Kanzlei für Datenschutz im Krankenhaus

Datenschutz im Krankenhaus

Beratung im Gesundheits- und Krankenhausdatenschutz

Selbstverständlich gelten auch für Gesundheitseinrichtungen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

In Krankenhäusern werden gesundheitsbezogene Informationen verarbeitet, für die besonders hohe Standards an technischen und organisatorischen Maßnahmen etabliert werden müssen. Bereits die bloße Information, dass sich ein Patient zur Behandlung in ein Krankenhaus begibt, ist als Gesundheitsinformation zu behandeln. Datenpannen im Gesundheitssektor lösen nahezu immer eine Meldepflicht gegenüber den Betroffenen und der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz aus.

Datenschutz im Krankenhaus

Datenschutz und Digitalisierung in Krankenhäusern

Um einen rechtskonformen Umgang mit Patientendaten sicherzustellen, sind Krankenhäuser angehalten, rechtssichere und praxistaugliche Datenschutzkonzepte zu entwickeln und umzusetzen.

Nicht zuletzt macht auch die Digitalisierung vor dem Gesundheitssektor nicht halt:

  • Elektronische Patientenakten
  • Telemedizin
  • Anlegen großer Datenbanken
  • Patientendaten in der Cloud

Neben der Möglichkeit der effizienteren Patientenversorgung und dem Ausbau des Wissens verschärfen sich damit die Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit.

Angaben über den Gesundheitszustand von Patienten

Auf dem Gebiet des Gesundheitsdatenschutzes existieren zahlreiche gesetzliche Spezialregelungen. Durch die DSGVO werden Gesundheitsdaten als sogenannte besondere Kategorien personenbezogener Daten umfangreicher geschützt. Weiterhin ist eine Vielzahl bereichsspezifischer Sondernormen wie

  • Vorschriften der Sozialgesetzbücher,
  • Landeskrankenhausgesetze,
  • Berufsordnungen der Ärzte oder
  • das E-Health-Gesetz

zu beachten.

Für Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft gelten zudem eigenständige kirchenspezifische Datenschutzgesetze. Außerdem werden Angaben über den Gesundheitszustand durch die ärztliche Schweigepflicht geschützt.

Unsere Beratungsleistungen im Krankenhausdatenschutz

Aufgrund der hohen Komplexität des Schutzes von Gesundheitsdaten sind umfassende Praxiserfahrungen erforderlich. Wir unterstützen Sie gern dabei, den Datenschutz im Krankenhaus gesetzeskonform und praxisorientiert zu gestalten. Zu unseren Leistungen zählen insbesondere:

  • Prüfung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften und Aufbau praxisorientierter Datenschutzkonzepte,
  • rechtliche Beurteilung von gesundheitsdatenschutzrechtlichen Sachverhalten,
  • Durchführung von Mitarbeiterschulungen, z.B. für Ärzte, Pflegepersonal, Empfangsmitarbeiter,
  • Beratung im Zusammenhang mit dem Einsatz externer Dienstleister (sog. Digital-Health-Anbieter), z.B. zur Verwaltung von Patientendaten,
  • datenschutzkonforme Gestaltung aller Prozesse, z.B. Patientenaufnahme, Dokumentation von Untersuchungsergebnissen, Patientenentlassung,
  • Beratung zur datenschutzkonformen Übermittlung von Gesundheitsdaten an Dritte, wie andere Fachabteilungen, Abrechnungsstellen, Sozialversicherungsträger, Medizinischer Dienst der Krankenkassen,
  • Beratung zur datenschutzkonformen Einführung und Ausgestaltung von Datenverarbeitungsprogrammen (wie Krankenhausinformationssystemen) und zur Erstellung von Berechtigungskonzepten,
  • Erstellung erforderlicher Dokumente, wie z.B. Verpflichtungserklärungen, Einwilligungserklärungen oder Schweigepflichtentbindungserklärungen,
  • Beratung zur datenschutzkonformen Dokumentation, Archivierung sowie Löschung von Gesundheitsdaten,
  • Beratung hinsichtlich erforderlicher Datenschutzfolgenabschätzungen nach Art. 35 DSGVO,
  • Stellung des externen Datenschutzbeauftragten,
  • Einführung von Prozessen zur Sicherstellung und Umsetzung von Betroffenenrechten, z.B. Auskunftsersuchen.

Ihr Anwalt für den Datenschutz im Krankenhaus

Sie möchten alle Datenströme im Krankenhaus rechtssicher gestalten oder Mitarbeiter im Krankenhaus im Datenschutz schulen? Zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf uns zuzukommen.

Ihre Ansprechpartnerinnen für Fragen rund um das Thema Datenschutz im Krankenhaus erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80).

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 80
 

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