Kanzlei Beratung zur Gründung einer gemeinnützigen AG

Gemeinnützige AG (gAG)

Die gemeinnützige Aktiengesellschaft – ideal für Großprojekte

Die gemeinnützige AG ist in Deutschland als Rechtsform eher selten anzutreffen – die Zahl der Neugründungen gemeinnütziger AGs nimmt aber stetig zu. Nicht ohne Grund: Für gut finanzierte gemeinnützige Großprojekte eignet sich die Rechtsform der gemeinnützigen AG genauso gut wie im Unternehmensumfeld die gewerbliche AG.

Anwalt für die Gründung einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft

Vorteile einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft

Die Liste der Vorteile einer gemeinnützigen AG ist lang: In größeren gemeinnützigen Strukturen kann sie beispielsweise in idealer Art und Weise als Holding eingesetzt werden. Zudem lässt sich bei der gemeinnützigen AG eine gute „corporate governance“ durch eine klare Verteilung der Zuständigkeiten des Vorstandes, Aufsichtsrates und der Hauptversammlung erreichen. Dies spielt auch in der Compliance eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Die Vorzüge einer gAG gegenüber einer gemeinnützigen GmbH zeigen sich darüber hinaus unter anderem in der einfachen Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile, im weisungsfreien Vorstand sowie in der erhöhten Kreditwürdigkeit wegen des höheren Stammkapitals von 50.000 Euro. Im Vergleich zur gGmbH und insbesondere zur gemeinnützigen UG genießt die gAG außerdem ein hohes Ansehen. Dafür sorgt nicht zuletzt auch der fakultative Aufsichtsrat als Kontrollorgan, den jede gAG haben muss. 

Die Vorteile der gemeinnützigen AG sind aber nicht nur juristischer Natur. Die gAG kann insbesondere auch aus Fundraising- und Partizipationsgründen attraktiv sein. Denn keine andere Rechtsform erlaubt eine so einfache Beteiligung von Gesellschaftern am Unternehmen wie die gAG. Die Ausgabe von Aktien macht es möglich. 

Mit einer gemeinnützigen AG in bester Gesellschaft

In der Beratungspraxis wird die Rechtsform der gemeinnützigen Aktiengesellschaft selbst heute noch viel zu selten in die Gründungsüberlegungen mit einbezogen. Zu Unrecht: Die gemeinnützige AG kann genauso gemeinnützig sein wie andere gemeinnützige Körperschaften auch. Wussten Sie zum Beispiel, dass der Zoologische Garten Berlin bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts eine gemeinnützige AG ist? Natürlich weisen nicht alle gemeinnützigen AGs eine solch beeindruckend lange Tradition auf. Beispiele für neu gegründete, aber nicht weniger erfolgreiche gemeinnützige AGs aus unserer Zeit sind das Unternehmen gut.org gemeinnützige AG, das die bekannte Spendenplattform www.betterplace.org1 betreibt, die PHINEO2 gemeinnützige AG, die durch umfassende Analyse- und Beratungsangebote die Zivilgesellschaft stärkt, sowie der Gesundheitskonzern AGAPLESION3 gAG.

Sie sehen: Mit einer gemeinnützigen AG sind Sie in bester Gesellschaft. Ob sich die gemeinnützige AG auch für Ihr Projekt eignet, erarbeiten wir gerne gemeinsam mit Ihnen. Sofern die Wahl auf die gemeinnützige AG fällt, ist es übrigens sinnvoll, weil günstiger, direkt eine gemeinnützige Aktiengesellschaft zu errichten, statt erst zu einem späteren Zeitpunkt eine gesellschaftsrechtliche Umwandlung in eine gemeinnützige AG vorzunehmen.


[1] betterplace ist eine Marke der gut.org gemeinnützige Aktiengesellschaft.
[2] PHINEO ist eine Marke der PHINEO gemeinnützige AG.
[3] Agaplesion ist eine Marke der Agaplesion gAG.

Gesamtkommentar Gemeinnützigkeitsrecht

Immer griffbereit: Erster Kommentar zum gesamten Gemeinnützigkeitsrecht, herausgegeben von Stefan Winheller (u.a.). Der erfolgreiche Querschnittskommentar widmet sich ausführlich und ausschließlich dem Steuerrecht gemeinnütziger Körperschaften.

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Gründung einer gemeinnützigen AG

Gerne übernehmen wir die Gründung Ihrer gemeinnützigen AG für Sie – von A bis Z und bundesweit. Wir haben umfassende Kenntnisse sowohl im Gesellschafts- und Aktienrecht als auch im Gemeinnützigkeitsrecht und begleiten Sie sicher und kompetent durch den kompletten Gründungsprozess. Nach der Gründung der gemeinnützigen AG ist selbstverständlich nicht Schluss: Für sämtliche rechtlichen und steuerlichen (Folge-)Fragen inkl. der Buchhaltung und Steuerberatung ist unser Team von spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern gerne für Sie da.  

Ihre gAG-Berater und Anwälte

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Ihre Ansprechpartner zum Thema gemeinnützige AG erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 85 24). Melden Sie sich gerne bei uns, damit wir einen Termin zur Besprechung Ihres Falles vereinbaren können.

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