IT-Outsourcing Kanzlei

IT-Outsourcing

Was bedeutet das Outsourcing von IT?

Als IT-Outsourcing wird das Auslagern von IT-Dienstleistungen bezeichnet. Das Outsourcing hat sich in den letzten Jahren weltweit als gängiges Mittel zur Einsparung von zeitlichen und finanziellen Ressourcen etabliert.

Heutzutage profitieren jedoch längst nicht mehr nur große oder international agierende Unternehmen vom Grundsatz der ausgelagerten IT-Abteilung, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen.

Rechtliche Beratung für das Outsourcing von IT

Bedarfsanalyse mit rechtlichem Schwerpunkt

Viele Unternehmen bedienen sich des IT-Outsourcings, um die eigene Flexibilität zu erhöhen, strategische Ziele zu erreichen, die IT-Sicherheit zu erhöhen oder um sich ihrem Kerngeschäft zu widmen und insgesamt die Qualität zu steigern. Vorsicht ist jedoch bei dem Gedanken geboten, durch das Outsourcing könne man pauschal Kosten einsparen. Falsch umgesetzt kann das Hinzuziehen eines externen Dienstleisters für die Erfüllung der eigenen IT-Belange letztlich sogar zu einer Kostensteigerung führen.

Deswegen ist es ratsam, bereits frühzeitig eine Bedarfsanalyse durchzuführen, um für das eigene Unternehmen die optimale Strategie zu entwickeln. Dabei muss auch immer darauf geachtet werden, was rechtlich überhaupt umsetzbar ist und ob der Bedarf des Unternehmens mit entsprechend konzipierten Verträgen realisierbar ist.

Datenschutzrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht beachten

Wenn ganze Betriebseinheiten ausgelagert werden sollen, müssen neben dem IT-Recht auch datenschutzrechtliche, arbeitsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen beachtet werden:

  • Welche Gesellschaftsform soll die neue Einheit haben?
  • Wird sie verkauft, gekauft, oder existiert sie als Tochtergesellschaft weiter und wie steht es um den Datenschutz, wenn eine Transaktion stattfindet?
  • Werden manche Arbeitnehmer im alten Unternehmen verbleiben, oder wird jede Stelle von der Ausgliederung erfasst?

Auch in solch komplexen rechtlichen Mischgebieten unterstützen wir Sie und sichern einen sauberen Betriebsübergang.

Beratung zu Kooperations- und Rahmenverträgen

Bei Kooperationen mit anderen Unternehmen, also beispielsweise der Übernahme von einzelnen Aufgaben durch Drittanbieter, einer zweiten wichtigen Grundform des Outsourcings, stellen Outsourcingverträge für ein Unternehmen oft eine Herausforderung dar und müssen hinsichtlich einer Vielzahl von Gesichtspunkten begutachtet und bewertet werden.

Dazu gehört beispielsweise die Erstellung eines umfangreichen Rahmenvertrags, der die relevantesten vertraglichen Bestimmungen regelt und als Grundgerüst dient, sodass Einzelverträge unter diesem Rahmenvertrag effizienter und damit kostensparender bei gesicherter Qualität abgeschlossen werden können. 

Ihr Anwalt für IT-Outsourcing

Sie möchten Ihre IT-Abteilung oder Teile Ihrer Prozesse auslagern? Gerne beantworten sie Ihre Fragen.

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80). Nehmen Sie heute noch Kontakt auf!

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