Kanzlei für Beihilfenrecht

Beihilfenrecht

Anwaltliche Beratung für Unternehmen und die öffentliche Hand

Um Unternehmen zu unterstützen, hat der Staat die Möglichkeit, direkte oder indirekte Vorteile zu gewähren. Werden beispielsweise staatliche Finanzierungsmaßnahmen eingeleitet, ist es wichtig, dass diese beihilfenrechtskonform gestaltet sind.

Was sind Beihilfen?

Eine Beihilfe ist eine Art Vorteil, den der Staat oder ein Bundesland einem Unternehmen oder einer Organisation gewährt. Beihilfen gibt es nicht nur in Deutschland, sondern im gesamten europäischen Wirtschaftsraum. Sobald ein Staat in irgendeiner Art und Weise einen Vorteil gewährt – sei er auch noch so gering – regelt das Beihilfenrecht, wie damit umzugehen ist. Prominente Beispiele für staatliche Beihilfen sind 

  • direkte finanziellen Zuwendungen,
  • Schuldenerlasse,
  • verbilligte Darlehen,
  • Bürgschaften,
  • Steuervergünstigungen oder
  • die Bereitstellung von Grundstücken, Waren und Dienstleistungen zu Sonderkonditionen.

Europäische Kommission überwacht Beihilfen

Das europäische Beihilfenrecht ist ein Teilbereich des europäischen Wettbewerbsrechts und hat das Ziel, einen unverfälschten Wettbewerb in Europa sicherzustellen. Grundsätzlich ist nach den europäischen Verträgen zunächst jede Art der Beihilfe verboten. Von diesem Verbot werden allerdings wiederum diverse Ausnahmen gemacht, die es im Einzelfall zu überprüfen gilt. Über die Einhaltung der entsprechenden Regularien wacht mit Argusaugen die europäische Kommission.

Einige der beihilfenrechtlich relevanten Regularien wurden bereits in das nationale Recht übertragen und finden sich im Zuwendungsrecht und Vergaberecht wieder.

Rechtswidrige Beihilfen vermeiden

In Deutschland muss sich nicht nur der Bund mit der Thematik des Beihilfenrechts befassen, sondern auch Länder, Kommunen und Gemeinden sowie staatliche Unternehmen und Einrichtungen jeder Art. Verstöße können die persönliche Haftung der handelnden Personen zur Folge haben.

Auch Zuwendungsempfänger müssen sich oft mit beihilfenrechtlichen Fragen befassen, und zwar dann, wenn

  • ein gewährter Vorteil zurückgegeben werden muss,
  • die Beihilfe rechtswidrig gewährt wurde oder
  • Auflagen nicht erfüllt worden sind.

Außerdem kann gegen Wettbewerber vorgegangen werden, wenn diese rechtswidrig Beihilfen erhalten haben.

Unsere Beratungsleistungen im Beihilfenrecht

Wir beraten und vertreten die öffentliche Hand und ihre Unternehmen,

  • beihilfenrechtlich relevante Sachverhalte zu erkennen und zu analysieren, z.B. durch Prüfung bestehender oder geplanter Zuwendungen,
  • beihilfenrechtskonforme Lösungen und Strategien zu entwickeln, z.B. durch die rechtssichere Ausgestaltung von Verträgen, Zuwendungsbescheiden oder Betrauungsakten,
  • im Rahmen des Notifikationsverfahrens bei der europäischen Kommission sowie
  • im Rahmen von beihilfenrechtlichen Verfahren vor deutschen Gerichten, insbesondere Rückforderungsverfahren oder Konkurrentenklagen.

Private Akteure sowie Begünstigte beraten wir

  • bei der Beantragung bzw. Genehmigung von Beihilfen,
  • bei der Prüfung von Zuwendungen bzw. erhaltenen Beihilfen und der Bewertung des Rückforderungsrisikos,
  • im Rahmen von Rückforderungsverfahren,
  • bei Konkurrentenklagen und -beschwerden gegen Beihilfen („private enforcement“) sowie zur beihilfenrechtlichen Due Diligence.

Ihr Anwalt für Beihilfenrecht

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Beihilfen und Zuwendungen ist Rechtsanwalt Stefan Winheller (Fachanwalt für Steuerrecht).

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80). Zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf uns zuzukommen.

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