Streit mit den Datenschutzaufsichtsbehörden
Aufsichtsbehörden überwachen Einhaltung des Datenschutzrechts
Für die Überwachung der Einhaltung des Datenschutzrechts sind in Deutschland die Datenschutzaufsichtsbehörden der Bundesländer sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig. Mit Ausnahme des Bundeslandes Bayern sind die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer sowohl für den nicht öffentlichen Bereich, z.B.
- Unternehmen,
- Vereine,
- Verbände und
- Ärzte,
als auch für den öffentlichen Bereich, z.B.
- Behörden,
- Schulen,
- städtische Krankenhäuser sowie
- Industrie- und Handelskammern,
zuständig. Daneben ist der Bundesbeauftragte für Datenschutz insbesondere für Bundesbehörden und Telekommunikations- sowie Postdienstleister zuständig. Während die Aufsichtsbehörden die Umsetzung des Datenschutzrechts in Unternehmen, Behörden, Verbänden und Vereinen in den vergangenen Jahren nur sehr sporadisch überprüft haben, nehmen die Kontrollen in jüngster Zeit spürbar zu.
Befugnisse der Aufsichtsbehörden
Die Aufsichtsbehörden haben umfangreiche Befugnisse, um die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu überwachen, durchzusetzen sowie etwaige Verstöße zu sanktionieren.
Beispielsweise können die Datenschutzbehörden verlangen, dass ihnen alle notwendigen Informationen zur Untersuchung von datenschutzrelevanten Vorgängen zur Verfügung gestellt werden. Zudem dürfen sie Datenschutzüberprüfungen vornehmen und hierzu die Geschäftsräume betreten. Auch kann die Aufsichtsbehörde eine vorübergehende oder endgültige Beschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich eines Verbotes aussprechen.
Sanktionen bei Verstößen im Datenschutz
Bei Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften können die Aufsichtsbehörden Geldbußen in Höhe von bis zu 20.000.000 Euro oder im Fall eines Unternehmens bis zu 4 Prozent seines weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängen. Neben dem finanziellen Verlust droht jedoch auch ein Imageschaden, wenn Datenschutzverstöße oder die Verhängung von Bußgeldern öffentlich bekannt werden. In der Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden sind daher Kompetenz und Sachverstand gefragt, um Schäden für Ihre Organisation zu vermeiden bzw. gering zu halten.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte vertreten sie gern gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Beratungsleistungen im Datenschutzrecht
Unser Beratungsangebot umfasst insbesondere:
- Stellung von Anfragen an die Datenschutzaufsichtsbehörden
- Kommunikation mit Datenschutzaufsichtsbehörden in Konfliktfällen, wie der Behauptung von datenschutzrechtlichen Verstößen
- Vertretung in Bußgeldverfahren
- Beratung und Unterstützung bei aufsichtsbehördlichen Kontrollverfahren
- Unterstützung bei der Meldung von Datenschutzverletzungen
Ihre Anwalt für Konflikte mit den Datenschutzaufsichtsbehörden
Wir übernehmen Ihre Vertretung gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden. Ihre Expertin für Fragen rund um den Umgang mit den Aufsichtsbehörden sowie allgemein zum Datenschutz ist Rechtsanwältin Olga Stepanova.
Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).
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