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Zweck eines Softwareüberlassungsvertrags ist die Überlassung von Software durch ein Unternehmen (Entwickler oder Händler) an einen Erwerber. Letzterer zahlt einen vereinbarten Betrag, damit die Software befristet oder auf Dauer genutzt werden kann. Die Erstellung eines Softwareüberlassungsvertrags bedarf äußerster Sorgfalt, denn es gibt einiges zu beachten.
Inhaltlich wichtige Vertragspunkte sind u.a.:
Da Software typischerweise vom Urheberrecht umfasst ist, bildet dieses auch den Dreh- und Angelpunkt aller vertraglichen Überlegungen. Denn nur unter Berücksichtigung der Gestaltungsmöglichkeiten des Urheberrechts lassen sich Softwaregeschäfte, gleich welcher Art, durchführen.
Unabhängig davon, ob Sie als Entwickler Software vertreiben oder als Unternehmen Software erwerben möchten, unterstützt Sie unser erfahrenes Beraterteam im IP/IT-Recht dabei, Ihre Vorhaben rechtssicher umzusetzen.
Ob eine Software z.B. gekauft, per Lizenz genutzt oder durch einen speziellen Auftrag maßgeschneidert erstellt werden soll – wir beraten Sie vom ersten Vertragsentwurf bis hin zur rechtlich korrekten Voll-Integration in Ihr Unternehmen und – wenn Sie wünschen – selbstverständlich auch darüber hinaus.
Sie möchten Ihre eigene Software rechtssicher vertreiben oder das Nutzungsrecht einer Fremdsoftware erwerben? Ihre Ansprechpartnerinnen rund um die Themen Software und IT-Recht sind Rechtsanwältin Olga Stepanova (Fachanwältin für IT-Recht) sowie Rechtsanwältin Patricia Jechel. Gerne können Sie sich jederzeit mit Ihren Fragen an uns wenden. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 80). Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.