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Eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) liefert einen ersten Überblick über den monatlichen Erfolg Ihres Unternehmens. Eine moderne Finanzbuchhaltungssoftware kann dabei viele Daten elektronisch einlesen und spart somit Zeit. Auch ein Übersenden der Belege per Post oder gar ein persönliches Überbringen der Belegordner ist heute nicht mehr Voraussetzung für die zeitnahe Erstellung der Finanzbuchhaltung.
Wir unterstützen Sie dabei, eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene betriebswirtschaftliche Auswertung zu erstellen und erläutern Ihnen die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung von Belegen. Sie entscheiden dabei selbst über die Aufgabenteilung und welche Vorarbeiten Sie selbst leisten wollen, um den Bearbeitungsprozess der laufenden Finanzbuchhaltung zu optimieren.
Die dabei entstehende Zeitersparnis können wir nutzen, um Ihnen neben der üblichen betriebswirtschaftlichen Auswertung weitere Auswertungen aus dem Buchhaltungssystem zu übermitteln.
Für Bankgespräche (z. B. Finanzierungsverhandlungen) erstellen wir zusätzlich aussagekräftige und verständlich aufbereitete Planrechnungen, Umsatz- und Rentabilitätsvorschauen sowie Kostenstellenauswertungen.
Durch unsere vorausschauende Analyse der monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen unter Einbeziehung der Vorjahreszahlen können wir jederzeit darüber informieren, ob die vierteljährlichen Steuervorauszahlungen an das Finanzamt gemindert werden können oder ob Steuerrücklagen gebildet werden müssen.
Ihr Ansprechpartner für eine betriebswirtschaftliche Beratung sowie für Fragen zum Steuerrecht ist Steuerfachanwalt Stefan Winheller. Melden Sie sich bitte einfach bei uns, wenn wir Ihnen ein attraktives Angebot unterbreiten dürfen. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).
Rechtsanwalt Stefan Winheller und Rechtsanwältin Olga Stepanova informieren zu Blockchain, Datenschutz und Steuern.