Kanzlei für interne Kontrollsysteme

Internes Kontrollsystem (IKS)

Was ist ein internes Kontrollsystem?

Ein internes Kontrollsystem (IKS) vereint in systematischer Weise verschiedene Organisationsmaßnahmen entsprechend dem jeweiligen Unternehmensrisiko durch Schaffung geeigneter Organisationsstrukturen, um die Einhaltung von bestehenden Regeln und Richtlinien sicherzustellen. Ziel ist die Abwehr von Schäden für das Unternehmen und außenstehende Dritte.

IKS-Beratung für internes Kontrollsystem

Warum ist ein internes Kontrollsystem notwendig?

Wirtschaftskrisen und Complianceverstöße haben das Augenmerk der Öffentlichkeit verstärkt auf die Bedeutung von internen Kontrollsystemen (IKS) wie auch Compliance-Management-Systemen (CMS) gelenkt. Gleichzeitig wurde der Ruf lauter und die Rechtsprechung immer rigider, wenn es darum ging, Unternehmensorgane stärker zur Verantwortung für Fehlorganisation, Fehlsteuerung und etwaiges Fehlverhalten von Mitarbeitern zu ziehen. Dies setzt sich mit dem Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes sowie der ab Ende 2021 bestehenden Pflicht zur Implementierung von Hinweisgebersystemen fort.

Gleichzeitig führen zunehmende Internationalisierung, dynamischer Wettbewerb und starke Veränderungen in den Unternehmensstrukturen zu einem rasanten Wandel von Prozessen, Systemen und Verantwortlichkeiten, sodass sich Risiken im Unternehmensalltag verschärfen.

Parallel zwingen diverse regulatorische Anforderungen Unternehmen, ihre Geschäftsprozesskontrollen und internen Steuerungs- und Überwachungssysteme fortlaufend zu dokumentieren, zu überprüfen und anzupassen.

Anforderungen an ein internes Kontrollsystem

Die Herausforderung besteht darin, ein effizientes und schlankes Kontrollsystem zu installieren, das alle Anforderungen angemessen berücksichtigt und die Kernprozesse unterstützt, nicht behindert. Das operative Geschäft eines Unternehmens darf dadurch nicht gestört werden.

Anders als in der standardisierten Rechnungslegung bestehen für die Ausgestaltung eines internen Kontrollsystems nur wenige konkrete Vorgaben der Standardsetter.

Unsere Beratungsleitungen zu internen Kontrollsystemen

Für den Aufbau eines internen Kontrollsystems mit Augenmaß ist vor allem Erfahrung notwendig. Warum? Weil nur mit großer Erfahrung das komplexe Zusammenspiel zwischen Unternehmensstrategie und -organisation, Geschäftsprozessen, IT-Systemen und dem internen Kontrollsystem vollständig erfasst werden kann. Genau das ist unser Kerngeschäft. Wir nehmen Sie an der Hand und führen Sie durch das Dickicht der aktuellen Anforderungen an das Unternehmen, dessen Mitarbeiter und Organe und wenden Haftungsrisiken schon ab, bevor es wirklich ernst wird.

Wir 

  • unterstützen Unternehmen und Nonprofitorganisationen bei der Risikoanalyse zur Feststellung der notwendigen Maßnahmen,
  • beraten umfassend zu Haftungsrisiken und deren Abwehr/Vorbeugung im Kontext mit der Business Judgement Rule,
  • bauen maßgeschneiderte IKS in Ihrem Unternehmen auf,
  • stellen angepasste (anonyme) Hinweisgebersysteme nach dem individuellen Maßstab her,
  • sind fortlaufend an Ihrer Seite und begleiten Sie bei Ihren täglichen unternehmerischen Entscheidungen,
  • passen vorhandene Strukturen auf neue und veränderte Situationen an,
  • begleiten die interne Revision bei turnusmäßigen oder anlassbezogenen Maßnahmen

und erledigen vieles mehr für Sie.

Ihr Anwalt für interne Kontrollsysteme

Sie möchten für Ihr Unternehmen ein internes Kontrollsystem implementieren? Sie möchten Ihr bestehendes IKS erneuern? Gern unterstützen wir Sie dabei!

Ihre Ansprechpartner für alle IKS-Fragen erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 85 30). Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und Ihre Fragen!

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Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 85 30

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