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Das Interesse von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften an der Verleihung des öffentlich-rechtlichen Körperschaftsstatus ist seit Jahren ungebrochen. Viele dieser Gemeinschaften existierten bisher vor allem in der Rechtsform des eingetragenen Vereins (e.V.).
Bekannte Beispiele für Religionsgemeinschaften, denen der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen wurde, sind die Bahá’í-Gemeinde aus Hessen, die Paulus Gemeinde aus Bremen und die Zeugen Jehovas. Als erste dem Islam zugehörige Religionsgemeinschaft hat Ahmadiyya Muslim Jamaat in Hessen den Kirchenstatus verliehen bekommen.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird Religionsgemeinschaften die Entfaltung der Religionsfreiheit erleichtert und ihre Eigenständigkeit und Unabhängigkeit unterstützt. Insbesondere bietet der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts die folgenden Vorteile:
Die körperschaftsrechtlich verfassten Religionsgemeinschaften unterscheiden sich im religiös-weltanschaulich verfassten Staat des Grundgesetzes aber grundlegend von den Körperschaften des öffentlichen Rechts im verwaltungs- und staatsorganisationsrechtlichen Verständnis. Sie nehmen keine Staatsaufgaben wahr, sind nicht in die Staatsorganisation eingebunden und unterliegen keiner staatlichen Aufsicht. Die kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangt durch diesen Status vielmehr unmittelbar den Rang eines Partners des Staates.
Diese Fragen beantwortet Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum im Video:
„Wir freuen uns, dass wir die MTO erfolgreich in diesem Prozess begleiten durften. Von der Prüfung des Vorhabens, über das Antragsverfahren bis hin zur Anerkennung durch das zuständige Ministerium galt es, die Besonderheiten der MTO in Bezug auf die Verleihungsvoraussetzungen herauszuarbeiten. Ein langer Weg, der sich am Ende aber für unsere Mandantin gelohnt hat“, so Rechtsanwalt Johannes Fein, Partner und Leiter des NPO-Teams bei WINHELLER, der den Fall gemeinsam mit Rechtsanwalt und Kirchenrechtsexperte Benjamin Kirschbaum begleitete. Mehr erfahren
Da der Kirchenstatus die Religionsgemeinschaft mit derart umfassenden Rechten ausstattet, versteht es sich von selbst, dass sie diverse Voraussetzungen erfüllen muss, um in den Genuss dieser Privilegien zu kommen.
So muss eine Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will „durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder, die Gewähr der Dauer bieten“. Verfassung bezeichnet dabei den Gesamtzustand der Religionsgemeinschaft. Daneben ist es u.a. Voraussetzung, dass sich die Religionsgemeinschaft rechtstreu verhält und eine gewisse Intensität des religiösen Lebens tatsächlich stattfindet.
Ob einer Religionsgemeinschaft der Kirchenstatus verliehen wird, richtet sich aber nicht nach ihrem Glauben. Der Grundsatz religiös-weltanschaulicher Neutralität versteht eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen zu fördernde Haltung. Sie verwehrt es dem Staat, Glaube und Lehre einer Religionsgemeinschaft als solche zu bewerten.
Die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts werden nur auf Antrag verliehen. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, hat die Religionsgemeinschaft einen Anspruch auf Verleihung des öffentlich-rechtlichen Körperschaftsstatus.
Diskussion zum Kirchenstatus bei NDR Info:
Statement von Rechtsanwalt Johannes Fein
(Thema u.a.: Privilegien für Religionsgemeinschaften als KdöR)
Angesichts der zunehmenden Pluralität der Gesellschaft und der damit einhergehenden Vielfalt von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften unterschiedlichster Herkunft, ist es nahezu unerlässlich, bei der Antragstellung auf die Expertise eines erfahrenen Rechtsanwalts zurückzugreifen. Hinzu kommt, dass die Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bisher nicht bundeseinheitlich gesetzlich geregelt ist und in den verschiedenen Bundesländern mit den Anträgen daher unterschiedlich umgegangen wird.
Gerne klären wir Sie darüber auf, welche Anforderungen in Ihrem konkreten Fall notwendig sind, um den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erlangen. Wir prüfen für Sie, ob ein Antrag sinnvoll ist und begleiten das komplette Antragsverfahren bei dem zuständigen Ministerium Ihres Bundeslandes.
Ihre Ansprechpartner zum Thema Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sind Rechtsanwalt Johannes Fein sowie Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 80). Sprechen Sie uns gerne an!
28.02.2022 - Benjamin Kirschbaum
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