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WINHELLER berät inländische und ausländische Unternehmen verschiedener Branchen zu allen Fragen des Handelsrechts. Unsere Anwälte verfügen über vielfältige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Unternehmen im Zusammenhang mit ihren Handelsgeschäften innerhalb Deutschlands und insbesondere auch über die Landesgrenzen hinaus.
Sehr häufig kommt es zwischen Geschäftspartnern zu Auseinandersetzungen, die sich auf die (Nicht-)Erfüllung von vereinbarten Leistungen oder Zahlungen beziehen. Unsere Anwälte für Handelsrecht beraten Sie zu möglichen Schritten und vertreten Sie – falls nötig – auch im gerichtlichen Verfahren, um Ihre Forderungen durchzusetzen. Um solche Prozesse zu vermeiden, sollten Unternehmen sich bereits bei der Ausgestaltung von Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträgen von einem Anwalt für Handelsrecht beraten lassen.
Eine der größten Herausforderungen für Unternehmen besteht darin, ihre Liquidität zu sichern. In diesem Zusammenhang haben sich zusätzlich zu den üblichen Formen der Finanzierung (z.B. über Darlehen oder Ratenzahlung) weitere Möglichkeiten entwickelt: Factoring und Leasing. Beiden Optionen liegen meist sehr komplexe Vertragswerke zugrunde, deren Klauseln nur erfahrene Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht einschätzen können. Einige unserer Anwälte haben Erfahrung in beiden Bereichen und können Sie daher umfassend sowohl zu Fragen des Handelsrechts als auch des Bank- und Kapitalmarktrechts beraten.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Handelsrecht beraten Sie gerne zur Frage, welche Art von Verträgen am besten zur Vertriebsstruktur Ihres Unternehmens passt. Erfahren Sie, wo die Unterschiede sowie Vor- und Nachteile beim Einsatz von Handelsvertretern oder Vertragshändlern liegen und welche Besonderheiten bei Kommissionsverträgen gelten. Wir beraten bundesweit national und international tätige Mandanten bei der Gestaltung ihrer Vertriebsstruktur und Distributionsverträge. Im Fall von Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern setzen unsere Anwälte für Handelsrecht ihre Prozesserfahrung für die Durchsetzung Ihrer Interessen ein.
Wie der Vertragshändler- ist auch der Franchisevertrag als spezieller Distributionsvertrag nicht explizit gesetzlich geregelt. Bevor Sie einen Franchisevertrag abschließen – gleich ob als Franchisenehmer oder Franchisegeber – sollten Sie sich über die Gestaltungsmöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile informieren. Unsere Anwälte für Handelsrecht stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung und beraten Sie zu den einzelnen Bestandteilen eines Franchisevertrags. Als Full-Service-Kanzlei können wir Ihnen auch Beratung zu weiteren relevanten Rechtsbereichen bieten, z.B. zu Fragen des Arbeitsrechts, des Steuerrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes.
Sie benötigen AGB oder möchten vorhandene AGB vom Anwalt auf ihre Richtigkeit überprüfen lassen? Unsere Rechtsanwälte für Handelsrecht und gewerblichen Rechtsschutz kennen Ihre Bedürfnisse im Rechts- und Geschäftsverkehr. Wir gestalten Ihre AGB so, dass Sie rechtssicher damit auftreten können.
E-Commerce ist aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. Wer über das Internet Geschäfte macht, hat freilich zahlreiche gesetzliche Vorschriften zu beachten. Nachlässigkeiten können dem Unternehmen in Form von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen teuer zu stehen kommen. E-Commerce auf ein rechtlich sicheres Fundament zu stellen, ist daher eine der vorrangigen Aufgaben unserer Anwälte für Handelsrecht – ganz gleich ob auf nationaler oder internationaler Ebene.
Welche Besonderheiten sind bei internationalen Verträgen zu beachten? Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt für Handelsrecht dazu beraten, welche Aspekte in einem internationalen Vertrag zu regeln sind, die bei nationalen Verträgen keine bzw. keine entscheidende Rolle spielen. Mit unserer Erfahrung im internationalen Wirtschaftsrecht stehen wir Ihnen gerne bei der Gestaltung, Prüfung und ggf. auch Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus internationalen Verträgen zur Seite.
Sie suchen einen Anwalt in Frankfurt oder bundesweit? Ihre Ansprechpartner für Fragen zum Handelsrecht sind Rechtsanwalt Thomas Schwab (Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht), Rechtsanwalt Phillipp von Raven und Rechtsanwältin Olga Stepanova. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).
06.04.2022 - Alexander Vielwerth
Vertragsrecht: Sonderkündigungsrechte wegen Sanktionen gegen Russland