Providerverträge, Domainrecht und Internetrecht
Mit der privaten und geschäftlichen Nutzung des Internets gehen einige rechtliche Probleme einher, die sich unter dem Stichwort Internetrecht zusammenfassen lassen.
Grundlage für Geschäfte im Internet ist oft die Nutzung von sogenannten Providern. Diese stellen z.B. Server, Webspace oder Content-Management-Systeme (CMS) zur Verfügung.
Die Leistungen dieser Anbieter lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Frage nach der Haftung für rechtswidrige Inhalte, die Nutzer auf diesen Plattformen veröffentlichen.
Access-, Presence- und Content-Provider
Ein Content Provider stellt eigene Inhalte oder CMS-Systeme für die Datenpflege zur Verfügung. Ein Host Provider (oder Internet Presence Provider) stellt anderen Parteien auf einem Server Speicherplatz zur Verfügung, damit diese eigene Inhalte ins Internet einstellen können. Ein Access Provider (Zugangs-Provider) hingegen ermöglicht Dritten lediglich den Zugang zum Internet. Er stellt weder Speicherplatz noch eigene Inhalte zur Verfügung. Häufig erfüllen Onlinedienste mehrere der genannten Funktionen.
Höchst kritisch und damit zwingend zu beachten sind Fragen rund um die Haftung für angebotene oder bezogene Providerleistungen. Häufig ergeben sich aus der Spezialität der Sachverhalte nicht auf den ersten Blick erkennbare Risiken. Diese sollten jedoch in jedem Fall in einem Providervertrag entsprechend geregelt werden.
Haftungsrisiken durch kluge Vertragsgestaltung minimieren
Unabhängig davon, welche Art von Leistungen Sie für Ihre Kunden bereitstellen oder selbst als Unternehmen einkaufen: Jede Leistung erfordert die Einbindung von speziellen Regelungen. Dabei spielen z.B. die Art der technischen Bereitstellung, des datenschutzrechtlichen Umfelds sowie die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens eine Rolle.
Wir unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte durch die Gestaltung von wirtschaftlich und rechtlich sinnvollen Verträgen und helfen Ihnen, sich bestmöglich gegen Haftungsrisiken abzusichern.
Domainbesetzung: Wir sichern Ihr Recht
Ein Wettbewerber macht Ihnen Probleme bei der Registrierung Ihres Wunschdomains? Auch im Domainrecht können Sie auf unser Team zählen. Wir helfen Ihnen bei der Registrierung via DENIC (Deutsches Network Information Center) oder EURid (European Registry of Internet Domain Names).
Schon allein die Auswahl der Domain kann Schwierigkeiten bereiten, z.B. etwa, wenn ein Konkurrent den gewünschten Domainnamen bereits registriert hat oder Sie ein Opfer von Cybersquatting (Domainbesetzung) bzw. einer rechtswidrigen Domainregistrierung geworden sind. Daher ist es wichtig, sich auch bei der Wahl und Registrierung Ihrer Domain schon rechtlich beraten zu lassen, schließlich geht es dabei um den guten Namen Ihres Unternehmens.
Ihr Anwalt für Internetrecht und Providerverträge
Sie möchten mit Ihrem Unternehmen einen Vertrag mit einem Provider schließen oder haben Domainstreitigkeiten mit einem Wettbewerber? Gerne beantwortet sie Ihre Fragen.
Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80). Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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