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Der Status als gemeinnützige Organisation bietet viele Vorteile, wie z.B. die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer oder die Berechtigung zur Entgegennahme steuerlich abzugsfähiger Spenden. Doch wie genau werden Organisationen als gemeinnützig anerkannt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? An wen müssen sich Organisationen wenden, um die Gemeinnützigkeit zu erhalten? Antworten auf diese und weitere Fragen geben wir Ihnen im folgenden Beitrag.
Vorab: Nach den gesetzlichen Vorschriften können nur Organisationen, die in einer der folgenden Rechtsformen organisiert sind, den Status einer gemeinnützigen Organisation erlangen:
Es können nur Organisationen in Form einer Körperschaft (und Stiftung) gemeinnützig sein. Aus diesem Grund spricht man auch von gemeinnützigen Körperschaften. Organisationen in der Rechtsform einer Personengesellschaft, etwa die GbR oder OHG, können nie gemeinnützig sein.
Damit eine Organisation als gemeinnützig anerkannt wird, müssen erstens ihre Satzung und zweitens ihre tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben der Abgabenordnung (AO) entsprechen.
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit kann auf folgenden Wegen erfolgen:
Unsere Erfahrung aus der Praxis zeigt: Bei einer vorausschauenden Satzungsgestaltung und einer frühzeitigen Abstimmung des Satzungsentwurfs bzw. der Satzungsänderung mit dem Finanzamt sollte in der Regel nichts schiefgehen. Der Prozess der Anerkennung kann dann auch relativ zügig, d.h. innerhalb weniger Wochen, im Einzelfall auch weniger Tage, durchlaufen werden. Verweigert das Finanzamt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit (was häufig passiert, wenn sich Verantwortliche ohne vertiefte Kenntnisse im Gemeinnützigkeitsrecht um die Gemeinnützigkeit ihrer Organisation bemühen) kann gegen die Entscheidung des Finanzamtes Einspruch eingelegt werden. Hilft auch das nicht weiter, ist eine Klage vor dem Finanzgericht möglich.
Die gute Nachricht vorweg: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit selbst und die frühzeitige Abstimmung eines Satzungsentwurfes bzw. einer geplanten Satzungsänderung mit dem Finanzamt ist – jedenfalls vonseiten des Finanzamtes – kostenlos. Es fallen allerdings Kosten für eine vorherige Rechtsberatung an, die je nach Komplexität und Vorgeschichte durchaus hoch sein können. Dennoch ist eine rechtliche Begleitung jeder Organisation dringend zu empfehlen. Denn Fehler in der steuerlichen Gestaltung der Satzung können zur Ab- bzw. Nichtanerkennung der Gemeinnützigkeit führen. Die nachträgliche Behebung dieser Fehler durch einen Experten für Gemeinnützigkeitsrecht ist meist teurer als die rechtliche Begleitung von Beginn an. Außerdem können Fehler in der zivilrechtlichen Gestaltung der Satzung die Arbeit der Organisation lähmen oder sogar zur persönlichen Haftung der Verantwortlichen führen.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Sie eine gemeinnützige Organisation gründen oder eine bereits bestehende Organisation als gemeinnützig anerkennen lassen möchten. Ihr Vorteil: Als breit aufgestelltes Team aus im Gemeinnützigkeitsrecht erfahrenen Steuerberatern und Rechtsanwälten können wir Ihre Organisation in allen steuerlichen und zivilrechtlichen Fragen beraten. Ihre Organisation ist international tätig bzw. soll in Zukunft international tätig sein? Auch das ist kein Problem. Auch in diesem Fall können Sie dank unserer internationalen Vernetzung auf uns als verlässlichen Partner zählen, der Ihnen gerne alle rechtlichen und steuerlichen Leistungen aus einer Hand erbringt.
Unser Leistungskatalog ist vielfältig und beinhaltet z.B.:
Sie möchten eine gemeinnützige Organisation gründen? Sie möchten Ihre bereits bestehende Organisation als gemeinnützig anerkennen lassen? Sie haben schon die Gemeinnützigkeit für Ihre Organisation beantragt, das Finanzamt verweigert jedoch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit?
Wir helfen Ihnen und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Ihre Ansprechpartner bei WINHELLER sind Rechtsanwalt Johannes Fein (Fachanwalt für Steuerrecht) und Rechtsanwalt Elmar Krüsmann. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80).