info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung
Bonitätsanleihen sind entgegen ihrer Bezeichnung keine tatsächlichen Anleihen. Vielmehr stellen sie Zertifikate dar, die traditionellen Anleihen nachempfunden sind. Dazu bestimmt der Emittent der Bonitätsanleihe
Tritt bei dem Referenzschuldner während der Laufzeit des Zertifikats ein sogenanntes Kreditereignis ein, fallen zum einen die zukünftigen Prämienzahlungen weg, zum anderen reduziert sich die Rückzahlung des ursprünglichen Anlagebetrages – im schlechtesten Fall auf null.
Dabei gibt es zwei wichtige Unterschiede zu tatsächlichen Unternehmens- bzw. Staatsanleihen.
Die Ausgestaltung von Bonitätsanleihen macht diese Anlageklasse zu einem sehr komplexen Produkt, deren Chance-Risiko-Verhältnis schwierig zu bewerten ist. Gerade das Risiko des Eintritts eines Kreditereignisses kann nur schwer eingeschätzt werden. Klassische Unternehmensratings beziehen sich zumeist nur auf das Insolvenzrisiko. Das Risiko von Kreditereignissen wird hingegen am Markt für sogenannte Credit Default Swaps eingeschätzt. Dieser Markt wird jedoch von Profis dominiert. Privatanleger haben hier kaum Zugang.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erwog im Sommer 2016 ein grundsätzliches Vertriebsverbot dieser Anlageklasse an Privatanleger. Unsere Kanzlei hatte dazu eine Stellungnahme veröffentlicht, in der wir auf verschiedene rechtliche und tatsächliche Argumente der BaFin eingegangen sind. Dabei haben wir Handlungsalternativen aufgezeigt, die im Vergleich zu einem Verbot mildere Mittel darstellen, um dem Schutz von Privatanlegern gerecht zu werden, ihnen aber gleichzeitig die Vorteile dieser Produktklasse erhalten. Letztlich erklärte die BaFin im Dezember 2016, dass sie ihr geplantes Verbot nicht umsetzen werde, nachdem die Spitzenverbände der Derivateindustrie der Behörde Selbstverpflichtungen zur Nachbesserung der Branche bei der Emission und dem Vertrieb von Bonitätsanleihen vorgeschlagen hatten.
Es ist zu erwarten, dass die BaFin ihre Kompetenz zugunsten des Anlegerschutzes in Zukunft häufiger nutzen wird. Das Kleinanlegerschutzgesetz erlaubt es der BaFin auch, Maßnahmen bereits vor Verkaufsbeginn entsprechender Finanzinstrumente zu ergreifen. Wer neue Finanzprodukte anbieten möchte, sollte daher frühzeitig klären, ob die eigene Idee aufsichtsrechtlich relevant ist.
Bei allen rechtlichen Fragen rund um die Emission von Bonitätsanleihen stehen Ihnen unsere Experten
gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80).