Wie funktioniert eine Genossenschaft?
Die Rechtsform der Genossenschaft ist vielen durch Wohnungsbaugenossenschaften, die örtlichen Volks- und Raiffeisenbanken oder die EDEKA-Einkaufsgenossenschaften bekannt. Diese und viele weitere Beispiele haben im Ursprung gemein, dass sich selbstständige Kaufleute zusammenschließen, um gemeinsam stärker am Markt auftreten zu können. Durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb können sie so ihre jeweils eigenen wirtschaftlichen Interessen stärken.
Einkaufsgenossenschaft und Absatzgenossenschaft
Das Beispiel EDEKA steht hierbei für eine klassische Einkaufsgenossenschaft: Selbstständige Einzelhändler gründen eine Genossenschaft, die dann bei Produzenten und Lieferanten Waren einkauft. Diese Waren verkauft die Genossenschaft dann zum Selbstkostenpreis an ihre Mitglieder weiter. Der Vorteil dabei: Durch die größere Abnahmemenge der Genossenschaft kann diese günstigere Einkaufspreise verhandeln, als dies der einzelne Kaufmann könnte.
Als Gegenstück hierzu dienen Winzergenossenschaften als Beispiel für sog. Absatzgenossenschaften. Einzelne Winzer vertreiben ihre Waren nicht selbst, sondern an eine Genossenschaft. Diese wiederum verfügt über den Einkauf bei vielen Winzern über hohe Produktionsmengen, sodass sie durch gebündelte Vertriebsmaßnahmen im Schnitt mehr Waren verkaufen kann als ein einzelner Winzer. Das einzelne Mitglied profitiert hierbei also davon, dass seine Waren überhaupt abgekauft werden und das zu einem fairen Preis.
Wohnungsbaugenossenschaften
Bei den bekannten Wohnungsbaugenossenschaften wird zwar nicht der Gewinn der einzelnen Mitglieder gesteigert, aber das hauswirtschaftliche Interesse nach Wohnraum befriedigt. Im Ursprung schließen sich hierfür Mietinteressenten zusammen, die mit ihren gemeinsam aufgebrachten Einlagen Wohnungen errichten und diese anschließend zu einem günstigen (weil nicht gewinnorientierten) Zins mieten. Neue Mieter, die erst später hinzukommen bzw. frühere Mieter ersetzen, müssen die Einlage genauso erbringen, denn diese steckt als Investition in der Wohnanlage.
Wir unterstützen #GenoDigitalJetzt. Die Initiative engagiert sich für eine digitale Renaissance von Genossenschaften und hat hierzu eine Petition gestartet. Zahlreiche Gründer, Vorstände und Aufsichtsräte von Genossenschaften, Vertreter von Parteien, Verbänden, Netzwerken und anderen Organisationen sowie Juristen und Wirtschaftsprüfer, die mit Genossenschaften zusammenarbeiten, engagieren sich bereits. #GenoDigitalJetzt fordert u.a. den digitalen Genossenschaftsbeitritt, die digitale Gründung, Prüfung, Eintragung sowie digitale und hybride Generalversammlungen.
Genossenschaft will keinen Gewinn machen
Das Geheimnis hinter der Idee der Genossenschaft ist, dass diese selbst überhaupt keinen Gewinn machen will. Vielmehr versucht sie nur, durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb die Interessen der Mitglieder zu fördern – und so verlangt es auch das Genossenschaftsgesetz.
Kernpunkt einer Genossenschaft ist demnach ein Geschäftsbetrieb, der nur zugunsten der Mitglieder und grundsätzlich nur mit ihnen betrieben wird. Die einzelnen Rechtsgeschäfte mit den Mitgliedern (z.B. Ankauf von Trauben eines Winzers) bezeichnet man als Mitgliedergeschäfte, für die auf der anderen Seite sog. Gegengeschäfte mit dem freien Markt erforderlich sind (z.B. der Verkauf von Wein an einen Großhändler).
Gewinne im Mitgliedergeschäft
Sollten im Mitgliedergeschäft Gewinne entstehen, etwa weil (bei einer Einkaufsgenossenschaft) die Waren noch günstiger eingekauft werden konnten, als ursprünglich gedacht oder es nachträglich Gutschriften auf Einkäufe gibt, so können die zu viel gezahlten Kaufpreise der Mitglieder steuerfrei zurückgezahlt werden.
Dies ist die Besonderheit der genossenschaftlichen Rückvergütung – und eben nur im Mitgliedergeschäft möglich. Es widerspricht hingegen dem Gedanken der Genossenschaft, dass diese selbst Gewinne erzielt, etwa indem sie hohe Verkaufserlöse erzielt aber dennoch nur zu geringem Preis bei den Mitgliedern einkauft. Genauso unzulässig ist die Nutzung einer Genossenschaft als Investmentgesellschaft für die Mitglieder, da hierbei kein Mitgliedergeschäft betrieben wird.
Genossenschaft darf Kultur und Soziales fördern
Neben den wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder darf eine Genossenschaft seit 2006 auch die sozialen oder kulturellen Belange fördern. In der Folge wurden bereits einige Genossenschaften zum Betrieb von sog. Programmkinos gegründet, die durch die Vorführung von Filmen abseits der großen Hollywood-Blockbuster den Kulturdurst ihrer Mitglieder stillen. Da hierbei Eintrittsgelder verlangt werden, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Betrieb, der in der Rechtsform des eingetragenen Vereins grundsätzlich unzulässig wäre. Bei entsprechender Gestaltung kann übrigens auch eine Genossenschaft gemeinnützig und damit umfangreich steuerbegünstigt sein und Spenden erhalten.
Grundprinzipien des Genossenschaftswesens
Die Genossenschaft stellt sich damit als eine sehr solidarische (und im Übrigen demokratische) Rechtsform dar, die vielseitig eingesetzt werden kann, um ihren Mitgliedern durch gemeinsames Schaffen einen individuellen Mehrwert zu bringen. Daher rühren auch die Grundprinzipien des Genossenschaftswesens: Selbstverwaltung, Selbstverantwortung, Selbsthilfe.
Unsere Beratungsleistungen rund um die Genossenschaft
Unsere Experten für Genossenschaftsrecht unterstützen bei
- der Planungsphase Ihrer Genossenschaft
- der Zusammenarbeit mit dem genossenschaftlichen Prüfverband
- der Durchführung der Gründungsversammlung
- der Vorabklärung einer möglichen Gemeinnützigkeit der Genossenschaft
- Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Genossenschaft
- der Vorbereitung und Begleitung von (kritischen) Generalversammlungen und Vertreterversammlungen
Ihr Anwalt für die Genossenschaft
Für alle Fragen rund um die Funktionsweise einer Genossenschaft sind unsere Experten gerne Ihre Ansprechpartner.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 85 24).
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