Kanzlei für Krisenberatung Compliance

Krisenberatung für Ihr Unternehmen

Durch die stetig neu definierten regulatorischen Anforderungen sehen sich Unternehmen einem ständigen Wandel von beispiellosem Tempo ausgesetzt. Daneben verschärfen sich Haftungsrisiken, die mit erhöhten Transparenz- und Kontrollanforderungen gegenüber Aktionären, Aufsichtsbehörden und der Gesellschaft einhergehen. In diesem Spannungsfeld sind Regelkonformität sowie die Identifikation, Bewertung und das Management von Risiken wegweisend.

Compliance-Krisenberatung

Ab wann spricht man von einer Krise im Unternehmen?

Von einer Krise ist bereits dann die Rede, wenn in Ihrem Unternehmen ein Verstoß gegen geltende Gesetze oder auch (interne) Richtlinien aufgedeckt wird. Dabei ist nicht immer direkt abschätzbar, ob oder in welcher Höhe der Verstoß einen Schaden für das Unternehmen nach sich zieht, insbesondere auch nicht, ob der „Compliance-Verstoß“ durch Kenntnisnahme der Öffentlichkeit einen nachhaltigen (Reputations-)Schaden oder gar strafrechtliche Konsequenzen fordert.

Wir unterstützen Sie

Bei diesen Krisen steht Ihnen WINHELLER mit unserem erfahrenen Compliance-Team zur Seite:

  • (Öffentlichkeitswirksame) Compliance-Verstöße
  • Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
  • Strafrechtliche Ermittlungen
  • Selbstanzeigen/Berichtigungen
  • (Interne/externe) Untersuchungen/Durchsuchungen

Unsere Leistungen der Krisenberatung im Überblick:

Krisenpräventive Beratung

Compliance-Verstöße können negative Auswirkungen auf das gesamte Unternehmen nach sich ziehen: Neben Reputations- und finanziellen Schäden werden oft Beziehungen mit Geschäftspartnern nachhaltig beeinträchtigt. Umso wichtiger ist die Implementation präventiver auf das Unternehmen individuell angepasster Risikomanagementprozesse.

Wir beraten Sie bei der Identifikation unternehmensspezifischer Compliancerisiken, auch über die klassischen wirtschaftskriminellen Straftatbestände hinaus, und helfen Ihnen, ein adäquates Risikomanagement zu implementieren, welches seine Leistungsfähigkeit auch nicht bei sich verschärfenden Vorgaben einbüßt.

Ad-hoc-Beratung in Krisenfällen

Für aufgetretene Compliance-Verstöße werden häufig zusätzlich zu einer möglicherweise strafrechtlichen Verfolgung auch empfindliche Sanktionen in Form von Bußgeldern oder Auftragssperren verhängt. Um die Auswirkungen dieser Sanktionen auf den Geschäftsbetrieb möglichst gering zu halten, sollte umgehend reagiert werden.

Durch unsere krisenorientierte Ad-hoc-Beratung sind wir vermittelnd zwischen Ihnen und den zuständigen Stellen tätig und unterstützen Sie somit umgehend und vollumfänglich. Darüber hinaus beraten wir strategisch u.a. zur möglichen Abwehr von Schadensersatzansprüchen sowie zu einer erforderlichen, krisenbewältigenden Öffentlichkeitsarbeit – auch dann, wenn Bußgeldbescheide bereits erlassen wurden oder staatliche Organe ihre Ermittlungstätigkeiten aufgenommen haben.

Selbstanzeigen/Berichtigungen

Ist Ihr Unternehmen mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert, kann die Selbstanzeige den Weg zurück in die Legalität und Steuerehrlichkeit des Unternehmens ermöglichen.

Wir beraten Sie umfassend und umsetzungsorientiert im Zusammenhang mit der Abgabe einer Selbstanzeige und/oder im Rahmen von Steuerstrafverfahren: Zentrale Bestandteile unserer Beratungspraxis umfassen daher neben ausführlichen Beratungsgesprächen auch die Koordination mit weiteren Beteiligten sowie die Korrespondenz mit den zuständigen staatlichen Stellen.

Begleitung von Untersuchungen/Durchsuchungen

Ist der Akutfall bereits eingetreten, d.h. stehen die staatlichen Ermittlungsorgane bereits vor der Tür des Unternehmens, ist die Gefahr unüberlegter, möglicherweise für das weitere Verfahren nachteiliger Handlungen gegeben. Dabei sind gerade die ersten Stunden einer behördlichen Durchsuchung für das weitere Ermittlungs- oder Strafverfahren wegweisend und besonders fehleranfällig.

Unsere Experten beraten Sie neben der Prävention und der möglichen, ressourcenschonenden Prozessplanung auch bezüglich der richtigen Verhaltensweisen im Zusammenhang mit staatlichen Durchsuchungen und Beschlagnahmen, um so mögliche nachteilige Auswirkungen staatlicher Ermittlungs- und Strafverfolgungshandlungen gering zu halten.

Zurückgewinnung des Vertrauens/Aufarbeitungsprozess

Sollte es einmal passiert sein, dass ein öffentlichkeitswirksamer Compliance-Verstoß eingetreten ist und dadurch die Reputation Ihres Unternehmens und somit auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihr Unternehmen in Mitleidenschaft gezogen wurde, gilt es, diese (Vertrauens-)Schäden wieder zu beheben und Ihr Unternehmen aus der Krise heraus wieder in ein gutes Licht zu stellen.

Zu beachten sind dabei vor allem drei Faktoren: 

  • Zunächst einmal ist es wichtig, eine klare Entschuldigung für den eingetretenen Complianceverstoß an die Öffentlichkeit zu kommunizieren. Oftmals wird dieser Punkt in Unternehmen lange Zeit völlig außer Acht gelassen. 
  • Weiterhin wichtig ist eine nachhaltige Aufarbeitung der Krise. Hierbei kommt es darauf an, nicht nur die (Krisen-)Symptome zu behandeln, sondern die tatsächlichen Krisenursachen zu ermitteln. Das Unternehmen muss sich also die Frage stellen, wie es überhaupt zum eingetretenen Verstoß kommen konnte und aus welchen Gründen. 
  • Zuletzt sollte, gerade bei medienwirksamen und erheblichen Compliance-Verstößen, ein nach außen erkennbarer Wandel des Unternehmens eintreten. Werden z.B. glaubwürdige Dritte als „Aufarbeiter“ und „Gesichter des Neuanfangs“ präsentiert oder lediglich ein möglicherweise selbst involvierter Unternehmensinterner? Wie im Fall „Volkswagen“ zu sehen ist, kann auch ein leicht modifiziertes neues Firmenlogo hilfreich für einen Neustart sein und diesen visuell deutlich machen.

Ihr Anwalt für die Krisenberatung im Unternehmen

Ihr Unternehmen droht in eine Krise zu rutschen oder befindet sich schon mittendrin? Unser erfahrenes Anwaltsteam steht Ihnen zur Seite und gibt Ihnen Rückendeckung.

Zögern Sie nicht, direkt auf uns zuzukommen! Ihre versierten Ansprechpartner erreichen Sie am einfachsten über die 069 / 76 75 77 85 30 oder via E-Mail (info@winheller.com).

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 85 30

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