Besteuerung von US 401(k)-Plänen und IRAs in Deutschland: Regeln für US-Staatsbürger
Für US-Expats, die nach Deutschland ziehen, ist die steuerliche Behandlung ihrer Altersvorsorgekonten ein wichtiges Thema. Insbesondere 401(k)-Pläne und IRAs (Individual Retirement Arrangements) werfen komplexe steuerliche Fragen auf, zudem hat sich die deutsche Besteuerung 2025 grundlegend geändert. Die vollständige Besteuerung von Auszahlungen aus traditionellen US-Rentenplänen in Deutschland führt zu einer deutlich veränderten Steuerbelastung für Betroffene.

Arten von US-Vorsorgeplänen & Funktionsweise
1. Traditional 401(k)/IRA
- Funktionsweise: Beiträge werden vor Steuern, also aus dem Bruttolohn geleistet, das Wachstum ist daher steuerlich gestundet. Bei Auszahlungen (ab 59,5 Jahren) unterliegen Beiträge und Erträge der US-Einkommensteuer. Bei Auszahlungen vor 59,5 Jahren fällt zusätzlich eine Strafsteuer von 10 Prozent an.
- Vorteil: Der große Vorteil liegt in der sofortigen Steuerersparnis in den USA durch Reduzierung des zu versteuernden Einkommens. Man kann 100 Prozent des verdienten Geldes fürs Alter ansparen und hat so über die gesamte Laufzeit einen höheren Hebel, sein Vermögen bzw. den Rentenanspruch zu steigern.
2. Roth 401(k)/IRA
- Funktionsweise: Beiträge werden nach Steuern, also aus dem niedrigeren Nettolohn geleistet. Erträge und Auszahlungen sind in den USA dafür steuerfrei, sofern gewisse Regeln eingehalten werden.
- Vorteil: Keine Besteuerung in der Auszahlungsphase (z.B. ideal bei erwartet höherem Steuersatz im Ruhestand).
401-Besteuerung in Deutschland vor 2025
Bis Ende 2024 galten für US-Altersvorsorgepläne in Deutschland folgende Regeln:
- Traditional 401(k)/IRA: Es wurde in Deutschland nur der Ertragsanteil (Differenz zwischen Auszahlung und Einzahlungen) besteuert, sofern der Steuerpflichtige während der Ansparphase nicht im Inland steuerpflichtig war, also z.B. nur in den USA lebte und arbeitete (vgl. BFH vom 28.10.2020, X R 29/18).
- Roth-Pläne: Da die Beiträge in den Roth-Plan bereits von versteuertem Geld geleistet wurden, unterliegt bei späterer Auszahlung nur die Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und bereits versteuerten Beiträgen/Einzahlungen der deutschen Besteuerung.
Neue Rechtslage seit 2025: § 22 Nr. 5 EStG (JStG 2024)
Das Jahressteuergesetz 2024 reformierte die Besteuerung ausländischer Altersvorsorge insbesondere bezüglich der Traditional 401k/IRA:
- Ab 2025 werden bei den Traditional 401(k)/IRA die gesamten Auszahlungen (Einzahlungen + Erträge) in Deutschland besteuert, wenn die Beiträge im Ausland steuerbegünstigt waren. Dies gilt auch für frühere steuerneutrale Rollovers. Es entfällt also die Teilfreistellung der Auszahlungen.
- Die Besteuerung der Roth-Pläne ändert sich hingegen nicht. Es verbleibt bei der Besteuerung der Differenz zwischen Auszahlung und geleisteten Beiträgen, da die Einzahlungen bereits versteuert wurden.
Mit den Neuregelungen ab 2025 verschwindet die bisherige steuerliche Begünstigung für traditionelle 401(k)-Pläne. US-Staatsbürger in Deutschland müssen nun die volle Besteuerung ihrer Altersvorsorge einkalkulieren – eine frühe Planung ist entscheidend, um Steuerfallen zu vermeiden.
Auch Besonderheiten im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland (z.B. bezüglich Rollover, der US-Saving-Clause oder hinsichtlich der noch als Arbeitnehmer aktiv tätigen US-Staatsbürger) erschweren die Thematik.
Ihr Steuerberater für 401(k)-Pläne in Deutschland
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