Eine Geschägtsfrau läuft durch eine moderne Häuserschlucht

Statusfeststellung durch die DRV: Verfahren und Anhörung

Anhörung der Deutschen Rentenversicherung zur Feststellung des Erwerbsstatus nach § 7a SGB IV

Unternehmen und Nonprofit-Organisationen, die ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Anhörung im Statusfeststellungsverfahren erhalten haben (Anhörungsschreiben), sollten schnell und überlegt handeln.

Eine Lupe mit einer roten Figur im Fokus

Was ist ein Statusfeststellungsverfahren?

Die DRV prüft in solchen Verfahren verbindlich, ob eine Tätigkeit als selbstständig oder als abhängige Beschäftigung einzuordnen ist, mit potenziell erheblichen Nachzahlungspflichten und Haftungsrisiken für alle Beteiligten. Das Verfahren schafft Rechtssicherheit für Auftraggeber und Auftragnehmer und soll insbesondere Fälle von Scheinselbstständigkeit frühzeitig erkennen und korrigieren.

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist die zuständige Stelle für das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV. Am Ende dieses Verfahrens steht ein rechtsbehelfsfähiger Bescheid, der verbindlich feststellt, ob eine bestimmte Tätigkeit eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit darstellt.

Was bedeutet das Anhörungsschreiben der Rentenversicherung?

Bevor die DRV einen Bescheid erlässt, erhalten die Beteiligten, also in der Regel sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer, ein Anhörungsschreiben. Darin informiert die DRV über das bisherige Ergebnis ihrer Prüfung sowie die beabsichtigte Entscheidung und gibt den Beteiligten Gelegenheit, sich zu den ermittelten Tatsachen und der beabsichtigten Entscheidung zu äußern. Die Anhörung ist ein zentraler Verfahrensschritt und zugleich eine wichtige Chance, die eigene Position fundiert darzulegen, bevor die DRV ihre endgültige Entscheidung trifft.

Wann erhält man eine Anhörung nach § 7a SGB IV?

Ein Anhörungsschreiben ergeht im Rahmen eines bereits laufenden Statusfeststellungsverfahrens. Ein solches Verfahren kann auf verschiedenen Wegen ausgelöst werden:

  • Optionales Anfrageverfahren: Auftraggeber oder Auftragnehmer können freiwillig bei der Clearingstelle einen Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus stellen, etwa wenn Unsicherheit darüber besteht, ob eine Zusammenarbeit als echte Selbstständigkeit oder als abhängige Beschäftigung einzuordnen ist.
  • Obligatorisches Verfahren bei Anmeldung: Meldet ein Arbeitgeber einen Beschäftigten erstmals bei der Einzugsstelle an und bestehen Anhaltspunkte, die auf eine selbstständige Tätigkeit hindeuten, etwa weil der Beschäftigte zugleich Gesellschafter oder Geschäftsführer des Unternehmens ist, leitet die Einzugsstelle die Prüfung von Amts wegen an die Clearingstelle weiter.
  • Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV: Bei regelmäßigen Betriebsprüfungen prüft die DRV nicht nur die Lohnbuchhaltung, sondern auch sämtliche Zahlungen an externe Kräfte, Freelancer und Honorarmitarbeiter. Stellt der Prüfdienst dabei Anhaltspunkte für eine verdeckte abhängige Beschäftigung fest, kann ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet werden.
  • Hinweise Dritter oder Behörden: Auch Hinweise von Sozialversicherungsträgern, der Finanzverwaltung oder sogar des Auftragnehmers selbst, etwa im Zusammenhang mit einem Antrag auf Arbeitslosengeld, können ein Verfahren anstoßen.

Wer kann von einem Statusfeststellungsverfahren betroffen sein?

Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV betrifft stets mindestens zwei Seiten: den Auftraggeber (z.B. Unternehmen, Stiftungen und Vereine) und den Auftragnehmer. In bestimmten Dreiecksverhältnissen, etwa wenn eine Leistung über einen Mittler erbracht wird, kann auch ein Drittunternehmen einbezogen werden.

