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Das öffentliche Wirtschaftsrecht regelt die Teilnahme des Staates am Wirtschaftsleben sowie die Tätigkeiten des Staates, mit denen er lenkend in das Wirtschaftsgeschehen eingreift. So kann der Staat unter anderem selbst agieren oder sich privater Partner bedienen, private Tätigkeiten durch Anreize steuern und fördern (z.B. durch Fördermittel, Subventionen und Steuern), die Aufsicht über den Markt führen sowie die notwendige Rahmenordnung durch entsprechende Gesetzgebung schaffen.
Als Kanzlei, deren Wurzeln im dritten Sektor liegen, beraten unsere Rechtsanwälte auch in sämtlichen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Hier sind wir gleichermaßen Partner der öffentlichen Hand und ihrer Unternehmen sowie Partner privater Akteure.
Unsere Anwälte begleiten private Akteure (z.B. privatwirtschaftliche Unternehmen, Stiftungen, NGOs und NPOs) des öffentlichen Wirtschaftsrechts unter anderem bei
Die öffentliche Hand (Ministerien, Behörden, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Zweckverbände, Gemeinden, Kommunen etc.) und ihre Unternehmen begleiten wir unter anderem bei
Unser Team für die Beratung im öffentlichen Wirtschaftsrecht arbeitet eng mit anderen Bereichen unserer Kanzlei zusammen. Hierzu gehören
Ihr Ansprechpartner zu allen Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts ist Rechtsanwalt Stefan Winheller (Fachanwalt für Steuerrecht). Unsere Anwälte für öffentliches Wirtschaftsrecht erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80). Zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf uns zuzukommen.
18.02.2020 - Stefan Winheller
Finanzierung kommunaler Eigenbetriebe: Handlungsbedarf für Städte und Kommunen