Kanzlei für Gesundheitsdatenschutz

Gesundheitsdatenschutz

Beratung zum Datenschutz im Gesundheitswesen

Gesundheitsdaten sind sensible personenbezogene Daten, die einen besonderen Rechtsschutz genießen. Zu Gesundheitsdaten zählen alle Daten, die sich auf den Gesundheitszustand einer betroffenen Person beziehen und aus denen Informationen über den früheren, gegenwärtigen und künftigen körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der betroffenen Person hervorgehen.

Sobald ein Gesundheitsbezug besteht, ist es unerheblich, von welcher Stelle die Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Krankenversicherungen, Apotheken, Forschungseinrichtungen, aber auch andere Organisationen, die Gesundheitsdaten verarbeiten, z.B. Selbsthilfegruppen oder Stiftungen zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, müssen sich demnach zwingend mit dem Gesundheitsdatenschutz befassen.

Zudem spielt die Digitalisierung auch im Gesundheitswesen eine immer wichtigere Rolle (elektronische Patientenakten, Telemedizin, Gesundheits-Apps), sodass sich die Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit zukünftig noch weiter verschärfen werden.

Gesundheitsdatenschutz: Anwalt berät bundesweit

Besonderer Schutz für Gesundheitsdaten

Daten über den Gesundheitszustand von Personen, wie Krankheits-, Behandlungs- und Diagnosedaten, Krankheitsrisiken, genetische Daten oder Arztbesuche stellen äußerst sensible Informationen dar. Sollten diese Daten in falsche Hände geraten, kann dies für die betroffene Person äußerst unangenehme Folgen haben. Dementsprechend muss das Datenschutzniveau bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten hoch sein.

Aufgrund der hohen Sensibilität werden Gesundheitsdaten als besondere Kategorien personenbezogener Daten durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt. Des Weiteren sind bereichsspezifische Bestimmungen, wie

  • Vorschriften der Sozialgesetzbücher,
  • das E-Health-Gesetz,
  • Landeskrankenhausgesetze oder
  • Berufsordnungen der Ärzte und Apotheker

zu befolgen. Für Gesundheitseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft gelten zudem eigenständige kirchenspezifische Datenschutzgesetze.

Neben den datenschutzrechtlichen Vorschriften ist auch das Patientengeheimnis zu wahren.

Um ihrer Verantwortung im Datenschutz nachzukommen, sind alle Einrichtungen, die Gesundheitsdaten verarbeiten, angehalten, effiziente Datenschutzkonzepte zu implementieren. Aufgrund der hohen Komplexität des Gesundheitsdatenschutzes bieten wir Ihnen hierbei unsere umfassende Praxiserfahrung auf dem Gebiet des Datenschutzrechts an.

Unsere Mandanten im Gesundheitssektor (Auszug)

Ram Group PTE Ltd.

Deutsche Herzstiftung e.V.

Stefan-Morsch-Stiftung

AIDS Hilfe Hessen e.V.

Unsere Beratungsleistungen im Gesundheitsdatenschutz

Ihr Datenschutz in Expertenhänden! Wir unterstützen Sie gern, die Verarbeitung von Gesundheitsdaten rechtskonform und praxisorientiert zu gestalten.

Unsere Beratungsleistungen im Gesundheitsdatenschutz umfassen:

  • Prüfung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften und Aufbau praxisorientierter Datenschutzkonzepte
  • rechtliche Beurteilung von gesundheitsdatenschutzrechtlichen Sachverhalten
  • Durchführung von Mitarbeiterschulungen, z.B. für Ärzte, Pflegepersonal, Empfangsmitarbeiter
  • Beratung im Zusammenhang mit dem Einsatz externer Dienstleister (sog. Digital-Health-Anbieter), z.B. zur Verwaltung von Patientendaten
  • datenschutzkonforme Gestaltung aller Prozesse, z.B. Patientenaufnahme, Dokumentation von Untersuchungsergebnissen, Patientenentlassung
  • Beratung zur datenschutzkonformen Übermittlung von Gesundheitsdaten an Dritte, wie andere Fachabteilungen, Abrechnungsstellen, Sozialversicherungsträger, Medizinischer Dienst der Krankenkassen
  • Beratung zur datenschutzkonformen Einführung und Ausgestaltung von Datenverarbeitungsprogrammen (wie Krankenhausinformationssystemen) und zur Erstellung von Berechtigungskonzepten
  • Erstellung erforderlicher Dokumente, wie z.B. Verpflichtungserklärungen, Einwilligungserklärungen oder Schweigepflichtentbindungserklärungen
  • Beratung zur datenschutzkonformen Dokumentation, Archivierung sowie Löschung von Gesundheitsdaten
  • Beratung zur datenschutzkonformen Ausgestaltung von E-Health-Angeboten, wie z.B. E-Health-Apps, onlinegestützte Terminvergabe etc.
  • Beratung hinsichtlich erforderlicher Datenschutzfolgenabschätzungen nach Art. 35 DSGVO
  • Stellung des externen Datenschutzbeauftragten
  • Einführung von Prozessen zur Sicherstellung und Umsetzung von Betroffenenrechten, z.B. Auskunftsersuchen

Ihr Anwalt für Gesundheitsdatenschutz

Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um den Gesundheitsdatenschutz.

Zögern Sie nicht, auf uns zu zukommen! Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).

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Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

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