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Zuwendungen sind in der Regel Gelder oder spezielle Rechte, die nicht staatlichen Empfängern zur Verfügung gestellt werden. Mit diesen Zuwendungen will der Staat auf wichtige gesellschaftliche Bereiche und Entwicklungen Einfluss nehmen, z.B. in den Bereichen Bildung, Forschung, Entwicklung, Wirtschaft, Kunst, Kultur oder Sport. Ohne entsprechende Zuwendungen würden hier die Interessen des Staates nicht oder nur unzureichend verwirklicht.
Der Umfang der Zuwendungen beträgt im Durchschnitt etwa 10% der Haushaltsmittel pro Jahr von Bund und Ländern. Dies sind rund 60 Mrd. Euro im Jahr, verteilt auf mehrere Fördertöpfe und mehrere hundert verschiedene Förderprojekte.
Als Empfänger solcher Zuwendungen kommt fast jeder in Betracht, der die Interessen des Staates fördert. Fördermittel existieren für große Unternehmen genauso wie für Nonprofit-Organisationen (NPOs) und Nichtregierungsorganisationen (NGOs).
Für den Zuwendungsempfänger hat die Förderung je nach Motivationslage eine Unterstützungs- oder Anreizfunktion. Für den Staat ist es hingegen wirtschaftlich und zweckmäßig, da er nicht selbst tätig werden muss, sondern die Kompetenzen der Zuwendungsempfänger nutzen kann.
Je nach Vorhaben können Zuwendungen unterschiedlich ausgestaltet sein, z.B. als
Konzipieren der Staat bzw. die Länder oder die Gemeinden solch eine Zuwendung, so sind damit in der Regel auch beihilferechtliche Fragestellungen verbunden, da es hierdurch zu einer Beeinträchtigung des Binnenmarktes der Europäischen Union kommen kann – auch wenn die Beeinträchtigung noch so klein ist.
Auch aus Sicht des Zuwendungsempfängers spielt das Beihilfenrecht eine erhebliche Rolle. Sollte nämlich die Zuwendung gegen das Beihilfenrecht verstoßen, so ist die Verwaltung gezwungen, diese Zuwendung von dem Zuwendungsempfänger zurückzufordern.
Allerdings kann es auch aus anderen Gründen zu einer Rückforderung von Zuwendungen kommen.
Oft passiert dies, weil falsche Angaben im Rahmen der Beantragung der Zuwendung gemacht wurden. Dieser zunächst lapidar anmutende Verstoß führt im Regelfall nicht nur zur Rückforderung der Zuwendung, sondern hat zudem auch noch strafrechtliche Konsequenzen.
Auch kommt es zu einer Rückforderung, wenn z.B. Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer festgesetzten Frist erfüllt worden sind.
Für nahezu alle Zuwendungen gilt, dass für die entsprechenden Vorhaben Anträge gestellt werden müssen, bevor sie begonnen werden. In einigen Fällen, darf sogar erst nach Bewilligung der Zuwendung mit dem Vorhaben begonnen werden.
Oft sind Vorhaben, die Zuwendungen erhalten, öffentlich zugänglich zu machen. Bereits dies muss unter Umständen bei der Antragstellung durch eine entsprechend geplante Präsentation oder entsprechende Projektbeschreibungen und Businessplänen geschehen.
Wir beraten die öffentliche Hand bzw. die zuwendungsgebenden Stellen hinsichtlich aller Fragen, welche im Rahmen des Zuwendungsprozesses auftreten. Dazu gehören
Zuwendungsempfänger beraten wir hinsichtlich aller rechtlichen Fragestellungen, die im Laufe des Zuwendungsprozesses auftauchen. Dazu gehören
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18.02.2020 - Stefan Winheller
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