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Um Unternehmen zu unterstützen, hat der Staat die Möglichkeit, direkte oder indirekte Vorteile zu gewähren. Werden beispielsweise staatliche Finanzierungsmaßnahmen eingeleitet, ist es wichtig, dass diese beihilfenrechtskonform gestaltet sind.
Eine Beihilfe ist eine Art Vorteil, den der Staat oder ein Bundesland einem Unternehmen oder einer Organisation gewährt. Beihilfen gibt es nicht nur in Deutschland, sondern im gesamten europäischen Wirtschaftsraum. Sobald ein Staat in irgendeiner Art und Weise einen Vorteil gewährt – sei er auch noch so gering – regelt das Beihilfenrecht, wie damit umzugehen ist. Prominente Beispiele für staatliche Beihilfen sind
Das europäische Beihilfenrecht ist ein Teilbereich des europäischen Wettbewerbsrechts und hat das Ziel, einen unverfälschten Wettbewerb in Europa sicherzustellen. Grundsätzlich ist nach den europäischen Verträgen zunächst jede Art der Beihilfe verboten. Von diesem Verbot werden allerdings wiederum diverse Ausnahmen gemacht, die es im Einzelfall zu überprüfen gilt. Über die Einhaltung der entsprechenden Regularien wacht mit Argusaugen die europäische Kommission.
Einige der beihilfenrechtlich relevanten Regularien wurden bereits in das nationale Recht übertragen und finden sich im Zuwendungsrecht und Vergaberecht wieder.
In Deutschland muss sich nicht nur der Bund mit der Thematik des Beihilfenrechts befassen, sondern auch Länder, Kommunen und Gemeinden sowie staatliche Unternehmen und Einrichtungen jeder Art. Verstöße können die persönliche Haftung der handelnden Personen zur Folge haben.
Auch Zuwendungsempfänger müssen sich oft mit beihilfenrechtlichen Fragen befassen, und zwar dann, wenn
Außerdem kann gegen Wettbewerber vorgegangen werden, wenn diese rechtswidrig Beihilfen erhalten haben.
Wir beraten und vertreten die öffentliche Hand und ihre Unternehmen,
Private Akteure sowie Begünstigte beraten wir
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Beihilfen und Zuwendungen ist Rechtsanwalt Stefan Winheller (Fachanwalt für Steuerrecht). Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80). Zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf uns zuzukommen.
18.02.2020 - Stefan Winheller
Finanzierung kommunaler Eigenbetriebe: Handlungsbedarf für Städte und Kommunen