Immobilie in der Familienstiftung

Familienstiftung und Immobilien

Schutz und Ertragsoptimierung für Immobilienvermögen

  • Wie lässt sich die Ertragskraft von Immobilien steuerlich optimieren?
  • Wie kann Immobilienvermögen auch für nachfolgende Generationen erfolgreich bewahrt werden?

Fragen, die sich Eigentümer und Vermieter von Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien in Deutschland tausendfach stellen dürften. Neben altbewährten Modellen wie Privatvermögen, die GmbH oder die KG gewinnen Stiftungslösungen für Immobilienvermögen zunehmend an Bedeutung.

Nicht ohne Grund! Neben steuerlichen Vorteilen bietet die Familienstiftung auch in schwierigen Zeiten, beispielsweise bei Scheidung, Erbstreitigkeiten oder einer Unternehmensinsolvenz Schutz für Immobilienvermögen.

Die Ziele, die Immobilienbesitzer mit einer Stiftung verfolgen, können dabei ganz unterschiedlich sein:

  • Vermögen erhalten
  • Familienmitglieder versorgen
  • eigene Versorgung sicherstellen
  • eigene Nachfolge frühzeitig regeln
Beratung zu Familienstiftung und Immobilienvermögen

Familienstiftung | Schutz und Ertragsoptimierung für Immobilienvermögen

Diese Fragen beantwortet Rechtsanwalt Boris Piekarek:

  • Warum sollte Immobilienvermögen besonders geschützt werden?
  • Wie kann die Familienstiftung helfen, das Immobilienvermögen zu schützen?
  • Welche Vorteile ergeben sich aus einer Stiftungslösung?
  • Wie kann der Stifter und seine Angehörigen durch die Familienstiftung versorgt werden?
  • Wie flexibel ist das Immobilienvermögen in einer Stiftung?

Welche steuerlichen Vorteile bietet die Familienstiftung für Immobilienvermögen?

Eines vorweg: Die Stiftung selbst ist kein Steuersparmodell! Jedoch lassen sich bei genauer Betrachtung günstige Bedingungen erkennen, wenn Stiftungen Immobilien besitzen und bewirtschaften. Diese Bedingungen resultieren nicht aus Steuerschlupflöchern oder anderen kurzsichtigen Strategien, sondern beruhen auf der Anwendung von Grundprinzipien und Grundregeln des deutschen Steuerrechts.

Es kann also viele Vorteile haben, wenn Eigentümer und Stifter vermietete Immobilien auf „ihre“ Stiftung übertragen. Gleiches gilt für Stiftungen, die selbst am Markt oder von der Stifterfamilie Immobilien erwerben.

Steuerliche Vorteile von Stiftungen für Immobilien:

  • Mietüberschüsse werden mit 15,8 Prozent gering besteuert (dem gegenüber steht der individuelle Spitzensteuersatz von 47,48 Prozent).
  • Eine Stiftung kann Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verkaufen.
  • Im Regelfall fällt keine Gewerbesteuer auf Mietüberschüsse an.
  • Die Gewinnermittlung erfolgt meist durch die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung; Bilanzierung ist nur in seltenen Einzelfällen erforderlich.
  • Instandhaltungsaufwendungen können steuermindernd von den laufenden Vermietungseinnahmen abgezogen werden.
  • Bei Kauf und Bau von Gebäuden, die vermietet werden, kann der Gebäudewert steuermindernd abgeschrieben werden (sog. AfA).
  • Eine Stiftung kann Investitionen (Kauf und Bau von Immobilien) auch durch Bankdarlehen finanzieren und so das eigene Eigenkapital schonen.
  • Zinsen für Kauf, Bau und Renovierung von Immobilien können steuermindernd abgezogen werden.

