Rechtsberatung grenzüberschreitende IT-Verträge

Grenzüberschreitende IT-Verträge

Beratung und Vertragsgestaltung

Arbeiten bei einem IT-Projekt Beteiligte aus unterschiedlichen Ländern zusammen, beeinflusst dies nicht nur die tatsächlichen Rahmenbedingungen ihrer Zusammenarbeit, sondern auch die vertraglichen. Dementsprechend sollte der dem Projekt zugrundeliegende IT-Vertrag nicht nur die vertragliche Ausgestaltung des Projekts zum Gegenstand haben, sondern auch Bestimmungen zur Regelung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Parteien enthalten.

Häufig ist den Vertragsparteien jedoch nicht klar, was sie bei der vertraglichen Ausgestaltung ihrer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beachten müssen.

Grenzüberschreitende IT-Verträge

Einheitliches Verständnis für Vertragsinhalte schaffen

Zunächst müssen sich die Parteien um ein einheitliches Verständnis bemühen. Der Grund hierfür liegt daran, dass oftmals nicht nur die Kommunikation, sondern insbesondere auch die Vertragsverhandlungen in unterschiedlichen Sprachen stattfinden. Dadurch treten mit einer hoher Wahrscheinlichkeit Missverständnisse auf, die den Projekterfolg erheblich beeinträchtigen können. Um den Erfolg des Projekts zu gewährleisten, sollten Parteien die nachfolgenden Punkte bei Erstellung des Vertrages berücksichtigen: 

  • Sie sollten ihre wesentlichen Interessen und den Zweck des IT-Vertrages in einer Einleitung (sog. Präambel) genau festlegen. Diese Präambel kann dann bei Unsicherheiten als Auslegungsgrundlage herangezogen werden.
     
  • Planen die Parteien den Vertrag in mehreren Sprachen aufzusetzen, sollte zudem eine Auslegungsklausel vereinbart werden. Sie regelt, welche sprachliche Fassung der Verträge in Zweifelsfällen gelten soll.
     
  • Überdies helfen auch konkrete Begriffsdefinitionen. Durch sie halten die Parteien verbindlich fest, was unter bestimmten Begriffen zu verstehen ist und stellen so sicher, dass ihnen immer dieselbe Bedeutung im Vertrag beigemessen wird.

Kommunikation zwischen den Parteien abstimmen

Je komplexer das IT-Projekt ist, desto öfter müssen sich die Parteien untereinander absprechen. Unterschiedliche Zeitzonen, nicht geklärte Zuständigkeiten und verzögerte interne Abstimmungen können jedoch die notwendigen Absprachen zwischen den Beteiligten unnötig verzögern und im ungünstigsten Fall sogar unterbinden. Um diesem Problem entgegenzuwirken, sollten die Parteien im IT-Vertrag von Anfang an  

  • die genauen Zuständigkeiten innerhalb des Projekts festhalten,
  • feste Ansprechpartner sowie Vertreter benennen,   
  • die Kommunikationsmittel klären (z.B. per E-Mail), 
  • festlegen, welche Zeitzone für die vereinbarte Verfügbarkeit der Ansprechpartner gelten soll und 
  • welche Rechtsordnung gilt. 

Insbesondere der letzte Punkt führt bei grenzüberschreitender Rechteeinräumung häufig zu Fragen des anwendbaren Rechts, welche teils durch vertragliche Regelungen, teils auch durch den Rückgriff auf die Grundsätze des internationalen Privatrechts beantwortet werden müssen. 

Detaillierte vertragliche Regelungen zum Vertragsinhalt treffen

Schließlich können sich Parteien nicht darauf verlassen, dass im Land ihres Vertragspartners dieselben gesetzlichen Vorschriften, Rechtsgrundsätze und Gepflogenheiten im Rechtsverkehr gelten oder eine ähnliche richterliche Entscheidungspraxis herrscht. Beispielsweise ist es im US-amerikanischen Recht üblich, weitreichende Haftungsausschlüsse in Verträgen zu regeln, während nach deutschem Recht die Haftung für bestimmte Schäden vertraglich gar nicht ausgeschlossen werden kann. Aus diesem Grund ist den Projektbeteiligten anzuraten, die Vertragsbestimmungen zur Regelung des IT-Projekts im Einzelnen so präzise wie möglich formulieren. 

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