Kanzlei für Genossenschaftsrecht

Genossenschaftsrecht – Gründung, Compliance, Prüfung

Rechts- und Steuerberatung für Genossenschaften

Das Genossenschaftsrecht hat in Deutschland und Europa eine lange Tradition. Seine Wurzeln reichen zurück bis ins Mittelalter. Im 19. Jahrhundert erfolgten die ersten Genossenschaftsgründungen, als sich Händler, Handwerker und Bauern mit dem Ziel zusammenschlossen, sich in Selbstverwaltung und Selbstverantwortung die Vorteile und den Markteinfluss größerer Unternehmen zu sichern.

Insbesondere in den vergangenen Jahren hat das Genossenschaftsrecht einen deutlichen Aufschwung erlebt. Genossenschaften wirtschaften traditionell besonders sorgfältig und sind im Geschäftsverkehr ein gern gesehener Vertragspartner.

Genossenschaftsrecht - Rechts- und Steuerberatung für Genossenschaften

Genossenschaft für zahlreiche Projekte geeignet

Die Genossenschaft als Rechtsform ist in vielen Situationen eine gute Wahl, z.B. für

  • Schulen,
  • Kindergärten,
  • Behindertenwerkstätten und
  • Wohnungsbaugenossenschaften.

Daneben existieren zahlreiche, für das Wirtschaftsleben in Deutschland sehr bedeutsame Genossenschaften in den Bereichen

  • Finanzen (v.a. die Volks- und Raiffeisenbanken),
  • Handel und Handwerk,
  • Landwirtschaft und Dienstleistungen,
  • IT,
  • Gesundheitswesen,
  • kommunale Einrichtungen und
  • Energie (z.B. Bürger-Energiegenossenschaften).

Wir unterstützen #GenoDigitalJetzt. Die Initiative engagiert sich für eine digitale Renaissance von Genossenschaften und hat hierzu eine Petition gestartet. Zahlreiche Gründer, Vorstände und Aufsichtsräte von Genossenschaften, Vertreter von Parteien, Verbänden, Netzwerken und anderen Organisationen sowie Juristen und Wirtschaftsprüfer, die mit Genossenschaften zusammenarbeiten, engagieren sich bereits. #GenoDigitalJetzt fordert u.a. den digitalen Genossenschaftsbeitritt, die digitale Gründung, Prüfung, Eintragung sowie digitale und hybride Generalversammlungen.


Wodurch unterscheidet sich die Genossenschaft von anderen Rechtsformen?

Die Unterschiede zwischen einer Genossenschaft und Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) sind vielfältig.

  1. Ein Mindestkapital ist bei einer Genossenschaft nicht notwendig. Die Gründungsmitglieder (Genossen) können ein solches aber auf Wunsch in der Genossenschaftssatzung festlegen, was in der Praxis auch häufig geschieht.
  2. Hinsichtlich des Stimmrechts innerhalb einer Genossenschaft gibt es Unterschiede zu den Kapitalgesellschaften: Die Höhe der Kapitaleinlage ist für die Zahl der Stimmen des einzelnen Genossenschaftsmitglieds unerheblich. In der Regel gilt in einer Genossenschaft das Prinzip „ein Kopf, eine Stimme“, ähnlich wie es aus dem Vereinswesen bekannt ist.  
  3. Für die Gründung einer Genossenschaft ist kein Notar erforderlich. Daher fallen keine Notarkosten an. Allerdings sind die Einbindung eines Prüfungsverbandes in den Gründungsvorgang sowie die Zwangsmitgliedschaft einer Genossenschaft in einem Prüfungsverband notwendig. Diese genossenschaftsspezifischen Besonderheiten kennen andere Rechtsformen so nicht.

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Besonderheiten im Genossenschaftsrecht

Bei der Wahl der Genossenschaft als Rechtsform gibt es zahlreiche weitere juristische Besonderheiten zu beachten. Die Ausarbeitung einer einwandfreien Satzung, der Umgang mit den Genossenschaftsanteilen sowie die Frage der Finanzierung der Aktivitäten der Genossenschaft sind nur einige wenige Punkte, die man bedenken muss, wenn man sich für die Errichtung einer Genossenschaft entscheidet.

Unsere erfahrenen Anwälte für Genossenschaftsrecht klären mit Ihnen, ob die Genossenschaft für Ihr Vorhaben die geeignete Rechtsform ist und beraten Sie zu allen Fragen, die bei der Gründung Ihrer Genossenschaft aufkommen.

Compliance im Genossenschaftsrecht

Auch im Genossenschaftsrecht wird Compliance immer wichtiger. Compliance heißt in diesem Zusammenhang nicht nur die Beachtung des noch recht überschaubaren Genossenschaftsrechts. Vielmehr sind auch sämtliche sonstigen einschlägigen Vorschriften in den Blick zu nehmen, für gemeinnützige Genossenschaften insbesondere das Gemeinnützigkeitsrecht sowie für Genossenschaften, die sich durch Darlehen ihrer Mitglieder finanzieren, sogar das Bankaufsichtsrecht. Nur wenn die handelnden Organe entsprechende Vorkehrungen im Rahmen Ihres Compliance-Managements getroffen haben, müssen sie keine Haftungsrisiken fürchten.

Welchem Prüfungsverband müssen sich Genossenschaften anschließen?

Das Genossenschaftsrecht verlangt, dass sich Genossenschaften einem genossenschaftlichen Prüfungsverband anschließen. Bereits bei der Gründung Ihrer Genossenschaft stellen wir daher gerne den Kontakt zu einem solchen Verband her.

Enge Verbindungen pflegen wir seit vielen Jahren mit dem Prüfungsverband der kleinen und mittelständischen Genossenschaften e.V. (PkmG) mit Sitz in Berlin. Dem Verband gehören bundesweit eine Vielzahl von Genossenschaften an, da er durch ein attraktives Gebührenmodell und eine flexible Geschäftsführung überzeugt. Sollte Ihre Genossenschaft bereits Mitglied in einem anderen Prüfungsverband sein, ist das aber natürlich kein Problem.

Ihr Anwalt für Genossenschaftsrecht

Sie haben Fragen rund um das Thema Genossenschaftsrecht? Unsere Experten helfen Ihnen gerne!

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 85 24).