Beschaffungsverträge für Hard- und Software Rechtsberatung

Beschaffungsverträge für Hard- und Software

Die Beschaffung der richtigen Hard- und Software zu rechtlich und wirtschaftlich sinnvollen Konditionen stellt das Rückgrat der IT innerhalb eines Unternehmens dar. Daher sollte sie besonders professionell geplant und rechtlich abgesichert werden.

Hardwareleasing und Hardwaremiete

Bei der Beschaffung von Hard- und Software für Kunden aus den unterschiedlichsten Branchen muss die besondere Schnelllebigkeit des IT-Marktes bedacht und entsprechend eingeplant werden. Je nach individueller Anforderung des Geschäftsmodells können unterschiedliche Konstrukte interessant sein.

Werden Hard- und Software beispielsweise nur für klassische Büroarbeiten verwendet, ist ein traditioneller Erwerb der Hardware meist eine sinnvolle Investition. Stellt die IT-Infrastruktur eines Unternehmens jedoch den Kern seiner Tätigkeit dar und werden dabei komplexere Tätigkeiten ausgeführt, sollten Sie über andere Optionen, wie z.B. Hardwareleasing oder -miete nachdenken. So können sie schneller und effektiver mit dem technologischen Wandel mithalten.

Anwalt für Beschaffungsverträge berät bundesweit

Outsourcing von Bereitstellung und Wartung

Ein wichtiges Thema im Bereich der Beschaffung von IT ist heute vor allem das Outsourcing. Hierbei will (oder kann) sich ein Unternehmen keine eigene IT-Abteilung leisten und zieht es vor, dass die Bereitstellung und Wartung der benötigten Hard- und Software durch einen oder mehrere externe Dienstleister erfolgt. Auch hier bieten wir Ihnen kompetente rechtliche Beratung und unterstützen Sie dabei, den optimalen Weg einzuschlagen.

Wenn Sie für Ihr Unternehmen Software erwerben oder selbst Software verkaufen, sollten Sie diese Verträge gründlich prüfen. Folgende Punkte sollten außerdem bedacht werden:

  • Werden regelmäßige Updates angeboten?
  • Zu welchen finanziellen Konditionen wird die Wartung der Software angeboten?
  • Ist die angebotene Software ausreichend spezifiziert und ist dies entsprechend im Vertrag festgehalten?
  • Müssen die Mitarbeiter des Erwerbers geschult werden?
  • Bietet der Softwareanbieter selbst Schulungen an?

Für all diese Vorhaben benötigen Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite. Kümmern Sie sich um Ihr Kerngeschäft. Wir sorgen dafür, dass Ihnen Ihre Vertragsbeziehungen keine Probleme bereiten.

Unsere Beratungsleistungen bei Beschaffungsverträgen

Unserer erfahrenen Berater unterstützen Sie bei

  • der Erstellung von Beschaffungsverträgen,
  • der Prüfung von bestehenden Verträgen im Hinblick auf Verbesserungspotential und
  • begleiten Sie bei allen außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten.

Ihr Anwalt für IT-Beschaffungsverträge

Sie möchten neue Soft- oder Hardware im Unternehmen einführen und den entsprechenden Beschaffungsvertrag auf rechtssichere Beine stellen? Gerne stehen sie Ihnen Rede und Antwort.

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80). Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

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