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Aktienhandel | Anwalt für Aktienrecht

Bundesweite Rechtsberatung zu Aktien und Börsenhandel

Ein sehr beliebtes Wertpapier deutscher Anleger ist die Aktie. Eine Aktie ist eine gesellschaftliche Beteiligung an der sie ausgebenden Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).

Verschiedene Formen von Aktien

Aktien haben verschiedene Erscheinungsformen. Dabei wird im wesentlichen zwischen Inhaberaktien und Namensaktien unterschieden. Inhaberaktien lauten jeweils auf den Inhaber des Wertpapiers. Sie gehören also demjenigen, der die Aktie tatsächlich hält. Namensaktien lauten auf den Namen einer konkreten natürlichen oder juristischen Person, der im Aktienbuch der ausgebenden Gesellschaft eingetragen ist.

Weiter lassen sich Stammaktien und Vorzugsaktien unterscheiden. Vorzugsaktien können ohne Stimmrecht ausgegeben werden, so dass Vorzugsaktionäre bei der Hauptversammlung über die Belange der Gesellschaft nicht mitbestimmen können. Als Ausgleich für den Ausschluss des Stimmrechts werden Vorzugsaktionäre jedoch bei der Dividendenausschüttung bevorzugt. Mit Stammaktien haben Stammaktionäre hingegen die vollen aktienrechtlichen Stimmrechte, werden aber bei der Dividendenausschüttung nur nachrangig bedacht.

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Prospektpflicht für Emittenten von Aktien

Werden Aktien dem Anlegerpublikum öffentlich angeboten, muss der Emittent meist einen Prospekt erstellen, der vor Veröffentlichung von der BaFin gebilligt werden muss. Der Prospekt muss potentielle Anleger umfassend über alle für ihre Anlageentscheidung relevanten Umstände aufklären.

Welche Angaben konkret in einen solchen Prospekt aufgenommen werden müssen, regelt das Wertpapierprospektgesetz (WpPG). Die BaFin prüft jedoch nur, ob alle notwendigen Angaben im Prospekt enthalten sind, nicht ob die Ausführungen inhaltlich zutreffend sind. Daher können sich weder Anleger noch Berater darauf verlassen, dass die Angaben im Wertpapierprospekt plausibel sind. Wir raten daher zu einer kritischen Prüfung vor der Empfehlung oder Anlageentscheidung.

Voraussetzungen für Aktienhandel an deutschen Wertpapierbörsen

Aktien können sowohl börslich als auch außerbörslich gehandelt werden. Um in den Handel an einer deutschen Wertpapierbörse einbezogen zu werden,

  • müssen die Aktien frei handelbar sein,
  • darf der Gesamtwert der zuzulassenden Aktien den Wert von 1.250.000 Euro nicht unterschreiten,
  • muss das die Aktien ausgebende Unternehmen seit mindestens drei Jahren bestehen und
  • für die letzten drei Geschäftsjahre Jahresabschlüsse offengelegt haben.

Einzelne deutsche Wertpapierbörsen gehen in ihren Anforderungen an die Aktienzulassung über diese gesetzlichen Mindeststandards hinaus. Für verschiedene Handelssegmente an den Börsen (Regulierter Markt, Freiverkehr) setzen die Betreiber in ihren jeweiligen Börsenordnungen ebenfalls unterschiedliche Mindeststandards an.

Informations- und Veröffentlichungspflichten für Emittenten

Emittenten von Aktien haben eine Vielzahl von gesetzlichen Pflichten zu beachten. So müssen etwa Insiderinformationen unverzüglich veröffentlicht werden (sog. Ad-hoc-Pflichten). Insiderinformationen sind in diesem Zusammenhang solche Informationen, die noch nicht öffentlich bekannt und zugleich geeignet sind, den Marktpreis der Aktien erheblich zu beeinflussen. Bei Nichtveröffentlichung drohen Schadensersatzansprüche von hierdurch geschädigten Anlegern.

Bei der Formulierung der Mitteilung ist ebenfalls besondere Sorgfalt gefragt, da auch im Falle der Veröffentlichung falscher Informationen Haftungsrisiken drohen. Der Emittent bewegt sich insoweit bei der Information der Öffentlichkeit auf einem schmalen Grat.

Ihr Anwalt für Aktienrecht

Sie möchten Aktien anbieten und benötigen Hilfe bei der Erstellung eines rechtssicheren Prospekts? Sie sind bereits Emittent und benötigen eine Beratung zu möglichen Informations- und Veröffentlichungspflichten?

Ihre Ansprechpartnerin rund um die Themen Aktienrecht und Aktienhandel ist Rechtsanwältin Dr. Annette Wagemann. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80).

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