Besonders häufig geraten Konstellationen in den Fokus der DRV, in denen die Grenzen zwischen freier Mitarbeit und abhängiger Beschäftigung fließend sind. Dazu zählen

  • IT-Freelancer mit festem Arbeitsplatz beim Auftraggeber,
  • Dozenten und Trainer an Bildungseinrichtungen,
  • Berater und Projektmanager im Dauereinsatz sowie
  • Kreative, die faktisch nur für einen einzigen Kunden arbeiten.

Echte Selbstständigkeit oder abhängige Beschäftigung?

Die Frage, ob eine Zusammenarbeit tatsächlich als Selbstständigkeit Bestand hat oder in Wahrheit eine abhängige Beschäftigung darstellt, hängt dabei maßgeblich von zwei Faktoren ab: der vertraglichen Gestaltung und der gelebten Praxis.

Welche Elemente ein rechtssicherer Honorarvertrag enthalten muss und wie typische Fehler in der Vertragsgestaltung vermieden werden, erläutern wir ausführlich in unserem Beitrag „Honorarvertrag mit freien Mitarbeitern – Gestaltung, Inhalt, Risiken“. Warum Scheinselbstständigkeit gerade in bestimmten Branchen ein unterschätztes Risiko darstellt und welche Konsequenzen drohen, wenn die DRV eine abhängige Beschäftigung feststellt, beleuchten wir vertieft in unserem Beitrag „Scheinselbstständigkeit vermeiden – So gestalten Sie Freelance-Verträge rechtssicher“.

Was muss man nach Erhalt des Anhörungsschreibens tun?

Wer ein Anhörungsschreiben der DRV erhält, sollte dieses keinesfalls ignorieren und fristgerecht reagieren. Die im Schreiben gesetzte Frist zur Stellungnahme ist unbedingt einzuhalten. Entscheidend ist, dass die Antwort nicht nur Behauptungen enthält, sondern die tatsächliche Durchführung der Zusammenarbeit belegbar darstellt.

Die DRV verlangt im Verfahren umfassende Angaben zur konkreten Ausgestaltung der Tätigkeit, typischerweise über einen Feststellungsbogen zur Statusfeststellung sowie ergänzende Nachweise wie Verträge, Leistungsbeschreibungen, Rechnungen und Kommunikationsunterlagen.

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass die Stellungnahme gegenüber der DRV nur dann überzeugend ist, wenn sie konsistent zum zugrunde liegenden Vertrag und zur gelebten Praxis passt. Gerade hier kommt der Gestaltung des Honorarvertrags eine Schlüsselrolle zu. Ein rechtssicherer Honorarvertrag sollte wesentliche Merkmale der Selbstständigkeit klar dokumentieren, etwa der Vertretungsrecht durch qualifizierte Dritte, die freie Gestaltung von Arbeitsort, Arbeitszeit und Methodik, den Einsatz eigener Betriebsmittel, das Recht zur Tätigkeit für andere Auftraggeber sowie den Ausschluss von Überwachung und Kontrolle durch den Auftraggeber. Welche Kernelemente ein Honorarvertrag enthalten muss und welche typischen Fehler in der Praxis die häufigsten Risiken bergen, erläutern wir ebenfalls im Detail in unserem Beitrag „Honorarvertrag mit freien Mitarbeitern – Gestaltung, Inhalt, Risiken“.

Wie läuft das Statusfeststellungsverfahren der DRV ab?

Das Verfahren gliedert sich in mehrere klar definierte Abschnitte:

  1. Einleitung und Sachverhaltsermittlung
    Nach Eingang eines Antrags oder nach Einleitung von Amts wegen fordert die Clearingstelle der DRV zunächst umfassende Unterlagen und Auskünfte von beiden Seiten an. Beide Vertragspartner erhalten Fragebögen, in denen sie die tatsächliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit detailliert schildern müssen. Die DRV wertet die eingereichten Unterlagen aus und gleicht die Angaben beider Seiten ab.
     