Die Familienstiftung – Schutzmantel für Immobilienvermögen

Die meisten Immobilienbesitzer werden durch die ertragsteuerliche Optimierung auf die Familienstiftung aufmerksam. Tatsächlich besteht der einzigartige Vorteil der Stiftungslösung aber in ihrer Schutzwirkung für Immobilien. Die Stiftung zieht einen Schutzmantel um das Immobilienvermögen und schirmt es vor persönlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gefahren ab. Damit ergeben sich aus der Stiftungslösung folgende weitere Vorteile für Immobilienbesitzer:

  • Haftungsansprüche gegen Personen schlagen nicht auf die Stiftung durch.
  • Das Stiftungsvermögen ist unabhängig und getrennt von einzelnen Personen.
  • Das Immobilienvermögen in der Stiftung ist unabhängig von Leben und Gesundheit des Stifters.
  • Eigentümer der wichtigsten Ertragsquellen wird die Stiftung.
  • Das Immobilienvermögen steht dem Stifter und anderen Familienmitgliedern weiterhin mittelbar zur langfristigen finanziellen Versorgung zur Verfügung.
  • Erbengemeinschaften und Zersplitterung können nicht entstehen.
  • Im Fall von Scheidung, Pflichtteilsansprüchen, Pflegeregress und anderen Ansprüchen gehört das Vermögen grundsätzlich der Stiftung und nicht einzelnen Personen, die sich möglicherweise in einer Krise befinden.

Eine wirksame Schutzwirkung setzt immer voraus, dass bestimmte Vorlaufzeiten beachtet werden und bei Errichtung eine haftungsfreie Situation besteht. Strategien zum Vermögenserhalt erfordern langfristiges und weitsichtiges Handeln, wozu eine Stiftung einen wichtigen Beitrag leisten kann.

Immobilienkauf durch Stiftungen

Grundsätzlich können Stiftungen in fast alle Vermögensklassen investieren. So können Stiftungen mit ihrem Grundstockkapital auch Immobilien kaufen.

  • Für ergänzende Finanzierung und Leverage kann die Stiftung Bankdarlehen akquirieren und dafür beispielsweise das Kaufobjekt als Sicherheit verwenden.
  • Eine Stiftung kann auch ein oder mehrere Darlehen des Stifters erhalten.
  • Die Tilgungszahlungen können den Stifter lebenslänglich steueroptimiert versorgen.

Gleichzeitig wird die Immobilie in der Stiftung entschuldet und das Stiftungsvermögen wächst steueroptimiert.

Voraussetzung ist in allen Fällen eine vorausschauende Satzungsgestaltung und eine genaue Abstimmung des Finanzkonzeptes (Mieteinnahmen, Aufwendungen, Tilgungszahlungen). Eine qualifizierte Beratung im Stiftungsrecht und im Steuerrecht durch erfahrene Anwälte ist hierbei unerlässlich.  

Immobilien in der Stiftung - Bundesweite Beratung

Immobilienkauf durch Privatperson und Stiftung

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Stiftungen in fast alle Vermögensklassen investieren können. Mieterträge von bereits vorhandenen Immobilien oder Gewinnausschüttungen von Unternehmen kann die Stiftung auch z.T. reinvestieren.

  • Zum Zwecke der Kapitalanlage kann die Stiftung Darlehen an einzelne Familienmitgliedern zu Konditionen wie „fremden Dritten“ oder auch an fremde Dritte vergeben. Natürlich hat die Stiftung Zinsen zu verlangen und die Forderung zu besichern, bei der Ausgestaltung im Einzelnen besteht allerdings ein gewisser Gestaltungsspielraum.
  • Darlehensnehmer und Käufer kann der Stifter, ein anderes Familienmitglied oder ein Investmentvehikel (z.B. GmbH) sein. Für den Käufer kann das Darlehen der Stiftung neben einem Bankdarlehen die Investmentfinanzierung komplettieren. So erzielt der Käufer ein optimiertes Leverage.
  • Mieteinnahmen sorgen für Tilgungsleistungen an die Stiftung. Die Höhe der Tilgung können Darlehensnehmer und Stiftung miteinander verhandeln. So optimiert der Käufer seine Liquidität.

