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Eine Doppelstiftung ist keine einzelne Stiftung, sondern eine Konstruktion aus zwei Stiftungen. Man spricht auch vom Doppelstiftungsmodell. Während eine der beiden Stiftungen gemeinnützige Zwecke verfolgt und daher steuerbegünstigt ist, dient die andere Stiftung der Versorgung einer bestimmten Familie und unterliegt der regulären Besteuerung. Beide Stiftungen verbindet, dass sie Rechte am selben Unternehmen besitzen.
Die Doppelstiftung ist vor allem im Rahmen der Unternehmensnachfolge interessant. Hier entsteht häufig der Konflikt, den eigenen Nachfahren die Unternehmensleitung übergeben und sie mit den Erträgen versorgen, gleichzeitig aber auch dem Allgemeinwohl etwas zurückgeben zu wollen.
Die Errichtung einer einzelnen (Unternehmens-)Stiftung erfordert die Zwecksetzung entweder zugunsten der Familie oder des Allgemeinwohls. Eine Familienstiftung ist voll steuerpflichtig, während die gemeinnützige Stiftung nur höchstens ein Drittel ihrer Erträge an (nahe!) Angehörige des Stifters ausschütten darf.
Das Doppelstiftungsmodell sieht eine Trennung von Vermögens- und Entscheidungsrechten des als Kapitalgesellschaft (meist GmbH) organisierten Unternehmens vor: Die Familienstiftung erhält die Mehrheit der Stimmrechte, die gemeinnützige Stiftung den Großteil der Erträge.
Da die Familienstiftung als Mehrheitsgesellschafter des Unternehmens die Geschäftsführer bestellt bzw. diesen gegenüber weisungsbefugt ist, bleibt die Unternehmensleitung in Familienhand. Die gemeinnützige Stiftung hingegen erhält durch den Großteil der Ausschüttung genügend Mittel, um ihre steuerbegünstigten Zwecke wirksam verfolgen zu können.
Nach der Gründung einer Doppelstiftung sind folgende Vorteile des Doppelstiftungsmodells entscheidend:
Unsere spezialisierten Anwälte für Stiftungsrecht stehen Ihnen bei den umfangreichen Fragen zur Gestaltung einer Doppelstiftung gerne zur Seite.
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