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Eine gemeinnützige GmbH bietet viele Vorteile, insbesondere im steuerlichen Bereich. Dafür muss sie jedoch zahlreiche komplizierte Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts einhalten. Vor allem bei der Gründung einer gGmbH kann es daher zu gravierenden Fehlern kommen, die später die Gemeinnützigkeit kosten können.
Die gemeinnützige GmbH ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine gewöhnliche gewerbliche GmbH. Von der gewerblichen GmbH unterscheidet sie sich allerdings vor allem durch ihre Zielsetzung.
Die Gründung einer gGmbH gleicht daher im Wesentlichen der Gründung einer gewinnorientierten GmbH:
Diese Fragen beantwortet Fachanwalt Stefan Winheller im Video:
atmosfair gGmbH
Schule Schloss Salem gGmbH
Le Jardin Multilinguale Kindereinrichtungen gGmbH
Gemeinnützige Respekt! GmbH
IFAW - Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH
Bildung-Kickt gGmbH
Besonderheiten bei der Gründung einer gemeinnützigen GmbH ergeben sich während des Gründungsvorgangs hauptsächlich im Hinblick auf die Satzung. Diese muss den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Grundvoraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist die Verankerung eines steuerbegünstigten Zwecks in der Satzung. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen gemeinnützigen, kirchlichen und mildtätigen Zwecken. Darüber hinaus muss bestimmt sein, auf welche konkrete Art und Weise dieser Zweck verwirklicht werden soll.
Bei der Satzungsgestaltung sind zudem die Grundsätze der Selbstlosigkeit, der Ausschließlichkeit und der Unmittelbarkeit zu beachten – um nur die wichtigsten Voraussetzungen zu nennen:
Anders als bei Errichtung einer gewerblichen GmbH sollte bei der Gründung einer gGmbH die Übereinstimmung der Satzung mit sämtlichen gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben vom Finanzamt festgestellt werden. Soll der Geschäftsführer ein vergleichsweise hohes Gehalt beziehen, bietet es sich außerdem an, frühzeitig ein Gehaltsgutachten zu erstellen. Geschäftsführer gemeinnütziger GmbHs dürfen nämlich keine unangemessen hohe Vergütung beziehen, wenn nicht die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft riskiert werden soll.
Zur Gründung einer gGmbH gibt es auch Alternativen: Für größere Vorhaben bietet sich die gemeinnützige AG an, für Kleingründungen kann hingegen die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (UG) von Interesse sein. Diese kann bereits mit 1 Euro Stammkapital errichtet werden. Für bestimmt Projekte kann auch die gemeinnützige Genossenschaft in Frage kommen.
Die bundesweite Gründung von gGmbHs ist Gegenstand unserer täglichen Arbeit. Gerne unterstützen wir auch Sie umfassend bei der Gründung Ihrer gGmbH, z.B. durch:
Auch nach Gründung der gGmbH sind wir für Sie da: Wir setzen sämtliche individuellen Vertragswerke für Sie und Ihre gemeinnützige GmbH auf: Geschäftsführerdienstverträge, komplexe Lizenzverträge, steuerlich optimierte Sponsoringverträge sowie Kooperationsverträge mit Ihrer inländischen oder ausländischen Partnereinrichtung – selbstverständlich individuell auf Ihre gemeinnützige GmbH zugeschnitten.
Sie möchten eine gGmbH gründen oder sich von einem erfahrenen Anwalt zum Recht sowie Steuerrecht der gemeinnützigen GmbH beraten lassen? Ihr kompetenter Ansprechpartner zur Gründung einer gGmbH ist Rechtsanwalt Johannes Fein (Fachanwalt für Steuerrecht). Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).
28.07.2022 - Johannes Fein
gGmbHs: Abfindungen in Höhe des Nennwerts entsprechen der Gemeinnützigkeit
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sportrecht Dr. Thomas Dehesselles wurde vom Wirtschaftsmagazin WiWo erneut ausgezeichnet.