Voraussetzung ist in allen Fällen eine vorausschauende Satzungsgestaltung und eine genaue Erarbeitung des Finanzkonzeptes. Eine qualifizierte Beratung im Stiftungsrecht und im Steuerrecht durch erfahrene Anwälte ist hier unerlässlich.

Familienstiftungslösung für Gewerbeimmobilien

Besonders wertvolle, langfristig zu bewirtschaftende Immobilien mit hohem Mietertrag wie Gewerbeimmobilien erhalten durch die Stiftungslösung die notwendige Stabilität.

Die Stiftung kann auch ein verlässlicher Gesellschafter

  • einer Investmentgesellschaft,
  • einer Objektgesellschaft (SPV),
  • einer Projektentwicklungsgesellschaft oder
  • einer Bauträgergesellschaft

sein. Unternehmensgewinne können so steuergünstig ausgeschüttet und auf Stiftungsebene reinvestiert werden. Beide Varianten ermöglichen für immobilienaffine Unternehmerfamilien großen Nutzen und viele Vorteile.

Wie gründet man eine Familienstiftung für Immobilienvermögen?

  1. Der Einstieg erfolgt durch eine Gestaltungsberatung bzw. Machbarkeitsanalyse, die ein Konzept als Ergebnis haben sollte, das die Möglichkeiten, Chancen und Risiken herausarbeitet.
  2. Im Anschluss werden Entwürfe für eine Stiftungssatzung, ein Stiftungsgeschäft und einen Übertragungsvertrag erarbeitet, die jeweils auch die nachfolgenden Investmenttätigkeiten berücksichtigen.
  3. Es folgen die Abstimmung und in einzelnen Fällen auch Verhandlungen mit der Stiftungsbehörde. Das finale Ergebnis ist die Anerkennung der Rechtsfähigkeit nach dem jeweiligen Landesrecht.
  4. Schließlich wird das Vermögen auf die Stiftung übertragen und die Stiftung beginnt ihre Arbeit.

Nachteile des Stiftungsmodells für Immobilien

Das erstmalige Setup einer Stiftungsgestaltung will gut durchdacht sein und erfordert sorgfältige Vorbereitung und Beratung sowohl im Stiftungs- als auch Steuerrecht. Im Vordergrund des späteren Stiftungshandelns steht der Zweck der Stiftung, also häufig Vermögenserhalt und persönliche Versorgung. Willkürliche Maßnahmen zulasten des Stiftungsvermögens sind damit ausgeschlossen und unzulässig. Für den Erhalt des Vermögens ist dies letztendlich eher ein Vor- als ein Nachteil.

Psychologisch kann es als Nachteil empfunden werden, dass nicht mehr der Stifter Eigentümer der Immobilie ist, sondern die Stiftung. Der Stifter gibt mit dem Stiftungsmodell sein direktes Eigentum auf, erhält dafür aber die Kontrolle über die Stiftung. Das erfordert eine gewisse Weitsicht, die häufig als „Stiftungsreife“ bezeichnet wird. Die Vorteile des Modells wurden bereits erörtert und sind leicht erkennbar, wenn der Stifter und seine Berater ihre Planungs- und Kalkulationsfähigkeiten vorausschauend einsetzen.

In manchen Bundesländern gibt es auch für Familienstiftungen eine Stiftungsaufsichtsbehörde. Deren Befugnisse sind bundeslandabhängig unterschiedlich ausgestaltet.

Welche Alternativen gibt es zur Familienstiftung?

Im Hinblick auf die Schutzmantelwirkung für Immobilienvermögen kommt keine andere Rechtsform an die Schutzwirkungen einer Stiftung heran.

Grundsätzlich ist in manchen Fällen auch eine „vermögensverwaltende“ GmbH als Alternative bedenkenswert. Die Gefahr, dass es zu einer verdeckten Gewinnausschüttung kommt, ist bei der GmbH allerdings deutlich höher.

