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Die Gemeinnützigkeit bringt viele Vorteile mit sich. Insbesondere die umfassenden Steuerbegünstigungen sowie die Möglichkeit, Spenden zu empfangen und hierfür Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen, sind für viele Organisationen ausschlaggebend, um den Gemeinnützigkeitsstatus anzustreben.
Der Gemeinnützigkeitsstatus bringt allerdings auch zusätzlichen Aufwand mit sich: So ist neben der Anerkennung einer Organisation als gemeinnützig auch die Bewahrung des Gemeinnützigkeitsstatus an strenge Vorgaben und Nachweispflichten geknüpft. Den Status „gemeinnützig“ erhalten nur Organisationen, die sich den gesetzlichen Regelungen unterwerfen und eine laufende Kontrolle durch die Finanzbehörden akzeptieren. Dauerhaft „compliant“ zu sein, kostet aber Zeit und Geld. Zudem ist der Status der Gemeinnützigkeit mit einigen Einschränkungen verbunden, z.B.:
Es gibt daher vielfältige Gründe, warum eine gemeinnützige Organisation den Ausstieg aus der Gemeinnützigkeit ernsthaft in Betracht zieht und bewusst auf die mit dem Gemeinnützigkeitsstatus einhergehenden Vorteilen verzichten will.
Aber wie gelingt der Ausstieg aus der Gemeinnützigkeit, wenn die Organisation als gemeinnützig bereits jahrelang von Steuervergünstigungen profitiert hat?
Ein Exit aus der Gemeinnützigkeit ist in verschiedenen Gestaltungen möglich und die steuerlichen und rechtlichen Folgen sind sehr vielfältig. Sie reichen von der Pflicht zur Auskehr des gesamten Vermögens an eine andere gemeinnützige Organisation bis hin zu einer nachträglichen Versteuerung der Einnahmen rückwirkend über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren. Umsatzsteuerrechtlich können durch den Exit aus der Gemeinnützigkeit Befreiungen und Ermäßigungen rückwirkend entfallen.
Daneben sind auch Aspekte außerhalb des Steuerrechts zu beachten. Wenn die gemeinnützige Organisation bisher durch Zuschüsse und Fördergelder finanziert war, stellt sich die Frage, ob diese Gelder so weiterhin fließen können. Oftmals sehen Förderrichtlinien die Gemeinnützigkeit als Bedingung vor. Teilweise steht mit dem Verlust der Gemeinnützigkeit auch die Mitgliedschaft in Dachverbänden auf dem Spiel, die ausschließlich gemeinnützige Mitglieder akzeptieren.
Bedacht werden müssen sowohl die rechtlichen Auswirkungen für die Vergangenheit als auch für die Zukunft. Eine professionelle Planung und Vorbereitung der einzelnen Schritte ist daher unerlässlich. Unsere spezialisierten Berater analysieren mit Ihnen individuell die verschiedenen Möglichkeiten eines Exits aus der Gemeinnützigkeit und die damit jeweils verbundenen Rechtsfolgen.
Sofern die nachteiligen Rechtsfolgen eines Ausstiegs aus der Gemeinnützigkeit die Vorteile überwiegen, kommen andere Umstrukturierungsmaßnahmen in Betracht, ohne dass die Gemeinnützigkeit aufgegeben werden muss. So können z.B.
im Einzelfall eine sinnvolle Alternative zum Exit aus der Gemeinnützigkeit darstellen.
Wann immer große Veränderungen anstehen, ist eines sicher: Rechtlich und steuerlich müssen die Umstrukturierungsmaßnahmen vorab geprüft und richtig gestaltet sein. Nur so kann Ihre Organisation langfristig und finanziell abgesichert planen. Und nur so vermeiden die handelnden Personen ihre persönliche Haftung, die im Fall eines nicht ausreichend geplanten, verunglückten Ausstiegs aus der Gemeinnützigkeit nahe liegt und existenzgefährdende Dimensionen annehmen kann.
Wir prüfen daher gerne, ob der von Ihnen ins Auge gefasste Exit aus der Gemeinnützigkeit rechtlich umsetzbar ist und entwerfen eine passgenaue Strategie. Dabei kommt Ihnen sowohl unser nachgewiesenes Know-how auf dem Gebiet des Steuerrechts und Gemeinnützigkeitsrechts als auch unsere Expertise aus der langjährigen rechtlichen und steuerlichen Beratung zahlreicher NPOs zugute.
Ihr Ansprechpartner rund um den Status der Gemeinnützigkeit ist NPO-Teampleiter Rechtsanwalt Johannes Fein (Fachanwalt für Steuerrecht). Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).