Unternehmensnachfolge mit der Genossenschaft
Ungeklärte Nachfolgefrage in vielen Betrieben
Nachwuchsmangel in vielen Berufen und eine sinkende Zahl übernahmewilliger Unternehmer sorgen in vielen kleinen und mittelständischen Betrieben für Unmut bei der Frage, wer den Betrieb in der nächsten Generation fortführen soll. Der eigene Familiennachwuchs – sofern vorhanden – sieht sich in manchen Fällen hierfür nicht gewappnet oder hat anderweitige Interessen. Eine Übernahme durch einzelne Mitarbeiter wäre für diese meist eine Investition, die außerhalb ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten liegt, wenn unternehmerische Verantwortung zu übernehmen für sie überhaupt in Betracht kommt.
Aus-der-Hand-Geben des Lebenswerks als letzte Option?
Vielen Unternehmensinhabern bleibt damit nur, entweder externes Führungspersonal einzustellen oder das eigene Lebenswerk komplett zu verkaufen. Die Überführung des Betriebs in eine Kapitalgesellschaft unter Einsatz familienfremder Führungskräfte und Beteiligung der Nachfahren als Gesellschafter oder Destinatäre einer Familienstiftung kommt nur bei Vorhandensein von Nachfahren in Betracht. Der Verkauf des Unternehmens an externe Investoren hingegen ist jederzeit denkbar, doch stellt sich neben der Frage nach einem interessierten Käufer oft heraus, dass die Firmengründer ihr Lebenswerk nur äußerst ungern aus der Hand geben möchten.
Mitarbeiter über Genossenschaft am Erfolg beteiligen
Eine Alternative zur Beteiligung der Familie oder zum Verkauf an Dritte stellt die Übergabe des Unternehmens in die Hände der Mitarbeiter dar. Als Mischform zwischen Unternehmer- und Angestelltenstatus bietet sich der sog. Genossenstatus an.
Aktuelle und zukünftige Mitarbeiter können als Genossenschaftsmitglieder über die Geschicke des Unternehmens mitentscheiden und profitieren vom Erfolg, bleiben jedoch als Angestellte in ihrem gewohnten Umfeld. Die eingetragene Genossenschaft (eG) betreibt das Unternehmen entweder direkt oder hält die Anteile daran.
Vorteile des Unternehmens als Genossenschaft
Ein Unternehmen als Genossenschaft fortzuführen bietet einige interessante Vorteile. Dazu gehören:
- Umfassende Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung
- Gleiches Mitbestimmungsrecht für alle durch demokratische Unternehmensverfassung
- Wirtschaftlichen Erfolg dient Förderung der Mitarbeiter
- Keine Obergrenze für die Zahl der Genossenschaftsmitglieder
- Begrenzte Haftung der Mitglieder
- Genossenschaftliche Rückvergütung als Instrument der Steueroptimierung
- Insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland
Gern erläutern Ihnen unsere Experten für Genossenschaften, welche Vor- und Nachteile es bei Ihrem konkreten Vorhaben gibt.
WINHELLER berät bei der Gründung von Genossenschaften
Die verschiedenen rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsvarianten stellen eine Herausforderung dar, bei deren Bewältigung wir Sie gerne unterstützen! Unsere Beratungsleistungen bezüglich Unternehmensgenossenschaften umfassen u.a.:
- Konzeptionierung des Vorhabens
- Prüfung finanzieller und steuerlicher Auswirkungen
- Durchführung ggf. notwendiger Umstrukturierungen im Vorfeld
- Begleitung des Prüfungsverfahrens im genossenschaftlichen Prüfungsverband
Ihr Anwalt für die Nachfolge mit der Genossenschaft
Unser schlagkräftiges Team für Ihre individuellen Nachfolgefragen steht Ihnen gern zur Verfügung. Unsere Ansprechpartner für Fragen rund um die Unternehmensnachfolge beantworten Ihre Fragen!
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Am einfachsten erreichen Sie uns per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 85 22).
Sie benötigen Unterstützung?
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.
Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 85 22