Zuwendungsrecht und Fördermittelrecht
Was ist eine Zuwendung?
Zuwendungen sind in der Regel Gelder oder spezielle Rechte, die nicht staatlichen Empfängern zur Verfügung gestellt werden. Mit diesen Zuwendungen will der Staat auf wichtige gesellschaftliche Bereiche und Entwicklungen Einfluss nehmen, z.B. in den Bereichen Bildung, Forschung, Entwicklung, Wirtschaft, Kunst, Kultur oder Sport. Ohne entsprechende Zuwendungen würden hier die Interessen des Staates nicht oder nur unzureichend verwirklicht.
Fast 60 Milliarden Euro pro Jahr verteilt
Der Umfang der Zuwendungen beträgt im Durchschnitt etwa 10% der Haushaltsmittel pro Jahr von Bund und Ländern. Dies sind rund 60 Mrd. Euro im Jahr, verteilt auf mehrere Fördertöpfe und mehrere hundert verschiedene Förderprojekte.
Wer kann Zuwendungen und Fördermitteln empfangen?
Als Empfänger solcher Zuwendungen kommt fast jeder in Betracht, der die Interessen des Staates fördert. Fördermittel existieren für große Unternehmen genauso wie für Nonprofit-Organisationen (NPOs) und Nichtregierungsorganisationen (NGOs).
Für den Zuwendungsempfänger hat die Förderung je nach Motivationslage eine Unterstützungs- oder Anreizfunktion. Für den Staat ist es hingegen wirtschaftlich und zweckmäßig, da er nicht selbst tätig werden muss, sondern die Kompetenzen der Zuwendungsempfänger nutzen kann.

Art und Konzeption der Zuwendungen sind vielseitig
Je nach Vorhaben können Zuwendungen unterschiedlich ausgestaltet sein, z.B. als
- Zuschüsse,
- Gewährleistungen,
- günstige Darlehen,
- Bürgschaften,
- Garantien,
- Beteiligungen oder sonstige Vergünstigungen.
Konzipieren der Staat bzw. die Länder oder die Gemeinden solch eine Zuwendung, so sind damit in der Regel auch beihilferechtliche Fragestellungen verbunden, da es hierdurch zu einer Beeinträchtigung des Binnenmarktes der Europäischen Union kommen kann – auch wenn die Beeinträchtigung noch so klein ist.
Auch aus Sicht des Zuwendungsempfängers spielt das Beihilfenrecht eine erhebliche Rolle. Sollte nämlich die Zuwendung gegen das Beihilfenrecht verstoßen, so ist die Verwaltung gezwungen, diese Zuwendung von dem Zuwendungsempfänger zurückzufordern.
Rückzahlung von Zuwendungen
Allerdings kann es auch aus anderen Gründen zu einer Rückforderung von Zuwendungen kommen.
Oft passiert dies, weil falsche Angaben im Rahmen der Beantragung der Zuwendung gemacht wurden. Dieser zunächst lapidar anmutende Verstoß führt im Regelfall nicht nur zur Rückforderung der Zuwendung, sondern hat zudem auch noch strafrechtliche Konsequenzen.
Auch kommt es zu einer Rückforderung, wenn z.B. Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer festgesetzten Frist erfüllt worden sind.
Erst Zuwendung beantragen – dann loslegen
Für nahezu alle Zuwendungen gilt, dass für die entsprechenden Vorhaben Anträge gestellt werden müssen, bevor sie begonnen werden. In einigen Fällen, darf sogar erst nach Bewilligung der Zuwendung mit dem Vorhaben begonnen werden.
Oft sind Vorhaben, die Zuwendungen erhalten, öffentlich zugänglich zu machen. Bereits dies muss unter Umständen bei der Antragstellung durch eine entsprechend geplante Präsentation oder entsprechende Projektbeschreibungen und Businessplänen geschehen.
Unsere Beratungsleistungen im Zuwendungsrecht
Wir beraten die öffentliche Hand bzw. die zuwendungsgebenden Stellen hinsichtlich aller Fragen, welche im Rahmen des Zuwendungsprozesses auftreten. Dazu gehören
- die rechtskonforme Gestaltung der Zuwendungskonzeption,
- die Gestaltung der Ausschreibung sowie deren Durchführung,
- Zweifelsfragen im Rahmen der Antragsbearbeitung,
- die Gestaltung und Durchführung der Erfolgskontrolle und
- Widerrufs- und Rückforderungsverfahren.
Zuwendungsempfänger beraten wir hinsichtlich aller rechtlichen Fragestellungen, die im Laufe des Zuwendungsprozesses auftauchen. Dazu gehören
- die Ermittlung der Antragsvoraussetzungen,
- die Antragsstellung,
- die Kommunikation mit dem Zuwendungsgeber,
- die Abwicklung der Förderung z.B. im Rahmen der Bilanzierung bis hin zur Erfolgskontrolle,
- die Verteidigung gegen etwaige Rückforderungen,
- das Vorgehen gegen rechtswidrige Zuwendungen an Wettbewerber,
- die Führung des ggf. erforderlichen Widerspruchsverfahrens und die gerichtliche Vertretung sowie
- die Vermittlung an unsere Partner der Fördermittelberatung.
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