Beratung zu Ausstieg aus Gemeinnützigkeit

Ausstieg aus der Gemeinnützigkeit

Die Gemeinnützigkeit bringt viele Vorteile mit sich. Insbesondere die umfassenden Steuerbegünstigungen sowie die Möglichkeit, Spenden zu empfangen und hierfür Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen, sind für viele Organisationen ausschlaggebend, um den Gemeinnützigkeitsstatus anzustreben. 

Einige Organisationen erwägen jedoch auch den Ausstieg aus der Gemeinnützigkeit. Dafür gitb es verschiedene Gründe, wie zum Beispiel mehr Flexibilität bei der Verwendung von Mitteln oder der Vermeidung von politischen Einschränkungen. Der Ausstieg aus der Gemeinnützigkeit ist mit einigen rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen verbunden, auf die wir hier eingehen wollen.

Gemeinnützigkeit beenden

Einschränkungen durch Status der Gemeinnützigkeit

Der Gemeinnützigkeitsstatus bringt auch zusätzlichen Aufwand mit sich: So ist neben der Anerkennung einer Organisation als gemeinnützig auch die Bewahrung des Gemeinnützigkeitsstatus an strenge Vorgaben und Nachweispflichten geknüpft. Den Status „gemeinnützig“ erhalten nur Organisationen, die sich den gesetzlichen Regelungen unterwerfen und eine laufende Kontrolle durch die Finanzbehörden akzeptieren. Dauerhaft „compliant“ zu sein, kostet aber Zeit und Geld. Zudem ist der Status der Gemeinnützigkeit mit einigen Einschränkungen verbunden, z.B.:

  • Das Gebot der zeitnahen und satzungsmäßigen Mittelverwendung verlangt ein genaues Monitoring der Mittelverwendung in zeitlicher und sachlicher Hinsicht.
  • Der Ausschließlichkeitsgrundsatz begrenzt das Wirken der gemeinnützigen Organisation auf ihre gemeinnützigen Zwecke – wirtschaftliche oder politische Zwecke sind daneben tabu, einzelne wirtschaftliche und/oder politische Aktivitäten wiederum können zulässig sein.
  • Das Unmittelbarkeitserfordernis erschwert die Projektdurchführung und knüpft insbesondere internationale Mittelweiterleitungen an strenge Voraussetzungen.
  • Das Verbot von Gewinnausschüttungen und sonstigen Mitgliederbegünstigungen verhindert, dass die Initiatoren, Gesellschafter, Mitglieder und sonstige Verantwortliche finanziell am Erfolg der gemeinnützigen NPO partizipieren. Das kann vor allem auch im Fall von Umstrukturierungen hinderlich sein, etwa wenn Investoren an einer gGmbH beteiligt werden sollen oder wenn Geschäftsanteile einer gGmbH verkauft werden sollen.

Es gibt daher vielfältige Gründe, warum eine gemeinnützige Organisation den Ausstieg aus der Gemeinnützigkeit ernsthaft in Betracht zieht und bewusst auf die mit dem Gemeinnützigkeitsstatus einhergehenden Vorteilen verzichten will.

Aber wie gelingt der Ausstieg aus der Gemeinnützigkeit, wenn die Organisation als gemeinnützig bereits jahrelang von Steuervergünstigungen profitiert hat?

Professionelle Planung beim Ausstieg aus der Gemeinnützigkeit nötig

Ein Exit aus der Gemeinnützigkeit ist in verschiedenen Gestaltungen möglich und die steuerlichen und rechtlichen Folgen sind sehr vielfältig. Sie reichen von der Pflicht zur Auskehr des gesamten Vermögens an eine andere gemeinnützige Organisation bis hin zu einer nachträglichen Versteuerung der Einnahmen rückwirkend über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren. Umsatzsteuerrechtlich können durch den Exit aus der Gemeinnützigkeit Befreiungen und Ermäßigungen rückwirkend entfallen.

Daneben sind auch Aspekte außerhalb des Steuerrechts zu beachten. Wenn die gemeinnützige Organisation bisher durch Zuschüsse und Fördergelder finanziert war, stellt sich die Frage, ob diese Gelder so weiterhin fließen können. Oftmals sehen Förderrichtlinien die Gemeinnützigkeit als Bedingung vor. Teilweise steht mit dem Verlust der Gemeinnützigkeit auch die Mitgliedschaft in Dachverbänden auf dem Spiel, die ausschließlich gemeinnützige Mitglieder akzeptieren.

Bedacht werden müssen sowohl die rechtlichen Auswirkungen für die Vergangenheit als auch für die Zukunft. Eine professionelle Planung und Vorbereitung der einzelnen Schritte ist daher unerlässlich. Unsere spezialisierten Berater analysieren mit Ihnen individuell die verschiedenen Möglichkeiten eines Exits aus der Gemeinnützigkeit und die damit jeweils verbundenen Rechtsfolgen.

Alternativen zum Exit aus der Gemeinnützigkeit

Sofern die nachteiligen Rechtsfolgen eines Ausstiegs aus der Gemeinnützigkeit die Vorteile überwiegen, kommen andere Umstrukturierungsmaßnahmen in Betracht, ohne dass die Gemeinnützigkeit aufgegeben werden muss. So können z.B.

  • die Restrukturierung der Haftungsverfassung der Organe,
  • die Ausgliederung einzelner Aktivitäten oder
  • die Umwandlung von einem Verein in eine gGmbH

im Einzelfall eine sinnvolle Alternative zum Exit aus der Gemeinnützigkeit darstellen.

Wir begleiten Ihren Ausstieg aus der Gemeinnützigkeit

Wann immer große Veränderungen anstehen, ist eines sicher: Rechtlich und steuerlich müssen die Umstrukturierungsmaßnahmen vorab geprüft und richtig gestaltet sein. Nur so kann Ihre Organisation langfristig und finanziell abgesichert planen. Und nur so vermeiden die handelnden Personen ihre persönliche Haftung, die im Fall eines nicht ausreichend geplanten, verunglückten Ausstiegs aus der Gemeinnützigkeit nahe liegt und existenzgefährdende Dimensionen annehmen kann.

Wir prüfen daher gerne, ob der von Ihnen ins Auge gefasste Exit aus der Gemeinnützigkeit rechtlich umsetzbar ist und entwerfen eine passgenaue Strategie. Dabei kommt Ihnen sowohl unser nachgewiesenes Know-how auf dem Gebiet des Steuerrechts und Gemeinnützigkeitsrechts als auch unsere Expertise aus der langjährigen rechtlichen und steuerlichen Beratung zahlreicher NPOs zugute.

Ihr Anwalt für den Ausstieg aus der Gemeinnützigkeit

Ihr Ansprechpartner rund um den Status der Gemeinnützigkeit ist NPO-Teamleiter Rechtsanwalt Johannes Fein (Fachanwalt für Steuerrecht). Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 85 24).

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