EDV-Vertriebsverträge
Dauerhafte Vertragsbeziehungen von IT-Partnern
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Verträgen zwischen Originalausrüstungsherstellern und Wiederverkäufern, sogenannten Value Added Resellern (OEM- und VAR-Vertriebsverträge), und sorgen dafür, dass Sie mit Ihrem Unternehmen rechtlich sichere und sinnvolle Entscheidungen treffen.
Typisch für EDV-Vertriebsverträge ist eine dauerhafte Beziehung zwischen den Parteien. Nicht selten bedeutet dies jedoch auch eine dauerhafte Verpflichtung. Häufig werden z.B. Absatzförderungspflichten abgeschlossen. Unternehmen, die entsprechende Verträge abschließen oder bereits abgeschlossen haben, sollten daher überprüfen, inwiefern langfristige Verpflichtungen eingegangen werden und ob diese zukünftig aus einer wirtschaftlichen Perspektive problematisch werden könnten.
In aller Regel gibt es zudem sehr strenge Vorgaben für die Verwendung von Marken. Bei Markenrechtsverletzungen drohen oft empfindliche Strafen. Unsere Anwälte für IT-Recht manövrieren Sie daher gerne durch die oft schwierig zu verstehenden Regelungen eines EDV-Vertrages.
Beratung für Vertragshändler
Auch für den Vertragshändler gelten besondere Bedingungen. Anders als ein Kommissionär oder ein Handelsvertreter verkauft er die Waren typischerweise unter eigenem Namen und auch auf eigene Rechnung und hat somit das unternehmerische Risiko selbst zu tragen. Gerne beraten wir Sie zu Mindestabnahmeverträgen und Rücknahmepflichten, um für ein faires und ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Vertragshändler und dem Hersteller zu sorgen und die Risiken der Unternehmung sinnvoll zu begrenzen.
Dabei orientieren wir uns mit Ihnen gemeinsam immer an den praktischen Notwendigkeiten, die Ihr Unternehmen für einen reibungslosen Geschäftsablauf benötigt und beraten Sie im Sinne einer ganzheitlichen Lösung auch zu den hiermit verbundenen handelsrechtlichen Fragestellung.
Ihr Anwalt für EDV-Vertriebsverträge
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