26.04.2022 - WINHELLER unterstützt Maktab Tarighat Oveyssi Shahmaghsoudi – Schule des Islamischen Sufismus bei Erlangung des Kirchenstatus
Religionsgemeinschaft des islamischen Sufismus bekommt Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen
Frankfurt/Main, 26.04.2022 – WINHELLER hat die Maktab Tarighat Oveyssi Shahmaghsoudi (MTO) – Schule des Islamischen Sufismus erfolgreich bei der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch das Land Nordrhein-Westfalen begleitet. Mit der Erlangung des Kirchenstatus gehen umfassende Rechte und Privilegien für die Religionsgemeinschaft einher, darunter u.a. Mitspracherechte in politischen Gremien, die Dienstherrenfähigkeit oder die öffentlich-rechtliche Organisationsgewalt.
Die MTO ist eine Religionsgemeinschaft, die weltweit mehr als eine Million Mitglieder zählt. Mit der Botschaft der Selbsterkenntnis als Grundlage für ein Leben in Frieden und Freiheit vermittelt die MTO in Deutschland seit über 35 Jahren die Lehren des Sufismus. Die Religionsgemeinschaft verfügt über Gemeindezentren in Düsseldorf, Köln, Frankfurt am Main, Hannover, Stuttgart und Hamburg.
„Wir freuen uns, dass wir die MTO erfolgreich in diesem Prozess begleiten durften. Von der Prüfung des Vorhabens, über das Antragsverfahren bis hin zur Anerkennung durch das zuständige Ministerium galt es, die Besonderheiten der MTO in Bezug auf die Verleihungsvoraussetzungen herauszuarbeiten. Ein langer Weg, der sich am Ende aber für unsere Mandantin gelohnt hat“, so Rechtsanwalt Johannes Fein, Partner und Leiter des NPO-Teams bei WINHELLER, der den Fall gemeinsam mit Rechtsanwalt und Kirchenrechtsexperte Benjamin Kirschbaum begleitete.
WINHELLER ist führend im Recht der Non-Profit-Organisationen und berät Religionsgemeinschaften bundesweit zur Erlangung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und zu allen mit dem Körperschaftsstatus zusammenhängenden Rechtsfragen.
Pressemitteilung als PDF (162 KB)
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