Anwalt für Bankrecht berät

Bankrecht – Full-Service-Beratung für Banken und Finanzdienstleister

Die Beratung durch Anwälte und Fachanwälte im Bankrecht bezieht sich nicht auf eine in sich geschlossene Kodifizierung. Ein Fachanwalt für Bankrecht hat vielmehr eine Fülle von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen im Blick, welche die von ihm beratenen Banken und Finanzdienstleister beachten müssen. Dazu zählen selbstverständlich auch die immer neuen Vorgaben der EU im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen aller Art.

Die Prüfung der Erlaubnispflicht und die Einholung einer entsprechenden BaFin-Lizenz als aufsichtsrechtliche Komponente stellen nur einen Teil der Beratung durch unsere Anwälte und Fachanwälte für Bankrecht dar.

Anwalt für Bankrecht in Frankfurt und bundesweit

Muster für Verträge, AGB und Compliance-Handbücher

Wir helfen rechtssicher und effektiv bei der Erstellung aller relevanten Geschäftsunterlagen, und erklären Ihnen, wie Sie sie richtig verwenden – gerne auch im Rahmen einer Schulung in Ihrem Hause. Wir verfügen über eine Vielzahl von Mustern, insbesondere von

  • Vertragsunterlagen
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Anlageberatungs- und Anlagevermittlungsverträgen
  • internen Verhaltensrichtlinien (sog. Compliance Manuals)
  • Schemata für die Aufbau- und Ablauforganisation
  • etc.

Gerne passen wir diese Muster schnell und kostengünstig an Ihre individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten an.

Finanzdienstleister, die nicht über eine eigene Rechtsabteilung verfügen, sollten die erforderlichen Verträge und Dokumente keinesfalls selbst gestalten, sondern von einem Anwalt bzw. Fachanwalt für Bankrecht erstellen lassen. Die Gefahr teurer Fehler ist sonst sehr groß. Die rechtssichere Gestaltung Ihrer Kundenverträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Beratungs- und Ausführungsdokumentation sowie der verbindlichen internen Verhaltensanforderungen ist Grundvoraussetzung für die Erfüllung der gesetzlichen Compliance-Anforderungen.

Bankrechtliche Anforderungen an die Compliance

Die Stabilität der Kapitalmärkte und ein angemessener Anlegerschutz setzen hohe Anforderungen an die gesetzestreue Erbringung von Bank- und Wertpapierdienstleistungen voraus.

Implementierung von Compliance- und Überwachungsmaßnahmen

Am 07.06.2010 hat die BaFin die Compliance-Anforderungen an Wertpapierdienstleistungsunternehmen in ihrem Rundschreiben 4/2010 (WA) – MaComp – konkretisiert. Jedes Finanzdienstleistungsinstitut muss entsprechende Compliance-Funktionen als Überwachungsmechanismen implementieren, die die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen dauerhaft sicherstellt. Dennoch verbleibt die Verantwortung für die Einhaltung der Compliance-Anforderungen bei der Geschäftsleitung. Die Rechtsgrundlagen für die Compliance finden sich in § 25a Abs. 1 S. 1 (allgemeine Compliance) und 2 KWG (betriebswirtschaftliche Compliance) sowie in den §§ 33 ff WpHG (besondere Compliance-Anforderungen an Wertpapierdienstleistungsinstitute). Die Institute müssen sicherstellen, dass die für sie geltenden Gesetze und Verordnungen von allen Mitarbeitern ständig eingehalten werden. Dazu sind geeignete Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen.

Insiderhandel verhindern

Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen zudem die Wohlverhaltensregeln der §§ 31 ff WpHG beachten und rechtswidrige Mitarbeitergeschäfte – wie den Insiderhandel nach § 14 WpHG – verhindern. Gelingt das nicht, drohen nicht nur dem Unternehmen, sondern unter Umständen sogar den Geschäftsleitern persönlich Haftungsansprüche und verwaltungs- sowie strafrechtliche Sanktionen. Betriebswirtschaftlich müssen die Institute ihre wirtschaftliche Stabilität gewährleisten. Sie müssen über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sowie insbesondere über ein angemessenes Risikomanagement verfügen. Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen diese Pflichten kann die BaFin die Finanzdienstleistungserlaubnis des Instituts nach § 35 KWG aufheben.

Umsetzung betriebswirtschaftlicher Compliance-Maßnahmen

Unser erfahrenes Compliance-Team unterstützt Sie auch bei der Umsetzung der betriebswirtschaftlichen Compliance.

Schutz für Banken und Finanzdienstleister vor Zivilklagen

Die sorgfältige Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen und der Compliance-Anforderungen schützt Sie nicht nur vor Beanstandungen und Verwaltungsakten der BaFin. Sie beugt auch Schadensersatzansprüchen von Kunden vor, die sich etwa über eine Kapitalanlage falsch beraten fühlen, mit dem Ergebnis einer Vermögensverwaltung nicht zufrieden sind oder Fehler in den Vertragstexten, Beratungsprotokollen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen beklagen.

Compliance findet also nicht nur auf der verwaltungsrechtlichen Seite im Verhältnis zur Finanzdienstleistungsaufsicht statt, sondern auch im zivilrechtlichen Bereich im Verhältnis zu Ihren Kunden. Es muss auf allen Ebenen sichergestellt sein, dass die Vorgaben aus den Rechtsnormen und der Rechtsprechung des BGH eingehalten werden.

Hierzu trägt freilich die Beratung durch einen Anwalt bzw. Fachanwalt für Bankrecht maßgeblich bei. Und sollte es dennoch einmal zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, können wir für Sie natürlich auch unberechtigte Ansprüche effektiv abwehren.

Wer auf WINHELLER vertraut.

Unsere Mandanten im Bankrecht sind erfolgreiche deutsche und internationale mittelständische Unternehmen.

Liste ausgewählter Referenzen

DC Bank AG

Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG

Mizrahi Tefahot Bank

Nomura International plc, German Branch

Ihr Anwalt für Bankrecht

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Finanzdienstleister und Banken? Unsere Ansprechpartner zum Thema Bankrecht (sowie auch Aufsichtsrecht) stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

Kontakt

Kontakt
captcha