  2. Schriftliche Anhörung der Beteiligten
    Vor Erlass des Bescheids erhalten die Beteiligten ein Anhörungsschreiben, in dem die DRV ihre vorläufige rechtliche Bewertung darlegt. Die Beteiligten haben dann Gelegenheit, sich innerhalb einer gesetzten Frist schriftlich zu äußern und ergänzende Unterlagen nachzureichen. Darüber hinaus kann auch eine mündliche Anhörung stattfinden, in der die Beteiligten ihre Position persönlich gegenüber der DRV darlegen können. Diese Möglichkeit kann insbesondere bei komplexen Sachverhalten sinnvoll sein, um Missverständnisse auszuräumen oder die tatsächlichen Verhältnisse differenzierter darzustellen.
     
  3. Bescheid der DRV
    Nach Abschluss der Anhörung erlässt die Clearingstelle einen begründeten, rechtsbehelfsfähigen Bescheid. Darin stellt die DRV verbindlich fest, ob die geprüfte Tätigkeit als abhängige Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit einzuordnen ist.
     
  4. Widerspruchsverfahren
    Gegen den Bescheid können die Beteiligten innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Im Widerspruchsverfahren überprüft die DRV die Entscheidung erneut und erlässt einen Widerspruchsbescheid. Wichtig: Widerspruch und Klage gegen Statusentscheidungen im Verfahren nach § 7a Abs. 6 SGB IV haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung, sodass die Feststellung zunächst keine unmittelbaren Rechtswirkungen entfaltet, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.
     
  5. Klage vor dem Sozialgericht
    Wird der Widerspruch zurückgewiesen, steht den Beteiligten der Klageweg vor dem Sozialgericht offen. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids beim zuständigen Sozialgericht erhoben werden.

Was hat sich seit der Reform 2022 geändert?

Seit  April 2022 gilt: Im optionalen Anfrageverfahren entscheidet die Clearingstelle nicht mehr über die Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung, sondern trifft eine sogenannte Erwerbsstatusfeststellung. Das bedeutet, dass die DRV ausschließlich feststellt, ob eine Person in Bezug auf eine bestimmte Tätigkeit als abhängig beschäftigt oder als selbstständig gilt. Die daraus folgenden Konsequenzen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ergeben sich dann kraft Gesetzes aus diesem Status.

Zusätzlich wurde eine Prognosefeststellung eingeführt: Bei Tätigkeiten, die noch nicht aufgenommen wurden, kann die Clearingstelle vorab eine Einschätzung abgeben, wie der Status voraussichtlich zu bewerten sein wird. Diese Prognoseentscheidung gibt Auftraggebern und Auftragnehmern die Möglichkeit, bereits vor Beginn der Zusammenarbeit Rechtssicherheit zu erlangen und die vertragliche sowie praktische Ausgestaltung entsprechend darauf abzustimmen.

Welche Rolle spielt der Honorarvertrag beim Statusfeststellungsverfahren?

Die DRV und die Sozialgerichte bewerten den Erwerbsstatus anhand einer Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse. Entscheidend sind dabei insbesondere die Fragen,

  • ob Weisungsgebundenheit besteht,
  • ob eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers vorliegt und
  • ob der Auftragnehmer ein eigenes unternehmerisches Risiko trägt.

Das Anhörungsschreiben der DRV markiert einen kritischen Punkt im Verfahren. Die DRV hat den Sachverhalt weitgehend ermittelt und teilt ihre vorläufige Bewertung mit. Die Anhörung bietet die Gelegenheit, diese Bewertung noch vor Erlass des Bescheids zu beeinflussen. Doch auch nach der Anhörung ist das Verfahren keineswegs abgeschlossen. Gegen den anschließenden Bescheid können die Beteiligten Widerspruch einlegen und im Widerspruchsverfahren erneut umfassend Tatsachen vortragen und Nachweise einreichen. Wird auch der Widerspruch zurückgewiesen, bleibt der Klageweg vor dem Sozialgericht offen.

Gerade deshalb ist es so wichtig, dass die vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit von Beginn an sauber aufgesetzt ist und die gelebte Praxis dem Vertrag entspricht. Denn je konsistenter das Gesamtbild aus Vertrag, Durchführung und Dokumentation ist, desto stärker ist die Position in jedem Stadium des Verfahrens; ob Anhörung, Widerspruch oder Klage. Insbesondere aufgrund der strenger gewordenen Prüfpraxis der DRV ist es dringend angezeigt die Honorar- und Lehrverträge durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen.

