Friederike Eck, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Friederike Eck

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Friederike Eck, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Sprachen

Deutsch, Englisch

Rechtsanwältin Friederike Eck bringt über ein Jahrzehnt Expertise im Arbeitsrecht in unsere Kanzlei ein. Mit ihrer umfassenden Erfahrung bietet sie ganzheitliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts mit dem Fokus auf der Arbeitgeberseite. 

Ihre Beratungsschwerpunkte umfassen unter anderem:

  • Vertragsgestaltungen jeglicher Art, insbesondere die Erstellung und Optimierung von Arbeitsverträgen nebst Zusatzvereinbarungen, Dienstverträgen, u.a. Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträgen, hier insbesondere auch unter Beachtung rechtlicher Besonderheiten im Zusammenhang mit gemeinnützigen Organisationen
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Vergütungsfragen inkl. Sonderzahlungen und sonstigen Gratifikationen, urlaubsrechtliche Fragen, Versetzungen/Direktionsrecht, Abmahnungen und Zeugnisangelegenheiten
  • Entwurf und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Anhörungsverfahren im Rahmen von Kündigungen
  • Arbeitnehmerüberlassung, insbesondere in Bezug auf die Beantragung bzw. Verlängerung der Erlaubnis und die hierbei zu beachtenden rechtlichen Vorgaben, dazu Übernahme der Vertretung zur Abwehr von Widerruf/Versagung der Erlaubnis gegenüber den zuständigen Behörden und Gerichten

Vor ihrem Eintritt in unsere Kanzlei war Friederike Eck bereits zehn Jahre als Rechtsanwältin in anderen Kanzleien im Arbeitsrecht tätig, zuletzt in einer mittelständischen Kanzlei, welche ebenfalls auf die arbeitsgeberseitige Vertretung ausgerichtet war. Zuvor war sie in einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Boutique-Kanzlei tätig, in der sie auch die Vertretung von Betriebsräten und Arbeitnehmern übernahm.

Im Rahmen ihrer langjährigen beruflichen Tätigkeit im Arbeitsrecht beriet und vertrat sie ihre Mandanten außergerichtlich als auch gerichtlich bereits vor sämtlichen Stellen und Instanzen und ist daher mit den Abläufen und praktischen Besonderheiten der verschiedenen Verfahrensarten (z.B. Urteils-, Beschluss-, Zwangsvollstreckungs-, Beschwerde-, Berufungs- und Revisionsverfahren sowie in Einigungsstellenverfahren und Zustimmungsverfahren) aus verschiedenen Blickwinkeln bestens vertraut.

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