Unsere Leistungen im Überblick:

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Steuerberater beraten Sie gern bei der Frage, ob eine Stiftung eine lohnenswerte Option für Ihr Immobilienvermögen ist. Wir setzen unsere ganze Erfahrung im Bereich Investment für Sie ein und geben Ihrem Vermögen eine neue, langfristig ausgerichtete, sicherheitsspendende, steueroptimierte Struktur.

Das können wir konkret für Sie tun:

  • Entwicklung von Machbarkeitsanalysen und Gestaltungskonzepten
  • Aktive Einbeziehung Ihres Haussteuerberaters auf Augenhöhe
  • Effiziente Bearbeitung durch vorausschauendes Gestalten und aktive Kommunikation
  • Rentabilitätsberechnungen
  • Entwurf, Verhandlung und Durchsetzung von Stiftungssatzungen
  • Erstellung von Stiftungsgeschäften
  • Erstellung von Schenkungsteuererklärungen und Bedarfswertermittlungen
  • Mehrstöckige Strukturen prüfen, abwägen und austarieren
  • Abstimmung des Stiftungskonzeptes mit bestehenden General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Testamenten, Eheverträgen, geplanten und bereits ausgeführten Übertragungen an Familienmitglieder
  • Ausbalancierung des Stiftungskonzeptes mit bestehenden Gesellschaftsverträgen, steuerlichen Bindungen und der Exit-Strategie für Ihr Unternehmen, sofern eine solche besteht

Eine Immobilie oder ein Immobilienbestand kann auf unterschiedlichen Wegen in eine Stiftung gelangen. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, den sinnvollsten Weg für Sie zu erarbeiten und optimale Bedingungen zu gestalten, um Sicherheit und Wachstum für Ihre Immobilien zu begünstigen.

Ihr Anwalt für Familienstiftungen und Immobilienvermögen

Unsere Ansprechpartner für Fragen rund um die Vermögensgestaltung mithilfe einer Familienstiftung stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 / 76 75 77 85 22). Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und Ihre Fragen!

Kundenstimmen zur Beratung durch WINHELLER

24.01.2024

Purchase of Real Estate

via ProvenExpert.com

Boris Piekarek assisted us as an advisor and power of attorney in our purchase of real estate in Germany while we were residing out of the country. He was helpful, clear and knowledgeable about the options available to us. We will definitely seek out his expertise again when the opportunity arises.

30.03.2022

Immobilienkauf

via ProvenExpert.com

Ich fühle mich als langjähriger Bitcoin-Investor in allen rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten bei Winheller gut aufgehoben und gerade aktuell bei der rechtlichen Begleitung eines Immobilienkaufes (Prüfung des Kaufvertrages) von Herrn Piekarek hervorragend beraten.

06.04.2020

Hervorragende Beratung zum Thema Asset Protection und Gestaltung

C.V. | via anwalt.de

Herr RA Piekarek hat mich als mittelständischen Unternehmer vor einigen Monaten sehr fundiert zum Thema Familienstiftung und Asset Protection beraten. Nachdem ich in einer Gesprächspause nunmehr Gelegenheit hatte, die mit der Stiftungsgründung einhergehenden endgültigen Entscheidungen zu durchdenken und Zweitmeinungen einzuholen, habe ich mich dafür entschieden, Herrn Piekarek mit dem Projekt zu beauftragen. Auch im Vergleich zu anderen Stiftungs-Experten hebt er sich durch souveräne Kenntnisse im Immobilien- und Steuerrecht ab, sodass man bei ihm eine echte Gestaltungsberatung erfährt. Bisher habe ich nur bei ihm eine Antwort auf alle Spezialfragen rund um das Thema erhalten, sodass ich ihn mandatiere, obwohl mein Unternehmen in Köln ansässig ist.

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unseren FAQs.

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)69 76 75 77 85 22

Kontakt

Kontakt
captcha