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Streit ist allgegenwärtig. Und unangenehm. Im Geschäftsleben kommt man aber ohne ihn oft nicht zu seinem Recht. Entweder werden dann die ordentlichen Gerichte angerufen oder die Parteien haben sich im Vorfeld darauf geeinigt, eventuelle Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht zu verhandeln. In beiden Fällen benötigen Sie jemanden an Ihrer Seite, der für Sie kämpft, sich mit Ihrer Situation identifiziert und mit Nachdruck Ihre Rechte verteidigt.
Ob Prozessführung vor den ordentlichen Gerichten (Litigation) oder einem Prozess vor einem Schiedsgericht (Arbitration) - wir unterstützen Sie gerne als hochkompetenter Ansprechpartner und finden mit unseren Experten die für Sie sinnvollste Lösung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Sofern es einmal dazu kommt, dass wir eine streitige Angelegenheit nicht außergerichtlich bzw. gütlich regeln können oder der Fall eingetreten ist, dass Sie vor Gericht in Anspruch genommen werden, so stehen wir Ihnen mit unseren erfahrenen und hochspezialisierten Experten zur Seite.
Unsere Rechtsanwälte vertreten und beraten seit vielen Jahren sowohl inländische als auch ausländische Mandanten vor staatlichen Gerichten, seien es Amts-, Land- oder auch Oberlandesgerichte. Dies schließt unter anderem auch das Vorgehen im einstweiligen Rechtsschutz (Einstweilige Verfügung und Arrestverfahren) und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit ein.
Unsere Experten haben viele Jahre in den großen, medienwirksamen Massenverfahren der jüngeren Vergangenheit beraten und vertreten (LKW-Maut, Arcandor, Brustimplantate, Diesel) und schrecken nicht vor komplexen Sachverhalten zurück. Sie verfügen darüber hinaus über langjährige Erfahrung in der prozessualen Beratung von Mandanten aus dem Mittelstand und von internationalen börsennotierten Unternehmen sowie fundierte Kenntnisse rund um die Themen Prozess- und Verhandlungsführung, Prozesstaktik und -strategie sowie Schlichtung.
Unsere prozessualen Beratungsschwerpunkte liegen vor allem bei allen Themen rund um das Wirtschafsrecht, dort insbesondere bei Organhaftung, Auseinandersetzungen im Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und in sog. „Post-M&A-Streitigkeiten“.
Unser erklärtes Ziel ist es Ihre Ansprüche zu sichern und erfolgreich durchzusetzen sowie die für Sie aus prozesstaktischen Gründen wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu erstreiten.
Globale und rechtsordnungsübergreifende Transaktionen gehören heute zum Alltag vieler Unternehmen. Bei einem Rechtsstreit mit Bezug zum Ausland besteht daher das Risiko, der Rechtsprechung eines anderen Landes unterworfen zu werden. Diesem Risiko kann man jedoch entgegentreten. Die Parteien können sich vorab bei den Vertragsverhandlungen darüber einigen, welche Institution bei Streitigkeiten zuständig sein wird.
Dabei stehen den Parteien grundsätzlich zwei sich gegenseitig ausschließende Möglichkeiten zur Verfügung: Entweder eine Gerichtsstandsvereinbarung abzuschließen oder sämtliche Streitigkeiten aus dem Zuständigkeitsbereich der staatlichen Gerichte komplett rauszunehmen und sich für ein Schiedsverfahren zu entscheiden.
Sind die staatlichen Gerichte für den Streit kraft Gesetzes oder der Gerichtsstandsvereinbarung mit Auslandsberührung zuständig, entstehen eine Reihe von Konsequenzen, die man unbedingt beachten sollte:
Diese und andere Probleme können mithilfe einer Schiedsvereinbarung vermieden werden.
Ein Schiedsverfahren ist eine Form der Streitbeilegung zwischen Vertragspartnern. Sie ist besonders in Vertragsbeziehungen mit internationalem Bezug gängig und erlaubt es den Parteien, die mit dem staatlichen Gerichtsverfahren verbundenen Risiken zu reduzieren oder komplett zu beseitigen.
Durch eine Schiedsvereinbarung wird ein etwaiger Streit den ordentlichen Gerichten entzogen und an einen Schiedsrichter oder ein Schiedstribunal verwiesen. Das Verfahren wird entsprechend der Vereinbarungen der Parteien geführt. Somit kann, im Gegensatz zu einem Verfahren vor einem ordentlichen Gericht, auf die besonderen Bedürfnisse der Parteien Rücksicht genommen werden. Das Schiedsverfahren wird durch einen Schiedsspruch abgeschlossen, der international vollstreckbar ist.
Üblicherweise treffen Vertragsparteien im Vorfeld, also im Rahmen ihrer Vertragsverhandlungen, eine verbindliche Schiedsvereinbarung, die in den jeweiligen Vertrag mit aufgenommen wird. Dabei steht es den Parteien frei, den Ort des Schiedsverfahrens, die Schiedsregeln, die Verfahrenssprache und das anwendbare materielle Recht zu wählen. Dies bringt nicht nur eine große Flexibilität in der Verfahrensgestaltung mit sich, sondern erlaubt es den Parteien schon früh, die Prozessrisiken zu erfassen.
Eine Schiedsvereinbarung kann auch jederzeit vor einem drohenden Rechtsstreit abgeschlossen werden. Sie kann sowohl in den Vertrag als Schiedsklausel aufgenommen als auch als ein separates Dokument verfasst werden. Bei der Formulierung einer Schiedsvereinbarung ist stets eine hohe Sorgfalt geboten.
Schiedsverfahren werden entweder als ad-hoc- oder alsinstitutionelles Verfahren durchgeführt. In einem ad-hoc-Verfahren verwalten die Parteien das Verfahren selbst. Sie müssen die Verfahrensregeln selbst festlegen. In einem institutionellen Verfahren greifen die Parteien auf den bestehenden Verwaltungsapparat und die Schiedsregeln einer anerkannten Institution zurück, die regelmäßig Schiedsverfahren durchführt.
Infrage kommen z.B. die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS), der Internationale Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC International Court of Arbitration), der Internationale Schiedsgerichtshof London (LCIA London Court of International Arbitration), das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC Vienna International Arbitral Centre), das Internationale Wirtschaftsschiedsgericht bei der Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation (MKAS) sowie viele andere.
Unsere Experten teilen Ihnen gerne mit, ob ein Schiedsverfahren für Sie die richtige Art der Streitbeilegung ist. Sofern das der Fall ist, handeln wir mit Ihren (ausländischen) Vertragspartnern zunächst wirksame Schiedsvereinbarungen aus, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Dies umfasst u.a. die Wahl der am besten geeigneten Schiedsorganisationen und der passenden Schiedsregeln und die Einbeziehung der Vereinbarungen in den Vertrag mit Ihrem Vertragspartner.
Sollte es später zu einem Streit kommen, vertreten wir Sie und Ihr Unternehmen und führen für Sie das Schiedsverfahren durch – weltweit. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei der Vollstreckung eines Schiedsspruchs – im Inland und mit Hilfe unserer internationalen Kooperationspartner ebenfalls weltweit.
Zu folgenden internationalen Schiedsregeln und Verfahren vor Schiedsrechtsorganisationen können wir Sie beraten:
Sie möchten ein Schiedsverfahren in Deutschland oder einem anderen Land durchführen? Sie haben Fragen zur Erstellung einer Schiedsvereinbarung? Ihre Ansprechpartner für alle Fragen zur vor Prozessführung vor den ordentlichen Gerichten sind
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10.02.2023 - Olga Stepanova
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