Kanzlei für gemeinnützige Genossenschaft

Gemeinnützige Genossenschaft

Rechts- und Steuerberatung für die gemeinnützige Genossenschaft

Die gemeinnützige Genossenschaft eignet sich insbesondere für gemeinnützige Projekte, denen es um die Förderung ihrer Mitglieder geht (Prinzip der Selbsthilfe). Allerdings muss diese Mitgliederförderung gleichzeitig auch der vom Gemeinnützigkeitsrecht verlangten Förderung der Allgemeinheit gerecht werden. Behindertenwerkstätten, Schulen und andere soziale Einrichtungen werden z.B. erfolgreich in der Form einer gemeinnützigen Genossenschaft betrieben.

Anwalt für die gemeinnützige Genossenschaft

Schwierigkeiten bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Da gemeinnützige Organisationen die Allgemeinheit und gerade nicht Individualinteressen fördern sollen, kommt es bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Genossenschaften hin und wieder zu Schwierigkeiten mit den Finanzämtern. Mit dem nötigen Know-how kann Ihre Genossenschaft jedoch so rechtssicher organisiert werden, dass sie den Anforderungen der Finanzbehörden genügt und damit als gemeinnützige Genossenschaft firmieren darf.

Stimmrecht in der gemeinnützigen Genossenschaft

 

In gGmbHs, gUGs und gAGs hat in der Regel der Gesellschafter das Sagen, der die größte Beteiligung an der Gesellschaft hält. Eine gemeinnützige Genossenschaft funktioniert anders: Nach der Gründung der Genossenschaft hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig vom eingesetzten Kapital. Damit ähnelt die gemeinnützige Genossenschaft dem Verein, in dem ebenfalls das Prinzip "ein Kopf, eine Stimme" gilt.

Gründung einer gemeinnützigen Genossenschaft

Die Gründung einer gemeinnützigen Genossenschaft erfordert in der Regel 4 Schritte:

  1. Gestaltung der Satzung im Entwurf
  2. Frühzeitige Detail-Abstimmung des Satzungsentwurfs mit dem zuständigen Finanzamt
  3. Mitgliedschaft im Prüfungsverband und Gründungsprüfung durch den Prüfungsverband (Gründungsgutachten)
  4. Anmeldung der Genossenschaft und Eintragung in das Genossenschaftsregister

Wir begleiten Sie gerne beim kompletten Gründungsprozess.

Dabei konzipieren wir mit Ihnen gemeinsam das Vorhaben, entwerfen die nötigen Dokumente (insb. die Satzung), stimmen uns für Sie mit dem zuständigen Prüfungsverband ab und vertreten Sie vor den Finanzbehörden, um den Gemeinnützigkeitsstatus für Ihre Genossenschaft zu erlangen.

Selbstverständlich begleiten wir Sie nicht nur in Fällen klassischer Neugründungen, sondern auch bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen, z.B. bei der Umwandlung eines Vereins in eine gemeinnützige Genossenschaft.

Ihr Anwalt für die gemeinnützige Genossenschaft

Sie beabsichtigen die Gründung einer gemeinnützigen Genossenschaft oder wollen sich von unseren spezialisierten Anwälten zum Thema gemeinnützige Genossenschaft beraten lassen? Unsere Experten beraten sie gerne!

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 85 24).

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 85 24

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