Anwaltshaftung und Steuerberaterhaftung
Anwälte für Beraterhaftung unterstützen Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer
Im Rahmen der Rechts- und Steuerberatung müssen Berufsträger wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer innerhalb kürzester Zeit komplexe Sachverhalte erfassen und schwierige rechtliche Fragestellungen bearbeiten. Grundsätzlich müssen sie dabei sorgfältig arbeiten und sachgerecht beraten.
Gerade bei Fragen zu speziellen Rechtsgebieten, mit denen der Berater nicht täglich zu tun hat, besteht oft das Risiko einer Falschberatung und somit eines Schadensfalles. Um einen Regress zu vermeiden, stehen wir als Experten für Beraterhaftung zur Verfügung und helfen bei allen Fragen rund um unsere Kernkompetenzen, u.a. im Gemeinnützigkeitsrecht. Daneben stehen wir in allen Fällen der
- Rechtsanwaltshaftung,
- Steuerberaterhaftung,
- Notarhaftung und
- Wirtschaftsprüferhaftung
zur Schadensabwehr bereit.
Regressabwehr für Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer
Die haftungsträchtigsten Berufspflichten in der Rechts- und Steuerberatung sind die
- Aufklärungspflichten,
- Belehrungspflichten und
- Hinweispflichten.
Daneben haben Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer noch eine Vielzahl an weiteren Berufspflichten zu beachten. Die standesrechtlichen Berufsordnungen (BORA, BOStB, WPO) bieten Anhaltspunkte, werden aber durch eine Vielzahl an Urteilen zu Einzelfällen ergänzt. Beratungsfehler in speziellen Rechtsgebieten wie dem Gemeinnützigkeitsrecht sind daher keine Seltenheit. Typische Fallstricke sind z.B.
- Mittelfehlverwendungen bei Geschäftsführervergütungen,
- Mittelweiterleitung ins Ausland und
- die Verwaltungskostenquote.
Verteidigung gegen unberechtigte Regressforderungen und Schadensminderung
Aber längst nicht in jedem Fall, in dem einem Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar oder Wirtschaftsprüfer eine Berufspflichtverletzung vorgeworfen wird, ist dieser Vorwurf berechtigt. Die Gerichte prüfen stets, ob überhaupt eine schuldhafte Pflichtverletzung vorliegt, die ursächlich für einen Schaden ist.
Gegebenenfalls kann dann ein Mitverschulden des ehemaligen Mandanten zur Schadensminderung geltend gemacht werden. Existenzbedrohende Situationen, die insbesondere im Zusammenhang mit Erbschaften und Immobilien keine Seltenheit sind, lassen sich auf diesem Wege entschärfen und hohe Schadensersatzforderungen so reduzieren.
Haftungsfälle und der Schutz des guten Rufs in sozialen Medien
Weil die Auseinandersetzung zwischen Mandant und Berater oft sehr emotional geführt wird, steht auch der gute Ruf des Beraters auf dem Spiel. Immer häufiger wird seitens der Mandanten gedroht, vermeintliche Haftungsfälle in sozialen Medien publik zu machen, was die angespannte Situation zusätzlich verschärft. Dann ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein!
Um zu verhindern, dass es zum Haftungsfall kommt und ihr guter Ruf auf dem Spiel steht, beraten Sie unsere Spezialisten in allen Fragen zum
Unsere Beratungsleistungen rund um die Anwalts- und Steuerberaterhaftung
Unser Anwalt für Beraterhaftung unterstützt Sie im Haftungsfall und verteidigt Sie gegen Regressansprüche, um den Schaden abzuwenden und zu mindern. Insbesondere helfen wir im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung (Regressprozess) bei der Schadensermittlung und Erstattung der Schadensberichte an Ihre Versicherung.
Wir helfen Ihnen, alle für die Beurteilung des Schadensfalls erheblichen Dokumente zu sichern, Ihrer Versicherung zur Verfügung zu stellen und für eine gerichtliche Beweisaufnahme bereitzuhalten. Kommt es zum Regressprozess, wurde also eine Klage vor dem Zivilgericht gegen Sie eingereicht, übernehmen wir – selbstverständlich in Absprache mit Ihrer Haftpflichtversicherung – Ihre Vertretung im Gerichtsverfahren (mündliche Verhandlung) sowie die Korrespondenz mit allen Verfahrensbeteiligten.
Zusätzlich können wir Sie bei der Abwehr von negativen und ehrverletzenden Veröffentlichungen in sozialen Medien unterstützen und so sicherstellen, dass Ihr guter Ruf erhalten bleibt.
Ihr Anwalt für Steuerberaterhaftung und Anwaltshaftung
Sie sind Berater und sehen sich einer Regressforderung ausgesetzt? Unser Team steht Ihnen für alle Fragen zur Beraterhaftung zur Verfügung.
Ihren Ansprechpartner erreichen Sie am einfachsten via E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 85 30).
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