Recht/Anwalt (USA)

Ihr US-Rechtsanwalt für US-amerikanisches Recht

Sie haben bereits ein US-Geschäft aufgebaut oder wollen in den USA investieren oder ein Unternehmen gründen? Der Einstieg in den US-Markt birgt große Chancen und einige Herausforderungen. Als deutsche Kanzlei mit deutschen und US-amerikanischen Beratern kennen wir den US-Markt, Land, Leute und die US-Kultur genauso wie die deutsche Herangehensweise und die Wünsche und Bedürfnisse deutscher Unternehmer, die den US-Markteintritt angehen möchten.

Egal welchem Geschäft Sie in den USA nachgehen wollen, unsere US-Rechtsanwälte beraten Sie umfassend im US-Recht – je nach Wunsch auf Deutsch oder Englisch und hier bei Ihnen vor Ort in Deutschland.

Markteintritt USA

Haben Sie die Auswirkungen Ihres US-Geschäfts auf die Besteuerung in Deutschland berücksichtigt?

Oft wird eine US-Gesellschaft gegründet oder ausgebaut, ohne sich zuvor zu überlegen, welche Auswirkung dies auf die Besteuerung in Deutschland haben wird. Unsere US-Anwälte arbeiten daher Hand in Hand mit unserem internationalen Steuerteam aus deutschen und US-Steueranwälten und -beratern. Je nach Bedarf evaluieren wir die steuerlichen Auswirkungen Ihres US-Investments und optimieren Ihre wirtschaftlichen Entscheidungen in steuerlicher Hinsicht. Es kann z.B. einen entscheidenden Unterschied machen, ob Sie in den USA eine Corporation oder eine sog. Limited Liability Company (LLC) errichten und ob die US-Gesellschaft von einer natürlichen Person in Deutschland, einer Personengesellschaft oder z.B. einer GmbH gehalten wird.

Wir begleiten Sie durch den Steuerdschungel und nutzen die Gestaltungsspielräume, die das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA bietet. Selbstverständlich helfen wir auch bei der vertragsrechtlich und steuerrechtlich (Verrechnungspreise) einwandfreien Gestaltung nötiger Verträge zwischen Ihrer US-Gesellschaft und der deutschen Mutter (sog. intercompany agreements).

Das passende Visum für Ihr US-Projekt

Das Einreisen in die USA als Investor, Geschäftsgründer oder Arbeitnehmer funktioniert nur, wenn man sich penibel an die US-Einreisebestimmungen hält und das passende US-Visum beantragt. Grundsätzlich ist ESTA nur für „Business“ gedacht (z.B. Investment-Meetings, Konsultationen mit Kollegen, Vertragsverhandlungen und Tagungen). Was über „Business“ hinausgeht, gilt in der Regel als Arbeit und erfordert ein passendes Visum.

Die richtige Vorbereitung ist dabei das A und O, denn die US-Behörden weisen fehlerhafte Visumsanträge grundsätzlich ab. Unsere erfahrenen US-Visa-Rechtsanwälte und US-Immigration Attorneys unterstützen Sie und Ihr Unternehmen umfassend bei der Beschaffung von US-Arbeitsvisa. Gerne beraten wir Sie auch zu den Einreiseoptionen via ESTA sowie zu den diversen Nichteinwanderungs- und Einwanderungsvisa, die ebenfalls einen Aufenthalt in den USA ermöglichen. Auf unserer speziellen US-Visums-Seite erhalten Sie einen Überblick über die gängigsten Visumskategorien

WINHELLER Website VISUM-USA.COM

Sie möchten Mitarbeiter in die USA entsenden, ein Unternehmen in den USA gründen oder vielleicht sogar selbst in den USA leben und arbeiten? Ausführliche Informationen sowie unseren Visum-USA-Blog zu aktuellen Themen finden Sie auf unserer Visum-USA-Website.

Sie möchten Arbeitnehmer an einen US-Standort entsenden?

