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Durch die stetig neu definierten regulatorischen Anforderungen sehen sich Unternehmen einem ständigen Wandel von beispiellosem Tempo ausgesetzt. Daneben verschärfen sich Haftungsrisiken, die mit erhöhten Transparenz- und Kontrollanforderungen gegenüber Aktionären, Aufsichtsbehörden und der Gesellschaft einhergehen. In diesem Spannungsfeld sind Regelkonformität sowie die Identifikation, Bewertung und das Management von Risiken wegweisend.
Von einer Krise ist bereits dann die Rede, wenn in Ihrem Unternehmen ein Verstoß gegen geltende Gesetze oder auch (interne) Richtlinien aufgedeckt wird. Dabei ist nicht immer direkt abschätzbar, ob oder in welcher Höhe der Verstoß einen Schaden für das Unternehmen nach sich zieht, insbesondere auch nicht, ob der „Compliance-Verstoß“ durch Kenntnisnahme der Öffentlichkeit einen nachhaltigen (Reputations-)Schaden oder gar strafrechtliche Konsequenzen fordert.
Bei diesen Krisen steht Ihnen WINHELLER mit unserem erfahrenen Compliance-Team zur Seite:
Compliance-Verstöße können negative Auswirkungen auf das gesamte Unternehmen nach sich ziehen: Neben Reputations- und finanziellen Schäden werden oft Beziehungen mit Geschäftspartnern nachhaltig beeinträchtigt. Umso wichtiger ist die Implementation präventiver auf das Unternehmen individuell angepasster Risikomanagementprozesse.
Wir beraten Sie bei der Identifikation unternehmensspezifischer Compliancerisiken, auch über die klassischen wirtschaftskriminellen Straftatbestände hinaus, und helfen Ihnen, ein adäquates Risikomanagement zu implementieren, welches seine Leistungsfähigkeit auch nicht bei sich verschärfenden Vorgaben einbüßt.
Für aufgetretene Compliance-Verstöße werden häufig zusätzlich zu einer möglicherweise strafrechtlichen Verfolgung auch empfindliche Sanktionen in Form von Bußgeldern oder Auftragssperren verhängt. Um die Auswirkungen dieser Sanktionen auf den Geschäftsbetrieb möglichst gering zu halten, sollte umgehend reagiert werden.
Durch unsere krisenorientierte Ad-hoc-Beratung sind wir vermittelnd zwischen Ihnen und den zuständigen Stellen tätig und unterstützen Sie somit umgehend und vollumfänglich. Darüber hinaus beraten wir strategisch u.a. zur möglichen Abwehr von Schadensersatzansprüchen sowie zu einer erforderlichen, krisenbewältigenden Öffentlichkeitsarbeit – auch dann, wenn Bußgeldbescheide bereits erlassen wurden oder staatliche Organe ihre Ermittlungstätigkeiten aufgenommen haben.
Ist Ihr Unternehmen mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert, kann die Selbstanzeige den Weg zurück in die Legalität und Steuerehrlichkeit des Unternehmens ermöglichen.
Wir beraten Sie umfassend und umsetzungsorientiert im Zusammenhang mit der Abgabe einer Selbstanzeige und/oder im Rahmen von Steuerstrafverfahren: Zentrale Bestandteile unserer Beratungspraxis umfassen daher neben ausführlichen Beratungsgesprächen auch die Koordination mit weiteren Beteiligten sowie die Korrespondenz mit den zuständigen staatlichen Stellen.
Ist der Akutfall bereits eingetreten, d.h. stehen die staatlichen Ermittlungsorgane bereits vor der Tür des Unternehmens, ist die Gefahr unüberlegter, möglicherweise für das weitere Verfahren nachteiliger Handlungen gegeben. Dabei sind gerade die ersten Stunden einer behördlichen Durchsuchung für das weitere Ermittlungs- oder Strafverfahren wegweisend und besonders fehleranfällig.
Unsere Experten beraten Sie neben der Prävention und der möglichen, ressourcenschonenden Prozessplanung auch bezüglich der richtigen Verhaltensweisen im Zusammenhang mit staatlichen Durchsuchungen und Beschlagnahmen, um so mögliche nachteilige Auswirkungen staatlicher Ermittlungs- und Strafverfolgungshandlungen gering zu halten.
Sollte es einmal passiert sein, dass ein öffentlichkeitswirksamer Compliance-Verstoß eingetreten ist und dadurch die Reputation Ihres Unternehmens und somit auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihr Unternehmen in Mitleidenschaft gezogen wurde, gilt es, diese (Vertrauens-)Schäden wieder zu beheben und Ihr Unternehmen aus der Krise heraus wieder in ein gutes Licht zu stellen.
Zu beachten sind dabei vor allem drei Faktoren:
Ihr Unternehmen droht in eine Krise zu rutschen oder befindet sich schon mittendrin? Unser erfahrenes Anwaltsteam steht Ihnen zur Seite und gibt Ihnen Rückendeckung. Ihre versierten Ansprechpartner sind:
Zögern Sie nicht, direkt auf uns zuzukommen! Sie erreichen unser Team am einfachsten über die 069 / 76 75 77 80 oder via E-Mail (info@winheller.com).
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sportrecht Dr. Thomas Dehesselles wurde vom Wirtschaftsmagazin WiWo erneut ausgezeichnet.