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Immer mehr Unternehmen entscheiden sich für die Auslagerung ihrer Infrastruktur, Anwendungen oder Software auf Rechenzentren von Cloudanbietern, die ihnen den Zugriff über das Internet ermöglichen. Durch
können sich Unternehmen die Kosten für den Aufbau und die Wartung einer eigenen Rechenzentrumsinfrastruktur oder für die Lizenzierung von Software sparen.
Aufgrund nutzungsabhängiger Tarifmodelle werden nur die Kosten für Unternehmen fällig, die durch die tatsächliche Verwendung der Infrastruktur, Anwendung oder Software entstehen.
Allerdings dürfen die datenschutzrechtlichen Risiken beim Rückgriff auf die Dienste der Cloudanbieter nicht unbeachtet bleiben, ansonsten könnten sich die Kostenvorteile unvermittelt zur Kosten- und Haftungsfalle entwickeln. Die Risiken beim Cloud Computing sind oftmals strukturbedingt und liegen in der Speicherung von Daten auf Servern, die sich außerhalb des Unternehmens befinden und von einem externen Dienstleister unterhalten werden.
Entscheiden sich Unternehmen für die dezentrale Datenverarbeitung beim Cloudanbieter, sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass
Datenschutz und Cyber-Sicherheit in Deutschland 2022
(Kapitel aus dem Fachbuch der Reihe Law Review)
Unsere Experten verfassen jährlich für das Handbuch The Privacy, Data Protection and Cybersecurity Law Review ein eigenes Kapitel zu aktuellen Datenschutzregelungen in Deutschland. Hier kostenlos lesen.
Die Einhaltung dieser Pflichten gestaltet sich für Unternehmen in der Praxis oftmals schwierig, wie sich aus den folgenden Anwendungsbeispielen ergibt:
Werden von Unternehmen Cloudanbieter beauftragt, die nicht in der Lage sind, die Vorgaben der DSGVO umzusetzen, drohen dem auslagernden Unternehmen erhebliche Geldbußen. Daher ist die Auswahl eines Cloudanbieters, der die Vorgaben der DSGVO einhält, von erheblicher Bedeutung.
VOK DAMS Events GmbH
PRO ASYL e.V.
Mein Grundeinkommen e.V.
Bitwala GmbH
Technische Hochschule Lübeck
Deutsche Herzstiftung e.V.
Unsere Datenschutzexperten unterstützen Sie gerne bereits in der Planung von cloud-basierten Datenverarbeitungen oder Datenmigrationen von lokalen Servern zu Clouddiensten:
Ihre Ansprechpartnerinnen zu Fragen rund um den Datenschutz bei der Nutzung von Cloudangeboten sind Rechtsanwältin Olga Stepanova und Rechtsanwältin Patricia Jechel. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80). Zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf uns zuzukommen.
09.01.2023 - Patricia Jechel
Persönliche Haftung bei DSGVO-Verstößen – Das sollten Geschäftsführer wissen
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