Für eine Arbeitnehmerentsendung in die USA ist es besonder wichtig, die Konditionen der Entsendung rechtssicher zu vereinbaren. Unsere spezialisierten Anwälte für Arbeitsrecht sind Ihnen hierbei versiert behilflich.

Die Handhabung typischer Punkte, wie Tätigkeit, Weisungsbefugnis, Dauer, Reiseberechtigung, Reisekosten, etwaiger Mehrkostenausgleich, Sozialversicherung, Versetzung, Kündigung, Abberufung, Urlaub, Rückkehr, Wiedereingliederung etc., sollten vertraglich klar geregelt sein. Hierbei bieten sich im Einzelnen diverse Gestaltungsmöglichkeiten an, wobei im Besonderen darauf zu achten ist, welche Rechtsordnung gelten soll.

Ihre US-Gesellschaft benötigt Verträge oder sonstige rechtliche Unterstützung?

In der Regel müssen Unternehmen mehrere Dienstleister bzw. Anwaltskanzleien und Steuerberater engagieren, um ihr US-Geschäft voranzubringen oder aber auf Großkanzleien ausweichen. Es geht auch einfacher: Als strategischer Partner für Ihr US-Geschäft begleiten wir Sie von den ersten rechtlichen und steuerlichen Vorüberlegungen, über die Beantragung des richtigen US-Visums, die steueroptimierte Gründung Ihrer US-Gesellschaft und die arbeitsrechtlich einwandfreie Entsendung Ihrer Arbeitnehmer bis hin zu klassischen US-rechtlichen und US-steuerrechtlichen Fragestellungen „hinter der US-Grenze“: Wir beraten Sie gerne zu allen wirtschaftsrechtlichen Fragen, die sich während eines US-Aufenthalts stellen, d.h. z.B. zur I-9 Compliance (gesetzlich-vorgeschriebene Prüfung der Arbeitserlaubnis jedes Mitarbeiters), zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, zur Verlängerung des US-Aufenthalts oder zur Beantragung einer Greencard oder der US-Staatsbürgerschaft.

Daneben gestalten wir gerne die nötigen Verträge für Ihre US-Gesellschaft mit Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden und sonstigen Geschäftspartnern. Und wenn Sie tatsächlich einmal einen Rechtsstreit in den USA führen müssen – was wir selbstverständlich zu vermeiden versuchen – stellen wir gerne den Kontakt zu unseren langjährigen auf das Führen von Prozessen (sog. Litigation) spezialisierten Partnerkanzleien in den USA her.

Ihr US-Anwalt für US-Recht

Sie interessieren sich für den US-Markt und möchten ein Unternehmen gründen oder in den USA investieren? Sie haben Fragen zum US-Visumsrecht, US-Vertragsrecht, US-Steuerrecht oder US-Gesellschaftsrecht? Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um Ihr US-Geschäft oder US-Investment – bei Bedarf auch in Zusammenarbeit mit unseren Partnerkanzleien in den USA.

Sie können unsere Beratung in deutscher oder auch in englischer Sprache in Anspruch nehmen. Melden Sie sich gerne bei uns. Sie erreichen Ihre verantwortlichen Anwälte am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder natürlich auch telefonisch (069 / 76 75 77 80). Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles für Sie passendes Angebot.

Beratung US-amerikanischer Unternehmen im deutschen Recht

Viele unserer internationalen Mandanten kommen aus den Vereinigten Staaten. Neben der Beratung zum US-Recht sind wir daher auch US-Unternehmen dabei behilflich, auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen. Im Anschluss stehen wir ihnen während des laufenden Geschäftsbetriebs mit Rat und Tat beratend zur Seite. Neben sämtlichen rechtlichen Beratungsleistungen, die im Zuge des Markteintritts und des Vertriebs von Produkten oder Dienstleistungen in Deutschland gefragt sind, übernehmen wir für unsere US-Unternehmensmandanten auch die laufende Steuerberatung.

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

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