Brauche ich einen Anwalt beim Statusfeststellungsverfahren?

Wir empfehlen Unternehmen, Vereinen, gGmbHs und Stiftungen nicht ohne anwaltliche Beratung durch ein Statusfeststellungsverfahren zu gehen. Unsere Kanzlei hat bereits viele  Statusfeststellungsverfahren begleitet. Als erfahrene auf Statusfeststellung und Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte können wir Sie in jeder Phase des Verfahrens entscheidend unterstützen:

  • Analyse und Vorbereitung der Stellungnahme: Wir gleichen die Vertragslage mit der gelebten Praxis ab, identifizieren die tragenden Selbstständigkeitsmerkmale und formulieren eine strukturierte, konsistente Stellungnahme gegenüber der DRV.
  • Vermeidung widersprüchlicher Angaben: In der Praxis kommt es häufig vor, dass Auftraggeber und Auftragnehmer in ihren Fragebögen voneinander abweichende Angaben machen. Ein Umstand, den die DRV regelmäßig als Indiz für eine abhängige Beschäftigung wertet. Wir helfen, solche Widersprüche zu vermeiden.
  • Vorbereitung und Begleitung einer mündlichen Anhörung: Wird eine mündliche Anhörung bei der DRV anberaumt oder erscheint eine solche sinnvoll, bereitet wir Sie gezielt vor und begleitet Sie im Termin.
  • Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren: Fällt der Bescheid negativ aus, legen wir fristgerecht Widerspruch ein, begründen diesen rechtlich und vertreten Sie bei Bedarf vor dem Sozialgericht.
  • Prävention durch Vertragsgestaltung: Über das laufende Verfahren hinaus unterstützen wir dabei, Honorarverträge und Zusammenarbeitsmodelle so zu gestalten, dass Statusrisiken von vornherein minimiert werden.

Ihr Anwalt für Statusfeststellungsverfahren

Unsere Ansprechpartner für Fragen zur Statusfeststellungsverfahren und Verträgen mit freien Mitarbeitern stehen Ihnen gern zur Verfügung. Wir vermeiden, dass Scheinselbstständigkeit in Ihrer Organisation zum Problem wird und beantworten auch alle anderen Fragen in Sachen Arbeitsrecht.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 76 75 77 85 29).

FAQ | Häufig gestellte Fragen zum Statusfeststellungsverfahren

Was ist ein Anhörungsschreiben der DRV nach § 7a SGB IV?

Ein Schreiben im Statusfeststellungsverfahren, mit dem die DRV die Beteiligten vor Erlass ihres Bescheids über das vorläufige Prüfergebnis informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gibt.

Wer stellt den Erwerbsstatus fest?

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund im Verfahren nach § 7a SGB IV. 

Kann man gegen die Entscheidung der Rentenversicherung vorgehen?

Ja! Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Bleibt dieser erfolglos, steht der Klageweg vor dem Sozialgericht offen. Widerspruch und Klage haben im Verfahren nach § 7a Abs. 6 SGB IV grundsätzlich aufschiebende Wirkung.

Kann auch eine mündliche Anhörung stattfinden?

Ja. Neben der schriftlichen Stellungnahme besteht die Möglichkeit eine mündliche Anhörung zu beantragen, bei der die Beteiligten ihre Position persönlich gegenüber der DRV darlegen können.

Was droht bei Feststellung einer abhängigen Beschäftigung?

Der Auftraggeber muss Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre, nachzahlen, zuzüglich Säumniszuschlägen. Hinzu können strafrechtliche Konsequenzen treten. Zudem wurde ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit sämtlichen Pflichten festgestellt (Urlaub, Kündigungsschutz etc.).

Ist die Beauftragung eines Anwalts sinnvoll?

Ja! Ein spezialisierter Anwalt von WINHELLER prüft Vertrag und gelebte Praxis, formuliert eine stimmige Stellungnahme zur Anhörung, begleitet Sie bei mündlichen Terminen und vertritt Sie in einem möglichen Widerspruchs- oder Klageverfahren gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 85 29

Kontakt

Kontakt
captcha
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.