Kanzlei für Doppelstiftungen

Doppelstiftung

Was ist eine Doppelstiftung?

Eine Doppelstiftung ist keine einzelne Stiftung, sondern eine Konstruktion aus zwei Stiftungen. Man spricht auch vom Doppelstiftungsmodell. Während eine der beiden Stiftungen gemeinnützige Zwecke verfolgt und daher steuerbegünstigt ist, dient die andere Stiftung der Versorgung einer bestimmten Familie und unterliegt der regulären Besteuerung. Beide Stiftungen verbindet, dass sie Rechte am selben Unternehmen besitzen.

Fachanwälte beraten zum Doppelstiftungsmodell

Für wen eignet sich das Doppelstiftungsmodell?

Die Doppelstiftung ist vor allem im Rahmen der Unternehmensnachfolge interessant. Hier entsteht häufig der Konflikt, den eigenen Nachfahren die Unternehmensleitung übergeben und sie mit den Erträgen versorgen, gleichzeitig aber auch dem Allgemeinwohl etwas zurückgeben zu wollen.

Die Errichtung einer einzelnen (Unternehmens-)Stiftung erfordert die Zwecksetzung entweder zugunsten der Familie oder des Allgemeinwohls. Eine Familienstiftung ist voll steuerpflichtig, während die gemeinnützige Stiftung nur höchstens ein Drittel ihrer Erträge an (nahe!) Angehörige des Stifters ausschütten darf.

Wie funktioniert eine Doppelstiftung?

Das Doppelstiftungsmodell sieht eine Trennung von Vermögens- und Entscheidungsrechten des als Kapitalgesellschaft (meist GmbH) organisierten Unternehmens vor: Die Familienstiftung erhält die Mehrheit der Stimmrechte, die gemeinnützige Stiftung den Großteil der Erträge.

Da die Familienstiftung als Mehrheitsgesellschafter des Unternehmens die Geschäftsführer bestellt bzw. diesen gegenüber weisungsbefugt ist, bleibt die Unternehmensleitung in Familienhand. Die gemeinnützige Stiftung hingegen erhält durch den Großteil der Ausschüttung genügend Mittel, um ihre steuerbegünstigten Zwecke wirksam verfolgen zu können.

Vorteile des Doppelstiftungsmodells

Nach der Gründung einer Doppelstiftung sind folgende Vorteile des Doppelstiftungsmodells entscheidend:

  • Dauerhafter Erhalt des Unternehmens statt Zerschlagung im Erbfall
  • Schutz des Unternehmens vor privaten Haftungsrisiken und privater Insolvenz
  • Unternehmerische Beteiligung der Familie durch Stiftungsorgane
  • Finanzielle Versorgung der Nachkommen ohne Gefahr des Unternehmensverkaufs
  • Förderung des Allgemeinwohls durch Mittelzufluss in gemeinnütziger Stiftung
  • Steuerfreiheit von Unternehmensübertragung und -gewinnen in gemeinnütziger Stiftung
  • Günstige Besteuerung der Anteilsgewinne in der Familienstiftung

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